Meinungsfreiheit vor Strafbarkeit: Mit Beschluss vom 16. Juli 2025 (BayObLG, Beschl. v. 16.07.2025 – 206 StRR 205/25) hat das Bayerische Oberste Landesgericht die strafgerichtlichen Grenzen zwischen zulässiger Meinungsäußerung und strafbarer Äußerungsschädigung in bemerkenswerter Schärfung neu justiert, beim Streit um … die Bezeichnung von Bundestagsabgeordneten als „Lobbynutten“.
Die Entscheidung betrifft die Auslegung von Aussagen im Kontext politischer Debatten, insbesondere bei polemischen Wortmeldungen in sozialen Medien. Im Fokus stehen die Anforderungen an die Tatbestände der §§ 185, 188 StGB (Beleidigung, Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens) sowie der §§ 86, 86a StGB (Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen).
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