Fahren ohne Fahrerlaubnis: Überraschend häufig sieht sich in meinem strafrechtlichen Alltag ein Mandant dem Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgesetzt. Selbstverständlich kommt dann als erstes immer gleich die Frage, „mit welcher Strafe denn zu rechnen sei“. Dabei ist dies pauschal keineswegs zwingend zu beantworten, vielmehr hängt es immer am konkreten Einzelfall. Beispiele aus meiner Praxis.
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Schlagwort: Non Disclosure Agreement
Rechtsanwalt für NDA: Ein NDA (Non-Disclosure Agreement) ist eine Geheimhaltungsvereinbarung, die häufig zwischen zwei oder mehreren Parteien getroffen wird, um sicherzustellen, dass bestimmte Informationen, die ausgetauscht oder gemeinsam genutzt werden, nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies wird häufig in Geschäftssituationen verwendet, wenn z. B. neue Produkte, Ideen oder Strategien besprochen werden, die geheim gehalten werden sollen. Ein NDA kann rechtliche Konsequenzen haben, wenn es gebrochen wird. Im deutschen Sprachgebrauch wird diese Art von Vereinbarung oft als Geheimhaltungsvereinbarung oder Vertraulichkeitsvereinbarung bezeichnet.
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
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Fahren ohne Fahrerlaubnis – Strafmaß
Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz nicht geringer Menge Heroin – 11 Monate auf Bewährung
Mein Mandant war bereits gut in den 50ern seines Lebens und blickt auf eine jahrzehntelange Karriere als Konsument zurück. Er wurde im Zug aufgegriffen mit ca. 25 Gramm Heroin, es ging also um den Besitz einer nicht geringen Menge bei einer Mindeststrafe von einem Jahr. Auf Grund seines Einschlägigen Vorlebens wurde die Sache gleich beim Schöffengericht verhandelt, für die Staatsanwaltschaft kam nur eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ab 12 Monaten aufwärts in Frage.
Die Diskussion war die gleiche wie immer: Der deutlich jüngere Staatsanwalt fing an, meinem Mandanten vorzurechnen, dass mit dem Bundesgerichtshof 50mg Wirkstoff eine Konsumeinheit anzusetzen ist. Dies entspricht dann vielen hundert Konsumeinheiten, also offenkundig ging es hier um den Handel mit BTM und gerade nicht nur um einen eigenen Konsum. Eine solche Diskussion ist ohnehin immer recht freudlos, da Staatsanwälte hier schlicht verkennen, dass der BGH mit der Frage der Konsumeinheit die Grenzwerte zur nicht-geringen Menge bestimmt – aber eben nicht allgemein postulieren wollte, wie viel man denn so konsumiert. Wäre auch lebensfremd, da man mit steigender Konsumdauer höhere Mengen konsumiert. Deswegen hat der BGH ja auch bei seinen Konsumeinheiten jedes Mal konstatiert, dass es sich hierbei um die Menge handelt, die ein Erstkonsument (!) benötigt, um einen Effekt zu erzielen – ein Fakt, auf das man leider regelmäßig hinweisen muss.
So freudlos die Diskussion ist, so alltäglich ist sie. Richtig haarig wird es aber dann, wenn mit dieser ohnehin abwegigen Argumentation dann noch einem Dauerkonsumenten mit eigener Erfahrung vorgerechnet wird, dass er das ja nie selber alleine konsumieren wollte. Das wirkt verquer und führt – verständlich – beim Mandanten zu Widerspruch. Im hier betreffenden Fall folgte das Gericht dem sich aufdrängenden Sachverhalt und verblieb beim reinen Besitz, ohne Handeltreiben, und erkannte nach doch zähem Ringen auf eine Freiheitsstrafe von 11 Monaten die zur Bewährung ausgesetzt werden konnten.
AG Düsseldorf: Bei Filesharing ist pro Musiktitel Zahlung von 20 Euro ausreichend
Auch das Amtsgericht Düsseldorf (57 C 4661/13) hat sich nunmehr endlich – unter Rückgriff auf die Kölner Rechtsprechung – auch bei der Berechnung des Schadensersatzes beim Filesharing für neue Berechnungsmethoden geöffnet. Im Ergebnis führt dies dazu, dass ein Betrag von 20,24 Euro pro Titel zu zahlen ist – bei einem Musikalbum mit 13 Titeln ergab sich somit ein Gesamtbetrag von 263,12 Euro. Möglicherweise zeichnet sich nun auch in Düsseldorf das Ende der fantastischen Forderungen beim Filesharing ab. Quasi „nebenbei“ wurde der für die Abmahnung anzusetzende Streitwert auf 1315 Euro festgesetzt – was aber im Ergebnis dahin stehen kann, da die Abmahnung (wieder einmal, in Düsseldorf geschieht dies häufiger) als unbrauchbare Leistung qualifiziert wurde.
(mehr …)Wettbewerbsrecht: Empfehlungsemails – Tell a Friend – als unzulässige Werbemaßnahme
Der Bundesgerichtshof (I ZR 208/12) hat sich in seiner Entscheidung „Empfehlungs-E-Mail“ zur (Un-)Zulässigkeit von Empfehlungsemails geäußert, die über ein „Tell-A-Friend“-System versendet werden. Hierzu stellte der BGH fest:
Schafft ein Unternehmen auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten unverlangt eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail zu schicken, die auf den Internetauftritt des Unternehmens hinweist, ist dies nicht anders zu beurteilen als eine unverlangt versandte Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst.
Die Entscheidung spiegelt die rechtliche Lage zutreffend wider; Und nach einiger Zeit zeigt sich nun, dass die Entscheidung auch Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ist.
(mehr …)Verhältnismäßigkeit beim Abschleppen: Suchen von Fahrzeuginhaber ist nicht erforderlich
Ein beliebtes Argument, wenn jemand durch eine Ordnungsbehörde abgeschleppt wurde und hinterher die Kosten tragen soll, ist: Man hätte mich doch suchen können, ich war direkt um die Ecke und hätte das KfZ wegsetzen können. Das ist ganz allgemein ein unnützes Argument mit dem man nicht gehört wird. Zum Thema habe ich zwei Entscheidungen heraus gesucht, die sich mit typischen Erklärungs- und Verteidigungsversuchen nach einem Falschparken auseinandersetzen.
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Pflichtverteidiger: Kein Anspruch auf gewünschten Verteidiger bei Verfahrensverzögerung
Gewünschter Verteidiger vs. Beschleunigungsgebot: Immer wieder für Spannung sorgt das Verhältnis zwischen dem gewünschten Verteidiger einerseits und der Beschleunigung des Verfahrens andererseits. Spätestens wenn das Gericht, um ein zeitnahes Verfahren zu ermöglichen, dem Angeklagten plötzlich einen Pflichtverteidiger beiordnet, weil der eigene Rechtsanwalt keine Zeit hat in naher Zukunft, gibt es dann Streit. Dabei gilt allgemein:
Eine ermessensfehlerhafte Entscheidung des Vorsitzenden und die anschließende Durchführung des Termins in Abwesenheit des an der Terminswahrnehmung verhinderten Verteidigers kann einen Verstoß gegen das Recht des Angeklagten auf Verteidigung durch den gewählten Verteidiger aus Art. 6 Abs. 3 lit. c MRK, § 137 Abs. 1 Satz 1 StPO und den Grundsatz des fairen Verfahrens darstellen (BGH, Beschluss vom 21. März 2018 – 1 StR 415/17 -, juris Rn. 7 und 9; BGH, Beschluss vom 9. November 2006 – 1 StR 474/06 -, juris Rn. 16 und 17; BGH, Beschluss vom 06. Dezember 2000 – 1 StR 492/00 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 – 4 StR 515/91 -, juris Rn. 5 und 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 4. Mai 2004 – 1 Ss (S) 5/04 -, juris Rn. 8; Arnoldi in MüKo-StPO, a.a.O., § 213 Rn. 18; Gmel in KK-StPO, 7. Aufl., § 213 Rn. 9).
OLG Zweibrücken, 1 Ws 36/19Das Gericht muss mit dem OLG Köln und dem Bundesgerichtshof dieses Spannungsverhältnis lösen: Weder darf sofort ein Pflichtverteidiger „vor die Nase gesetzt“ werden, noch darf unter Berücksichtigung des Terminkalenders des Wahlverteidigers das Verfahren zu stark verzögert werden. Dabei machte der Bundesgerichtshof im Jahr 2018 deutlich, dass Gerichte auch nicht überbeschleunigten und vorschnell einen anderen Pflichtverteidiger beiordnen dürfen.
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Geschäftsgeheimnisschutz: Was ist ein Geschäftsgeheimnis? (Rechtslage bis 2019!)
Was ist ein Geschäftsgeheimnis: Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen gefährdet die wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens. Es stellt sich dabei oft die Frage, ob ein Betriebsgeheimnis vorliegt und die streitgegenständliche Daten überhaupt durch §17 UWG geschützt sind. Tatsächlich bietet sich für Unternehmer ein guter Geheimnisschutz.
Achtung, Hinweis: Dieser Artikel gibt die vealtete rechtliche Situation wieder und wird nur zu rechtshistorischen Zwecken aufbewahrt – heute gilt das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz! Nutzen Sie die folgenden Informationen um sich bei uns auf Basis des aktuellen Standes zu informieren.
(mehr …)Beiträge bei uns zum Geschäftsgeheimnisschutz bei uns:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen
- Was ist ein Geschäftsgeheimnis
- Wem gehören die Kundendaten
- Verwendung von Geschäftsgeheimnissen durch Arbeitnehmer
- Aneignen von Geheimnissen durch Mitnahme von Datenträger
- Geheimnisverrat durch private Mail?
- Haftung der Geschäftsführung für IT-Sicherheitslücken
- Ist „Whistleblowing“ zulässig – sowie „Die Whistleblower-Richtlinie„
AGB-Recht: Kündigung auch per E-Mail möglich – trotz AGB die Briefpost vorschreiben
Ich habe in der Sache unspannende, rechtlich aber sehr interessante, Angelegenheit gegen einen Stromanbieter geführt: Es geht um die Frage der Form bei einer Kündigung. In den AGB des Anbieters, die dem Vertrag aus dem Jahr 2012 zu Grunde lagen, fand sich eine Klausel, die Kündigungen an eine Form gebunden hat:
„Die Kündigung ist ausschliesslich per Briefpost zu richten an […]“
Die Kündigung sollte dabei an eine vollkommen andere Anschrift gesendet werden, als diejenige Anschrift, die laut AGB die des Anbieters war. Meine Mandantschaft kündigte nun den Vertrag fristgemäß, allerdings per Email. Auf diese Email erfolgte dann, nach Ablauf der Kündigungsfrist, der Hinweis des Anbieters, dass man Kündigungen postalisch auszusprechen habe. Ich klagte sodann auf Feststellung, dass der Vertrag durch die Kündigung per EMail beendet wurde. Der Anfang eines Verfahrens, dass sich über mehr als 1 Jahr hingezogen hat.
Hinweis: Beachten Sie meinen Artikel mit der Übersicht zur Schriftform bei Kündigungen! Der BGH stellte klar, dass eine Kündigung per Mail grundsätzlich möglich sein muss, inzwischen hat der Gesetzgeber reagiert und AGB untersagt, mit denen eine Kündigung in Schriftform bei online geschlossenen Verträgen verlangt wird.
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Abzocke bei Handelsregistereintrag oder Markenregistrierung
Abzocke bei Handelsregistereintrag oder Markeneintrag mit Branchenbüchern und Markenverzeichnissen bei zweifelhaftem Nutzen: Internetverzeichnisse, Fake-Rechnungen und Angebote die man „ganz genau lesen muss“ sind – wie auch der beratende Alltag bei uns zeigt – ein zunehmendes Übel, speziell für Unternehmen: Man erhält ein Schreiben, das auf den ersten Blick so aussieht, als ob man es nur unterschreiben und wieder zurückschicken muss.
Dies etwa weil ein bestehender Vertrag abgerechnet, vorhandene Einträge aktualisiert oder ein kostenloser Eintrag vorgenommen werden soll. Manchmal sind auch Vertragsangebote so aufgemacht, dass sie (auf einen flüchtigen Blick) bei manchen Lesern wie eine Rechnung für ein bestehendes Angebot oder ein amtliches Anschreiben wirken. Mitunter ist auch die Kostenpflicht zwar erwähnt, wird aber einfach auffällig häufig von den angeschriebenen Unternehmern übersehen. Nach dem schnellen Ausfüllen und abschicken kommt dann zumeist das böse Erwachen. Gerade, wer frisch einen Handelsregistereintrag oder eine Markenregistrierung vorgenommen hat, muss mit Abzocke-Post rechnen.
(mehr …)Klage gegen Speicherung personenbezogener Daten in einer Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen abgewiesen
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (7 K 4000/13.F) hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.07.2014 die Klagen mehrerer Bankkaufleute, die als Anlageberater bzw. Vertriebsbeauftragte bei unterschiedlichen Sparkassen beschäftigt sind, gegen die Speicherung personenbezogener Daten abgewiesen.
(mehr …)AGB-Recht: Keine Umgehung der AGB-Prüfung durch AGB-Klausel möglich
Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist um ein – vorhersehbares – Kapitel reicher geworden. Es geht um §305 Abs.1 BGB, in dem man u.a. liest:
Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt sind.
Dieser Passus sorgt bei Laien immer wieder für Verwirrung, weil diese glauben, dass man über eine Klausel nur verhandeln muss, damit diese nicht mehr als AGB einzustufen ist. Der Unterschied ist dabei immens, unterliegen AGB doch einer sehr strikten gesetzlichen Kontrolle, sehr eng bei Verbrauchern, etwas lockerer bei Unternehmen. Was aber immer wieder übersehen wird: Die Rechtsprechung des BGH ist hier derart streng, dass die juristische Literatur zu Recht immer wieder darauf verweist, dass ein solches „Aushandeln“ faktisch gar nicht mehr anzunehmen sein wird, gleich was man tut.
Urteil: Filesharing Abmahnung kann vollkommen unbrauchbar sein – und damit keine Kosten auslösen
Ende des Jahres 2011 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf (I-20 W 132/11) den legendären Satz gesprochen:
Dies kann jedoch vorliegend dahinstehen, da eine Abmahnung, die den Verstoß nicht erkennen lässt und auch den bereitwilligsten Schuldner nicht in die Lage versetzt, eine wirksame Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, eine völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung darstellt.
Es ging seinerzeit um eine Filesharing-Abmahnung, bei der am Ende nicht einmal die konkreten Werke klar waren, um die es ging – und die vorformulierte Unterlassungserklärung sich dann auch nur allgemein auf „das Musikrepertoire“ des Rechteinhabers bezog.
Diese Rechtsprechung hat das Amtsgericht Düsseldorf im Juni 2014 in zwei Entscheidungen (AG Düsseldorf, 57 C 16103/12 und 57 C 3122/13) aufgegriffen und die Erstattung der Anwaltskosten für die Aussprache der Abmahnung zurückgewiesen. Das Amtsgericht insoweit:
Von einer Privatperson als Empfänger einer Abmahnung kann nicht erwartet werden, dass diese selbstständig die in der Abmahnung formulierte Unterlassungsaufforderung bei Abgabe der Unterlassungserklärung dahingehend einschränkt, dass diese auf ein bestimmtes Werk bezogen wird. Auch wenn dies im Einzelfall so sein mag, dient die Formulierung der Standardabmahnung nebst Beigabe der wortgleichen Unterlassungserklärung ersichtlich dem Zweck, den Empfänger zu veranlassen, die vorformulierte gemäß §§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB jedoch unwirksame Unterlassungserklärung abzugeben. Dies genügt im Hinblick auf die damit verbundene Gefährdung des Ziels, außergerichtlich eine wirksame Unterlassungserklärung zu erhalten, für die Annahme einer unbrauchbaren anwaltlichen Dienstleistung. In einem gedachten Prozess zwischen Auftraggeber und abmahnendem Rechtsanwalt würde daher auch für jede so formulierte Abmahnung nebst Unterlassungserklärung der Vergütungsanspruch unabhängig davon entfallen, wie die Empfängerseite sich konkret auf die Abmahnung hin verhalten hat.

Urteil: SPAM-Ordner muss täglich gelesen werden
Das Landgericht Bonn (15 O 189/13) hat eine Entscheidung getroffen, die durchaus Beachtung verdient:
Der Beklagte hat seine Pflichten auch schuldhaft verletzt. […] Der Beklagte kann sich nicht damit entlasten, dass die Email […] angeblich nicht in seinem Email-Postfach einging, sondern durch den Spam-Filter aussortiert wurde. Der Beklagte hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, weil er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert hat. […] Es liegt im Verantwortungsbereich des Beklagten, wenn er eine Emailadresse zum Empfang von Emails zur Verfügung stellt, dass ihn die ihm zugesandten Emails erreichen. Bei der Unterhaltung eines geschäftlichen Email-Kontos mit aktiviertem Spam-Filter muss der Email-Kontoinhaber seinen Spam-Ordner täglich durchsehen, um versehentlich als Werbung aussortierte Emails zurück zu holen.
Es ging hier um einen Rechtsanwalt und einen gescheiterten Vergleich, wobei sich der Rechtsanwalt darauf berufen wollte, dass er mindestens eine Antwort der Gegenseite nicht gesehen hatte, da diese Mail im SPAM-ordner lag. Die pauschale Wertung des Gerichts aber betrifft alle Unternehmer. Es ist Umsichtig mit dieser Entscheidung umzugehen.
(mehr …)Zum Zugang von Schreiben auch bei uns:
- BGH zum Mailzugang (2022)
- Beiträge rund um die Beweislast zum Mail-Zugang
- Kein Zugang von Mail zur Unzeit
- SPAM-Ordner muss täglich gelesen werden
- Zum Zugang eines Anhangs per Mail bei Gericht
- Einspruch gegen Strafbefehl per Mail?
- Wann ist ein Brief zugegangen?
- Die Zugangsvereiteilung
- Wie oft muss man seinen Briefkasten leeren?
- Veröffentlichung fremder Mails erlaubt?
- TK-Überwachung beim Mail-Provider?
RA JF schreibt hier im Blog und bietet ergänzend Vorträge rund um Datenschutz, Softwarerecht, digitale Ermittlungen & Beweise samt Cybersecurity + Cybercrime!
OLG Köln: 6.000 Euro Streitwert wenn Bild unberechtigt genutzt wird
Die Rechtsprechung in Köln ist inzwischen seit Jahren gefestigt: Bei unberechtigter Bildnutzung ist ein Streitwert bzw. Gegenstandswert hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs in Höhe von 6.000 Euro anzusetzen.
Gerichtlicher Mahnbescheid nach Filesharing-Abmahnung: Forderungen können trotz Mahnbescheid verjährt
Ich bin inzwischen seit Jahren in mehreren Klagen nach einer vorangegangenen Filesharing-Abmahnung (für vormals Abgemahnte) tätig. Bisher sehe ich von detaillierten Berichten ab, da ich während laufender Verfahren hier keinen Informationsgewinn sehe.
Es gibt aber einen Aspekt, der mitunter für Unsicherheit sorgt und der meines Erachtens gerne unterschätzt wird: Die Frage der Verjährung im Zusammenhang mit einem Mahnbescheid. Keineswegs ist es nämlich so, dass ein gerichtlicher Mahnbescheid pauschal die Verjährung hemmt – wie nun auch immer mehr Rechteinhaber feststellen müssen. Mehrere Amtsgerichte, aktuell das AG Hamburg, weisen darauf hin, dass der Mahnbescheid keine Hemmung der Verjährung bewirkte.
Dazu bei uns:
