Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Schlagwort: NCMEC

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Hausdurchsuchung wegen Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P)

    Kinderpornographie in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) im Jahr 2026: Es finden aktuell wieder zahlreiche Hausdurchsuchungen wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von Kinderpornographie statt. Die Medien haben hiervon bisher keinen Wind bekommen, allerdings merken wir es hier an der stark zugenommenen Anzahl von Anfragen, die alle den gleichen Hintergrund zu haben scheinen.

    Die Dimension des Problems in Zahlen: Laut Bundeskriminalamt stieg die Zahl der Tatverdächtigen im Bereich Pornografie mit Minderjährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren kontinuierlich an – die aktuellen BKA-Daten bis 2024 belegen, dass die Ermittlungswellen keineswegs abebben. Hinzu kommt: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland insgesamt 131.391 Cybercrime-Straftaten polizeilich erfasst – ein erneuter Anstieg gegenüber dem Vorjahr. P2P-Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte machen dabei einen signifikanten und wachsenden Anteil aus. Wer eine Hausdurchsuchung erlebt, ist damit statistisch gesehen kein Einzelfall, sondern Teil einer bundesweiten, systematisch betriebenen Ermittlungskampagne.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Online-Netzwerk „764“: Digitale Gewalt als System

    Die Aufdeckung des Netzwerks „764“ erschüttert gegenwärtig die internationale Öffentlichkeit. Was zunächst wie ein obskures Online-Phänomen wirkte, offenbart sich bei näherer Betrachtung als ein systematisch operierendes, ideologisch aufgeladenes Täterkollektiv, das Minderjährige gezielt psychisch zersetzt, sexuell ausbeutet und in Einzelfällen bis in den Suizid treibt. Die aktuellen Ermittlungen in den USA und Deutschland zeigen nicht nur das erschütternde Ausmaß der dokumentierten Straftaten, sondern auch die strukturelle Herausforderung, die solche Netzwerke für moderne Strafverfolgung, den Schutz von Menschen und Cyberprävention allgemein darstellen.

    Update im Dezember 2025: Der Beitrag aus dem Juli 2025 wurde um aktuelle Entwicklungen aktualisiert.

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  • US-Behörden nehmen Zugriff auf ChatGPT-User-Inhalte

    US-Behörden nehmen Zugriff auf ChatGPT-User-Inhalte

    Die Zusammenarbeit zwischen Technologieunternehmen und Strafverfolgungsbehörden ist nicht neu. Doch während Plattformen wie Google oder soziale Netzwerke bereits seit Jahren Daten auf Anfrage von Ermittlern offenlegen, betreten KI-Unternehmen wie OpenAI hier nun Neuland. Ein aktuell berichteter Fall soll nun zeigen, wie ChatGPT-Prompts erstmals als Werkzeug der Strafverfolgung genutzt werden – und welche rechtlichen und gesellschaftlichen Fragen sich daraus ergeben.

    Beachten Sie auch, dass der Vorgang – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Gefahr von durch Künstliche Intelligenz hergestelltem kinderpornografischen Material im Internet

    Gefahr von durch Künstliche Intelligenz hergestelltem kinderpornografischen Material im Internet

    Die Bundesregierung hat zu der zunehmenden Gefahr von durch Künstliche Intelligenz (KI) hergestelltem kinderpornografischen Material im Internet Stellung genommen (BT-Drucksache 20/11301). Diese Thematik wird immer relevanter, da moderne KI-Tools wie Stable Diffusion, die ohne Sicherheitsmechanismen auskommen, für die Erstellung solcher verstörenden Inhalte missbraucht werden. Hier ist ein umfassender Überblick über die Stellungnahme der Bundesregierung und die rechtlichen Konsequenzen.

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  • Kinderpornografie

    Kinderpornografie

    Kinderpornografie (§184b StGB): Wenn plötzlich die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht, ist die Panik regelmäßig groß. Dabei gehören Durchsuchungen wegen des Verdachts eines verbotenen Umgangs mit Kinderpornografie inzwischen zum Alltag der Ermittler. Bei uns finden Sie Ihren Rechtsanwalt für Kinderpornografie.

    Aufgrund der exorbitant hohen Strafen, die im Raum stehen, sollte auf keinen Fall ohne Strafverteidiger agiert werden: Der Gesetzgeber hat für die regelmäßig anzutreffenden Verhaltensweisen eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr vorgesehen (§184b Abs.1, 3 StGB).

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • IWF + ICMEC & NCMCE

    IWF steht für „Internet Watch Foundation“ und ist eine nicht-staatliche Organisation. Die IWF wurde gegründet, um eine „unabhängige Rolle bei der Entgegennahme, Bewertung und Verfolgung von öffentlichen Beschwerden über Inhalte über sexuellen Kindesmissbrauch im Internet zu übernehmen“.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!

    Seit der Gründung im Jahr 1996 betreibt die IWF einen Hotlinedienst für die Öffentlichkeit, um potenziell kriminelle Inhalte zu melden.

    Hinweis: Einen praktisches Fall des Einsatzes von PhotoDNA finden Sie hier bei uns!

    Die IWF ist insbesondere wegen der dort vorgehaltenen Hash-Datenbank von besonderer Bedeutung: Dort erstellt man zu bekannten Bildern und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch eindeutige Codes (Hashes) unter Verwendung von Microsofts Technik „PhotoDNA“. Die von IWF erstellte Liste ermöglicht es, bekannte Bilder und Videos automatisch zu erkennen, bevor sie etwa über das Internet erfolgreich verbreitet werden können. Provider aber auch staatliche Polizeistellen erhalten eine fortlaufend aktualisierte Liste und so werden etwa bei Providern Bildern fortlaufend mit dieser Liste abgeglichen und bei Treffern gehen Meldungen an die Polizei.

    Also kurz zu PhotoDNA: Die Software „PhotoDNA“ erstellt von hochgeladenen Fotos einen digitalen Fingerabdruck bzw. einen „hash-Code“ und gleicht diesen mit bekannten CEI-Inhalten ab. In den hierfür genutzten Datenbanken sind nur bestätigte „Child Exploitative Imagery“(CEI)-Inhalte enthalten: Die Fotos, die verwendet werden, um die „hash-Codes“ zu erstellen, sind zuvor an das „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC) gemeldet und von Menschen als CEI-Inhalt verifiziert worden. Erst anschließend werden die „Hash-Codes“ der jeweiligen Datenbank hinzugefügt.

    Hinweis: In dem Zusammenhang zu erwähnen ist auch das „International Centre for Missing and Exploited Children“ (ICMEC), das die gleiche Technik verwendet, allerdings nach Bildern sucht um diese zu löschen. Ebenso gehört hierhin das „National Centre for Missing and Exploited Children“ (NCMCE)

  • Automatischer Scan in Mails nach Kinderpornographie – Deutscher Google-Nutzer verurteilt

    Nicht allzu bekannt ist, dass Google in E-Mails nach Kinderpornographie sucht und gefundene Inhalte automatisch gemeldet werden. Vor ca. 2 Jahren sorgte ein Fall eines US-Nutzers für Aufsehen, der auf diesem Wege ermittelt wurde, nunmehr wurde ein deutscher Nutzer – von mir in seinem Strafverfahren vertreten – mit dieser Problematik konfrontiert, der letztlich wegen Besitzes von Kinderpornographie verurteilt wurde. Dabei gab es durchaus Aspekte, die Fragen aufwerfen, jedenfalls ist das Vorgehen von Google von durchaus einigem kriminalpolitischen Interesse.

    Hinweis: Der vorliegende Fall ist seit geraumer Zeit abgeschlossen, die gerichtliche Entscheidung längst rechtskräftig. Die hier erörterten Informationen wurden in öffentlicher Verhandlung verlesen bzw. in Augenschein genommen.

    Wir verteidigen beim Vorwurf Kinderpornografie – seriös, hart und mit einem Ziel: Ihre Existenz zu sichern!


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