Urlaub: Wir sind bis zum 02.09.26 geschlossen, keine Mails/Anfragen/Anrufe.

Schlagwort: Kundendaten

Rechtsanwalt für Kundendaten: Kundendaten werden viele Rechtsfragen auf – von Geheimnisschutz, über Kündigung bis zum Datenschutzrecht. Kundendaten sind alle Informationen, die ein Unternehmen über seine Kunden sammelt und speichert. Dazu gehören unter anderem Name, Adresse, Kontaktdaten und Bestellhistorie. Diese Daten sind für viele Unternehmen von unschätzbarem Wert, da sie zur Verbesserung der Kundenbindung und zur Optimierung von Marketingstrategien genutzt werden können.

In unserer Kanzlei werden Sie rund um Kundendaten umfassend beraten: Schutz von Kundendaten, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen, strafrechtliche Verfolgung und Datenschutzrecht aus einer Hand!

Allerdings gibt es in Deutschland strenge gesetzliche Regelungen zum Schutz von Kundendaten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten nur für den vereinbarten Zweck verwendet und vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und Schadensersatzansprüche der Betroffenen.

Insbesondere für Unternehmen, die mit besonders sensiblen Daten wie Gesundheits- oder Finanzdaten umgehen, empfiehlt sich die Beratung durch einen auf IT-Recht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Risiken zu minimieren.

Ein weiterer Aspekt, der im Zusammenhang mit Kundendaten relevant ist, betrifft das Geschäftsgeheimnis. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Kundendaten und -informationen als Geschäftsgeheimnis geschützt sind. Es gilt zu verhindern, dass diese Informationen in die Hände von Wettbewerbern oder Dritten gelangen und dem Unternehmen dadurch Schaden entsteht. Auch hier kann ein auf IT-Recht spezialisierter Rechtsanwalt beratend tätig werden.

Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, ist es ratsam, einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Dieser kann die Interessen des Unternehmens vor Gericht vertreten und dafür sorgen, dass die Strafe so gering wie möglich ausfällt. Fachanwalt für IT-Recht Ferner berät rund um Kundendaten und verteidigt beim Vorwurf, Kundendaten rechtsmissbräuchlich verwendet zu haben.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Urlaub: Wir sind bis zum 02.09.26 geschlossen, keine Mails/Anfragen/Anrufe.

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Regelung zur Identitätsüberprüfung bei Prepaid-SIM-Karten teilweise rechtswidrig

    Telekom und Vodafone haben vor dem Verwaltungsgericht Köln teilweise Erfolg. Denn eine Regelung der Bundesnetzagentur, wonach u. a. beim Verkauf von Prepaid-Karten durch einen Vertriebspartner der Mobilfunkanbieter sich eine Personalausweiskopie zusenden lassen und die Nutzerdaten selbst nochmals überprüfen muss, ist rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln in einer mündlichen Verhandlung am 13.11.2020 entschieden. 

    (mehr …)
  • Urteil im Bußgeldverfahren gegen einen Telekommunikationsdienstleister

    Die 9. Kammer für Bußgeldsachen des Landgerichts Bonn hat heute entschieden, dass das Bußgeld, welches der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gegen einen Telekommunikationsdienstleister aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhängt hat, dem Grunde nach berechtigt, aber unangemessen hoch sei. Die Kammer hat das Bußgeld von ursprünglich 9,55 Millionen Euro daher auf 900.000 Euro herabgesetzt (LG Bonn, 29 OWi 1/20 LG).

    (mehr …)
  • Ermittlungen in Cardsharing-Szene 2022

    Ermittlungen in Cardsharing-Szene 2022

    Hausdurchsuchung nach Cardsharing: Die Ermittlungen im Bereich Cardsharing gehen weiter, massiv geführt von der Zentralstelle Cybercrime Bayern. Dabei hatte es nach meinem Kenntnisstand zuletzt im Jahr 2016 massive Ermittlungen gegeben, die im November 2017 zu europaweiten Hausdurchsuchungen führten. Nachdem im Mai 2019 die Betreiber der damals betroffenen Cardsharing-Infrastrukturen verurteilt wurden (durch das Landgericht Regensburg, die Entscheidung wurde wohl nie veröffentlicht) folgten Ermittlungen gegen die Kunden. Diese Ermittlungen aus dem damaligen Verfahren ziehen sich bis heute, auch im Jahr 2022 sind mir Beschuldigtenanhörungen und Hausdurchsuchungen nach Cardsharing bekannt geworden. Dann folgte der nächste Schlag.

    Update: Auch im Jahr 2021 laufen grössere Verfahren weiter – und es wird noch mehr geben!

    (mehr …)
  • Fristlose Kündigung wegen Missbrauchs von Kundendaten

    Ein IT-Mitarbeiter ist verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen und darf diese nicht zu anderen Zwecken missbrauchen. Ein Verstoß gegen diese Pflichten rechtfertigt in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber, so das Arbeitsgericht Siegburg (3 Ca 1793/19).

    (mehr …)
  • Fristlose Kündigung wegen Weiterleitung betrieblicher E-Mails an privaten Account

    Fristlose Kündigung wegen Weiterleitung betrieblicher E-Mails an privaten Account

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Az. 7 Sa 38/17) vom 16. Mai 2017 betraf die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen der Weiterleitung betrieblicher E-Mails auf einen privaten Account zur Vorbereitung einer neuen Tätigkeit bei einem konkurrierenden Unternehmen.

    (mehr …)
  • Ermittlungsverfahren gegen Kunden von Darknet Plattform „Dream Market“

    Ermittlungsverfahren gegen Kunden von Darknet Plattform „Dream Market“

    Lange wurde spekuliert, warum beim Darknet-Marktplatz „Dream Market“ plötzlich die Lichter ausgingen – nunmehr aber scheint sich zu verdichten, dass die Strafverfolgungs-Behörden eine erhebliche Rolle spielen dürften: Bei mir kommen Ermittlungsverfahren gegen jedenfalls angebliche Kunden der Plattform Dream Market an. Viel scheint man bisher noch nicht in der Hand zu haben, ich habe Anhaltspunkte, dass man schlicht nur Kundendaten vorliegen hat. Ob Daten zu Bestellungen, sowohl was Umfang und Häufigkeit angeht, vorliegen, ist mir derzeit noch unklar.

    Wer Post erhält oder eine Hausdurchsuchung erlebt sollte ruhig bleiben, wie immer nicht vorschnell reden und sich anwaltlichen Rat suchen. Auf Grund der Größe der Plattform dürfte es zahlreiche Betroffene geben. Für allgemeine Ratschläge ist es im Übrigen derzeit aus meiner Sicht zu ungewiss.

    Dazu von mir:

  • Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg zu Herausgabe von Facebook-Account und Domain durch Arbeitnehmer

    Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg zu Herausgabe von Facebook-Account und Domain durch Arbeitnehmer

    Das Amtsgericht (AG) Brandenburg (Az. 31 C 212/17) hat in einem Fall entschieden, bei dem es um die Herausgabe und Nutzung eines Facebook-Accounts sowie einer Domain ging, die von einem ehemaligen Mitarbeiter während seiner Beschäftigung angelegt worden waren. Diese Entscheidung beleuchtet die Zuständigkeiten der Gerichte und die rechtlichen Ansprüche eines Unternehmens gegenüber einem ehemaligen Mitarbeiter bezüglich der digitalen Ressourcen.

    (mehr …)
  • Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von IP-Adressen

    Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass der Anbieter eines E-Mail-Dienstes im Rahmen einer ordnungsgemäß angeordneten Telekommunikationsüberwachung verpflichtet ist, den Ermittlungsbehörden die Internetprotokolladressen (im Folgenden: IP-Adressen) der auf ihren Account zugreifenden Kunden auch dann zu übermitteln, wenn er seinen Dienst aus Datenschutzgründen so organisiert hat, dass er diese nicht protokolliert.

    Dies hat die 3. Kammer des Zweiten Senats mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines solchen Diensteanbieters nicht zur Entscheidung angenommen. Zur Begründung hat sie angeführt, dass das auch unter dem Gesichtspunkt des Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich schützenswerte Anliegen, ein datenschutzoptimiertes Geschäftsmodell anzubieten, nicht von der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, die dem verfassungsrechtlichen Erfordernis einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege Rechnung tragen, entbinden kann. (BVerfG; Beschluss vom 20. Dezember 2018, 2 BvR 2377/16).

    (mehr …)
  • Handelsrecht: Wann ist Vertrag als Kommissionsagenturvertrag zu qualifizieren

    Der BGH (I ZR 229/15) hält zum Kommissionsagenturvertrag fest:

    1. Ein Vertrag ist als Kommissionsagenturvertrag zu qualifizieren, wenn ein Unternehmer einen anderen gegen Zahlung einer Provision damit beauftragt, ständig von ihm gelieferte, jedoch dem Beauftragten nicht übereignete Ware im eigenen Namen auf Rechnung des Unternehmers zu veräußern, und eine Abtretung der Forderungen aus der Veräußerung der Waren an den Unternehmer vereinbart ist.
    2. Dem Kommissionsagenten steht bei Beendigung des Kommissionsagenturvertrags in entsprechender Anwendung von § 89b HGB ein Ausgleichsanspruch gegen den Kommittenten zu, wenn er in dessen Absatzorganisation eingebunden ist und ihm bei Beendigung des Vertragsverhältnisses den Kundenstamm zu überlassen hat.
    3. Im weitgehend anonymen Massengeschäft in einem stationären Sonderpostenmarkt benötigt der Kommittent für eine Übernahme des Kundenstamms nicht in gleicher Weise wie beim Verkauf hochwertiger Wirtschaftsgüter den Zugang zu vollständigen Kundendaten. Betreibt der Kommissionsagent in von dem Kommittenten angemieteten Räumen einen filialähnlich organisierten Markt und hat der Kommittent über ein von ihm vorinstalliertes Kassensystem ständigen Zugriff auf Informationen zu allen Verkaufsvorgängen und auf sämtliche von den Kunden im Rahmen des Bezahlvorgangs mitgeteilten personenbezogenen Daten, ist von einer faktischen Kontinuität des Kundenstamms auszugehen, wenn der Kommittent nach Beendigung des Kommissionsagenturverhältnisses den Markt unter derselben Geschäftsbezeichnung in denselben Geschäftsräumen weiterführen kann.
  • Abfangen von Kunden durch Verteilen von Handzetteln vor Ladenlokal eines Konkurrenten

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (6 U 61/16) konnte sich zum wettbewerbswidrigen Abfangen von Kunden durch das Verteilen von Handzetteln äußern. Dies kann durchaus schnell zum Streit führen, weil sich der betreffende Ladeninhaber schnell abgegraben fühlen kann. Dabei reicht das Verteilen von Handzetteln in unmittelbarer Nähe zum Mitbewerber für sich genommen für eine Wettbewerbswidrigkeit nicht aus. Denn es ist wettbewerbskonform, wenn Kunden erst einmal die Möglichkeit gegeben wird, sich über ein alternatives Angebot zu informieren.

    Damit es sich um ein wettbewerbsrechtlich relevantes Verhalten handelt müssen letztlich zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Die angesprochenen Kunden müssen bereits dem Mitbewerber zuzurechnen sein und es muss in unangemessener Weise auf sie eingewirkt worden sein. Das OLG sah die Kunden als dem Mitbewerber zuzurechnen an, weil diese angesprochen wurden auf dem Weg zum konkreten Ladenlokal. Dies sei, so das OLG korrekt, in einem weiten Sinn zu verstehen um den entsprechenden Schutz zu gewährleisten. Dabei war das Vorgehen auch unzumutbar: „Die Grenze zur Unzumutbarkeit wurde im Streitfall aber schon dadurch überschritten, dass der Werbende an Autos herantrat, deren Fahrer und Beifahrer sich aufgrund der Verkehrslage dem Ansprechen und der Zettelverteilung nicht ohne weiteres entziehen konnten“. Dass dagegen der Werber nicht sofort als solcher zu erkennen war, war nicht schädlich.

    Das bedeutet, es ist durchaus zulässig, Handzettel vor einem Ladenlokal eines Konkurrenten zu verteilen. Es muss aber genau geprüft werden, auf welche Art man an die Kunden heran tritt. Insbesondere muss es dem Kunden möglich sein, sich der Ansprache entziehen zu können, ein aggressives Element in der Ansprache sollte insoweit nicht zum Einsatz kommen. Anders herum besteht für Anbieter die Möglichkeit zur Gegenwehr, von Kunden auf dem Weg zum eigenen Angebot mehr als informativ angesprochen werden.

    Links zum Abwerben von Kunden bei uns:

    (mehr …)

  • Werberecht: BGH zum Abfangen von Kunden allgemein

    Beim Bundesgerichtshof (I ZR 274/14) habe ich am Rande einige kurze Ausführungen zur gezielten Behinderung von Mitbewerben durch das Abfangen von Kunden gefunden. Dieses Thema ist generell sensibel, weil auf der einen Seite ein fester Kundenstamm wesentlicher wirtschaftlicher Faktor eines Unternehmens sein kann, auf der anderen Seite das Streiten um Kunden gerade Ausdruck des (freien) Wettbewerbs ist.

    (mehr …)
  • Datenschutzrecht: Kundendaten beim Unternehmenskauf

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutz weist in einer Pressemitteilung auf ein bis heute häufig ignoriertes datenschutzrechtliches Problem hin: Der Umgang mit Kundendaten:

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat Verkäufer und Käufer eines Unternehmens wegen eines Verstoßes gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften im Umgang mit Kundendaten mit einem erheblichen – mittlerweile unanfechtbaren – Bußgeld belegt (…) Stellt ein Unternehmen seinen Betrieb ein, versucht es häufig, werthaltige Wirtschaftsgüter („Assets“) entgeltlich an ein anderes Unternehmen im Wege eines sog. Asset Deals zu veräußern. Ähnlich versuchen auch Insolvenzverwalter eines insolventen Unternehmens, die Kunden- daten, die oft noch den einzigen relevanten Wert darstellen, bestmöglich zu verkaufen. (…) Für E-Mail-Adressen und Telefonnummern stellt sich das zusätzliche Problem, dass der Erwerber diese Daten zu Werbezwecken gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht verwenden darf, wenn er – wie meist – keine ausdrückliche Werbeeinwilligung des jeweiligen Kunden be- sitzt. Über diese Hürde hilft selbst die Einräumung eines Widerspruchsrechts vor der Datenübermittlung nicht hinweg. Verwendet der Erwerber die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ohne Einwilligung für Werbezwecke, verstößt er daher sowohl gegen das UWG als auch gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
    Für die unzulässige Übergabe von Kundendaten tragen sowohl der Veräußerer als auch der Erwerber als so- genannte „verantwortliche Stellen“ die datenschutzrechtliche Verantwortung. Der Veräußerer „übermittelt“ die Daten, während der Erwerber diese Daten „erhebt“.

    (mehr …)
  • Geschäftsgeheimnisschutz: Was ist ein Geschäftsgeheimnis? (Rechtslage bis 2019!)

    Geschäftsgeheimnisschutz: Was ist ein Geschäftsgeheimnis? (Rechtslage bis 2019!)

    Was ist ein Geschäftsgeheimnis: Der Verrat von Geschäftsgeheimnissen gefährdet die wirtschaftliche Kraft eines Unternehmens. Es stellt sich dabei oft die Frage, ob ein Betriebsgeheimnis vorliegt und die streitgegenständliche Daten überhaupt durch §17 UWG geschützt sind. Tatsächlich bietet sich für Unternehmer ein guter Geheimnisschutz.

    Achtung, Hinweis: Dieser Artikel gibt die vealtete rechtliche Situation wieder und wird nur zu rechtshistorischen Zwecken aufbewahrt – heute gilt das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz! Nutzen Sie die folgenden Informationen um sich bei uns auf Basis des aktuellen Standes zu informieren.

    (mehr …)
  • Cloud-Computing und IT-Vertragsrecht: Dürfen Anbieter Daten der Kunden bei Zahlungsverzug löschen?

    Während noch im Jahr 2010 der Begriff „Cloud-Computing“ ein Hype war, ist heute (wohl?) festzustellen, dass „die Cloud“ schlicht Alltag ist. Bei rechtlichen Fragen rund um „die Cloud“ konzentriert man sich immer wieder gerne vor allem auf urheberrechtliche oder datenschutzrechtliche Fragen. Dabei gibt es sehr viel drängendere Themen – sowohl für Anbieter als auch Kunden.

    Eines davon: Das Löschen von Daten wenn es Streit zwischen Kunde und Anbieter gibt.
    (mehr …)