Schlagwort: Marke

Rechtsanwalt für Marke: Eine Marke ist ein Kennzeichen, das Unternehmen benutzen, um ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Marke kann aus Buchstaben, Zahlen, Bildern, Symbolen oder einer Kombination dieser Elemente bestehen. Die Marke dient dazu, das Image des Unternehmens zu prägen und wiedererkennbar zu machen.

Im Wirtschaftsleben stellen sich rechtliche Fragen im Kontext des Markenrechts, um sicherzustellen, dass die Verwendung von Marken durch Unternehmen rechtmäßig ist. Das Markenrecht regelt die Anmeldung, den Schutz und die Durchsetzung von Marken.

Auf EU-Ebene regelt die Unionsmarkenverordnung (EU) 2017/1001 die Anmeldung und Eintragung von Unionsmarken sowie die Rechte und Pflichten der Inhaber solcher Marken. Auf nationaler Ebene in Deutschland regelt das Markengesetz (MarkenG) den Schutz und die Durchsetzung von Marken.

Für Unternehmen ist es wichtig, bei der Verwendung von Marken darauf zu achten, keine Rechte Dritter zu verletzen und Marken anderer Unternehmen nicht unbefugt zu verwenden. Ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Anmeldung und Durchsetzung von Markenrechten beraten und unterstützen, um mögliche Rechtsverletzungen zu vermeiden und die Marke rechtlich abzusichern.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Lobbynutte als zulässige Äußerung in Internet-Posts

    Meinungsfreiheit vor Strafbarkeit: Mit Beschluss vom 16. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 16.07.2025 – 206 StRR 205/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht die strafgerichtlichen Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerungsschädigung in bemerkenswerter Schärfung neu justiert, beim Streit um … die Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten als „Lobbynutten“.

    Die Entscheidung betrifft die Auslegung von Aussagen im Kontext politischer Debatten, insbesondere bei polemischen Wortmeldungen in sozialen Medien. Im Fokus stehen die Anforderungen an die Tatbestände der §§ 185, 188 StGB (Beleidigung, Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) sowie der §§ 86, 86a StGB (Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen).

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  • Werktitelverletzung bei Computerspielen

    Werktitelverletzung bei Computerspielen

    Anforderungen an Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr bei Titel für Computerspielen: Die wirtschaftliche Bedeutung von Computerspielen als Kulturgüter und Handelsobjekte stellt das Kennzeichenrecht regelmäßig vor neue Herausforderungen. Der rechtliche Schutz von Spieltiteln, insbesondere gegen Nachahmung oder marktschädliche Anlehnung, wirft dabei komplexe und spannende Abgrenzungsfragen auf.

    In einer aktuellen Entscheidung (LG Hamburg, Urt. v. 03.07.2025 – 327 O 298/24) befasst sich nun das Landgericht Hamburg mit dem Umfang und der Priorität eines Werktitelrechts an einem Computerspiel. Im Zentrum steht die Frage, ob der Titel „RAFT“, unter dem die Klägerin seit Ende 2016 ein Open-World-Survival-Spiel vertreibt, gegenüber später erschienenen Handyspielen mit ähnlichen Bezeichnungen schutzfähig ist. Die Entscheidung bietet eine instruktive dogmatische Klärung zu Voraussetzungen und Reichweite des Titelschutzes bei Softwareprodukten.

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  • Besteuerung von „Altwaren“ bei E-Zigaretten

    Besteuerung von „Altwaren“ bei E-Zigaretten

    FG Düsseldorf zur Reichweite des § 23f Abs. 1 Nr. 4 Alt. 2 TabStG: Mit der Reform des Tabaksteuerrechts hat der Gesetzgeber im Jahr 2022 Neuland betreten: Erstmals unterliegen auch sogenannte Substitute für Tabakwaren – insbesondere Liquids, Aromen und Einweg-E-Zigaretten – einer eigenständigen Verbrauchsteuer. Die praktische Umsetzung dieses neuen Steuerregimes ist jedoch mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, wie das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11. Dezember 2024 (Az. 4 K 507/24 VTa) exemplarisch zeigt.

    Im Zentrum steht die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Steuerpflicht für sogenannte „Altwaren“ besteht – also für Waren, die vor Inkrafttreten der neuen Besteuerungsvorschriften rechtmäßig und unversteuert in den Verkehr gelangt sind, aber nach dem 13. Februar 2023 weiterhin im Besitz von Händlern vorgefunden werden. Das Gericht hat die Steuerpflicht in vollem Umfang bejaht und damit zugleich die unionsrechtliche Zulässigkeit der einschlägigen Norm bestätigt.

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  • Keine Erschöpfung von Unionsmarkenrechten bei Inverkehrbringen in der Türkei

    Keine Erschöpfung von Unionsmarkenrechten bei Inverkehrbringen in der Türkei

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 3. Juli 2025 (I ZR 226/24) entschieden, dass das Inverkehrbringen von Waren in der Türkei unter einer nach der Unionsmarkenverordnung geschützten Bezeichnung keine Erschöpfung der Markenrechte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bewirkt. Damit kann der Markeninhaber gegen die Einfuhr dieser Waren in den EWR vorgehen. Die Entscheidung klärt das Spannungsverhältnis zwischen dem unionsrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz und den Vorschriften des Assoziierungsabkommens EWG–Türkei nebst Zusatzprotokoll und Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrats.

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  • Influencer in der Krise

    Influencer in der Krise

    In den letzten Jahren haben Influencer die Art und Weise, wie wir Werbung wahrnehmen und konsumieren, revolutioniert. Sie sind zu prägenden Gesichtern der Netzkultur geworden und haben eine neue Ära des Marketings eingeläutet.

    Doch trotz ihres Erfolgs und ihrer omnipräsenten Sichtbarkeit kämpfen viele Influencer mit einem schlechten Ruf und einer wachsenden gesellschaftlichen Ablehnung. Eine neue Studie von Claudia Gerhards, Professorin für Kommunikation und Multimedia an der Hochschule Düsseldorf, wirft ein Licht auf die Strategien, die Influencer entwickeln, um mit dieser Ablehnung umzugehen, und zeigt, wie tief die Krise wirklich ist.

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  • BGH zur Rückabwicklung von Coaching-Verträgen

    BGH zur Rückabwicklung von Coaching-Verträgen

    BGH zur Nichtigkeit eines Online-Mentoring-Vertrags: Zulassungspflicht nach dem FernUSG auch bei Unternehmern! Der Bundesgerichtshof (BGH, III ZR 109/24) hat die längst überfällige, praxisrelevante Klärung zur Rückzahlungspflicht bei online geschlossenen Coaching-Verträgen vorgenommen. Damit können sich jedenfalls nicht (mehr) alle Anbieter hochpreisiger Online-Coachings können sich hinter der Behauptung verstecken, sie betrieben „Mentoring“ statt Unterricht.

    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil klargestellt, dass bestimmte digitale Coaching-Programme dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) unterfallen und bei fehlender Zulassung nichtig sind – auch dann, wenn der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird. Die Entscheidung ist ein dogmatisch präziser Beitrag zur rechtlichen Einordnung moderner Weiterbildungsformate, deren Hybridcharakter zunehmend zur Abgrenzungsfrage wird.

    Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.

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  • BGH zur Gewerbesteuerverkürzung in der Maskenaffäre

    BGH zur Gewerbesteuerverkürzung in der Maskenaffäre

    Steuertricks, Strippenzieher und Steuerstrafrecht: Die COVID-19-Pandemie war nicht nur eine medizinische und gesellschaftliche Herausforderung, sondern auch ein Katalysator für wirtschaftliche Schattenwirtschaft. Inmitten dieser Umbruchszeit entstand ein besonders lukratives Geschäftsmodell: die Vermittlung von Schutzausrüstung an staatliche Stellen. Dass dabei nicht nur medizinische, sondern auch steuerliche Interessen bedient wurden, zeigt ein Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2025 (1 StR 238/24), der sich mit einem besonders kreativen wie rechtswidrigen Steuersparmodell befasste – und dabei einige klärende Worte zur gewerbesteuerlichen Betriebsstättenfiktion fand.

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  • Steuerstrafrecht: Influencer im Visier der Steuerfahndung

    Steuerstrafrecht: Influencer im Visier der Steuerfahndung

    In Nordrhein-Westfalen nimmt die Steuerfahndung zunehmend eine Berufsgruppe ins Visier, die bislang eher mit Produktplatzierungen als mit Paragrafen in Verbindung gebracht wurde: Influencerinnen und Influencer. Was sich zunächst nach vereinzelten Nachlässigkeiten in der Steuererklärung anhören mag, nimmt längst Züge organisierter Steuervermeidung an. Laut übereinstimmenden Medienberichten – etwa von Der Spiegel und Heise online – geht das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) mittlerweile von einem Steuerschaden von rund 300 Millionen Euro allein in NRW aus.

    Das LBF hat eigens ein »Influencer-Team« mit spezialisierten Steuerfahndern gegründet. Dessen Fokus liegt wohl nicht auf gelegentlichen Produktempfehlungen kleinerer Accounts, sondern auf professionellen Akteuren mit erheblichen monatlichen Einnahmen, die nicht selten ohne Steuernummer agieren und teilweise ihren steuerlichen Verpflichtungen „mit hoher krimineller Energie“ ausweichen. Besonders schwierig: Die Beweisführung bei flüchtigen Formaten wie Storys sowie der häufige Wegzug ins Ausland, etwa nach Dubai, erschweren die Verfolgung. Dennoch laufen derzeit bereits rund 200 Ermittlungsverfahren gegen in NRW ansässige Influencer.

    Update: Es gibt inzwischen Zweifel an den von den Finanzbehörden gemeldeten Zahlen. Möglicherweise wurde durch eine Gleichsetzung von Steuerschaden und Gesamtumsatz ein verzerrtes Bild erzeugt, berichtet das Manager-Magazin!

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  • Scattered Spider

    Scattered Spider

    Zwischen Social Engineering, SIM-Swapping und Festnahmen : Die Cybercrime-Gruppe „Scattered Spider“ ist nicht nur ein klingender Name in Sicherheitskreisen, sondern ein Paradebeispiel für die neue Generation junger, extrem wendiger Bedrohungsakteure im digitalen Untergrund. Hinter dem Namen verbirgt sich kein festes Kollektiv, sondern ein loses, dynamisches Netzwerk, das sich über Jahre durch seine Affinität zu Social Engineering, Cloud-Kompetenz und erschreckende Chuzpe hervorgetan hat.

    Nun aber könnte ein erster Schlag gegen das Netzwerk gelungen sein: In Großbritannien wurden Mitte Juli 2025 vier jugendliche Personen im Alter zwischen 17 und 20 Jahren festgenommen. Der Vorwurf: Beteiligung an Cyberangriffen auf prominente Einzelhändler wie Marks & Spencer, Harrods und Co-op.

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  • Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    Abgrenzung zwischen Irreführung und zulässiger Werbung bei Umweltangaben

    „Recycelt sich selbst“ – eine Formulierung, die dem ökologisch sensibilisierten Verbraucher ein Höchstmaß an Nachhaltigkeit suggeriert. Doch handelt es sich dabei um eine zulässige werbliche Vereinfachung oder um eine unzulässige Irreführung über Umwelteigenschaften eines Produkts?

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte sich in einer aktuellen Entscheidung mit der rechtlichen Bewertung einer solchen Werbeaussage auseinanderzusetzen und dabei nicht nur die Grenzen zulässiger Umweltwerbung präzisiert, sondern auch grundsätzliche Maßstäbe für die Anwendung der UGP-Richtlinie und der Verordnung (EU) 1169/2011 gezogen.

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  • Rechtsfragen zu QR-Codes

    Rechtsfragen zu QR-Codes

    Was früher ein unscheinbares Quadrat war, ist heute ein omnipräsentes Werkzeug im Alltag: Der QR-Code hat sich – beschleunigt durch die Pandemie – vom Nischenprodukt der Logistik zum digitalen Tor zwischen analoger und virtueller Welt entwickelt. Seine einfache technische Handhabbarkeit kontrastiert dabei mit einer wachsenden Komplexität rechtlicher Implikationen. In aller Kürze soll hier darauf eingegangen werden, Schwerpunkt ist dabei die Frage der Haftung bei Quishing.

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  • OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    OLG Köln zur Bezeichnung „Dubai Chocolate“

    Herkunftsangaben zwischen Werbewirkung und Irreführung: Die Anziehungskraft geografischer Herkunftsangaben auf Verbraucher ist ein altbekanntes Phänomen im Marketing – sie schaffen Assoziationen mit Qualität, Exotik oder Exklusivität. Doch wo endet legitime werbliche Gestaltung und wo beginnt eine wettbewerbsrechtlich relevante Irreführung?

    Mit dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht Köln (6 U 52/25) in einem Urteil auseinanderzusetzen, das die Bezeichnung „Dubai Chocolate“ zum Gegenstand hatte. Die Entscheidung beleuchtet die dogmatischen Voraussetzungen geographischer Herkunftsangaben im Kontext von Irreführung (§ 5 UWG) und verdeutlicht, unter welchen Umständen Hersteller bei der Produktvermarktung auf sprachliche Grenzüberschreitungen verzichten sollten.

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  • BayObLG zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte auf Facebook

    BayObLG zur Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte auf Facebook

    Sichtbarkeit als Strafbarkeitsgrenze: Die digitale Öffentlichkeit hat das Strafrecht bis heute in vielerlei Hinsicht vor neue Abgrenzungsprobleme gestellt – insbesondere dort, wo traditionell körpergebundene Delikte nun im virtuellen Raum erscheinen. Dies gilt in besonderem Maße für die Strafvorschriften der §§ 86 und 86a StGB, die auf das Verbreiten und Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen abzielen.

    Mit seinem Beschluss vom 12. Juni 2025 (Az. 206 StRR 179/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht nun einen klärenden Beitrag zur Reichweite des Verbreitungsbegriffs bei Posts in sozialen Netzwerken geleistet – und die Maßstäbe für eine strafbare Verbreitung auf Facebook präzisiert. Maßgeblich sei nicht die bloße „Veröffentlichung“ eines Inhalts, sondern dessen tatsächliche Sichtbarkeit für einen größeren, nicht näher bestimmten Personenkreis.

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  • Rückerstattung von Festival-Token

    Rückerstattung von Festival-Token

    OLG Düsseldorf bestätigt Ausschlussfrist in AGB: Musikfestivals bedienen sich zunehmend bargeldloser Bezahlsysteme, die den Konsum auf dem Veranstaltungsgelände vereinfachen sollen. Die Ausgabe sogenannter Token – physischer oder digitaler Wertmarken – ist in diesem Zusammenhang weit verbreitet. Doch was passiert mit nicht verbrauchten Token?

    Diese Frage beschäftigt zunehmend auch die Gerichte. Mit Urteil vom 10. April 2025 (Az. 20 UKl 9/24) hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass eine Veranstalterin die Rückerstattung solcher Token vertraglich auf das Veranstaltungsende beschränken darf. Die Entscheidung setzt einen bedeutsamen Maßstab für die AGB-Kontrolle im Spannungsfeld von Verbraucherschutz und Veranstaltungspraxis.

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