Es handelt sich um die praktische Umsetzung des gedachten Lehrbeispiels der „Trierer Weinversteigerung“: Wann soll ein fehlendes Erklärungsbewusstsein schaden, also das Vorhandensein einer Willenserklärung verhindern? Der BGH entwickelt in dieser (überraschend späten) Entscheidung den Vertrauensschutz als Basis der Wertung.
Schlagwort: Handelsrecht
Das Handelsrecht ist ein Teilgebiet des Privatrechts, das sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Handels beschäftigt. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten, Unternehmen und Handelsgesellschaften sowie deren Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und anderen Geschäftspartnern. Wesentliche Inhalte des Handelsrechts umfassen die Gründung, Führung und Beendigung von Handelsgesellschaften, das Recht der Handelsgeschäfte und des Handelskaufs, das Handelsvertreter- und Handelsmaklerrecht, sowie das Wettbewerbs- und Markenrecht. Das Handelsrecht hat das Ziel, den reibungslosen Ablauf des Wirtschaftsverkehrs zu gewährleisten, und bietet dabei einen rechtlichen Rahmen, der auf die Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs zugeschnitten ist.
RGZ 99, 147 – Haakjöringsköd
Ist der Käufer einer bestimmten Partie Ware zur Wandelung berechtigt, wenn die Ware zwar der ihr im Kaufvertrage beigelegten Bezeichnung, nicht aber dem übereinstimmenden Willen der Vertragschließenden entspricht?

Standardsoftware als Ware
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Oktober 2008 in der Entscheidung IX R 23/08 klargestellt, dass Standardsoftware, die auf einem Datenträger gespeichert ist, als bewegliche Sache und damit als „Ware“ im Sinne des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG anzusehen ist. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung von Verlusten aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Standardsoftware beschäftigen.
(mehr …)Übersicht: Wichtige Normen aus dem Handelsrecht
Das Handelsrecht bietet sich in Zivilrechtlichen Klausuren für Fortgeschrittene oder im Examen an, um einzelne Problemstellungen zu vertiefen und dabei den berühmten „Schockeffekt“ bei den Klausurbearbeitern zu erzeugen. Dabei wird im Regelfall eben kein „Handelsrecht“ abgefragt, sondern eine bestimmte Regelung wird durch Normen des HGB leicht differenziert – etwa die Formvorschriften bei der Bürgschaft, die durch §350 HGB abgeändert werden.
Ich habe (natürlich, alles andere wäre Wahnsinn!) das Thema mit einem verständlichen Lernbuch (ich empfehle weiterhin das von Jung) aufgearbeitet und die Grundzüge verstanden. Ansonsten habe ich einige wenige Kern-Normen gelernt bzw. gelernt dass es dazu was im HGB gibt (und wo) und dann in den Klausuren sowie in der mündlichen Prüfung alleine damit gearbeitet. Da es sich bewährt hat, gebe ich diese Normen hier nun weiter – vielleicht hilft es ja als Überblick, damit auch andere sich eine Grundstruktur erarbeiten können.
Firmennachfolger haften nicht für Ansprüche wegen Sozialversicherungsbeiträgen des früheren Firmeninhabers
Ein Firmenübernehmer haftet nicht für Ansprüche wegen der Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung gegenüber dem Rechtsvorgänger der übernommenen Firma.
Sparbuch: Bankkunde kann sich auch nach Jahrzehnten noch auf den Inhalt berufen
Legt ein Bankkunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurückliegt, muss die Bank beweisen, dass sie das Guthaben ausgezahlt hat.
Jahrzehnte altes Sparbuch: Bank in der Beweispflicht
Legt ein Bankkunde ein Sparbuch mit einem Guthaben vor, bei dem die letzte Eintragung Jahrzehnte zurück liegt, so muss die Bank beweisen, dass sie das Guthaben ausgezahlt hat.
Dies hat der für Bankrecht zuständige 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (OLG) mit Urteil vom 18. Juni 2008 klargestellt (Aktenzeichen: 3 U 39/08).
Insolvenz: Genehmigung von und Widerspruch gegen Lastschriften
Der Schuldner, der nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit während des Insolvenzeröffnungsverfahrens eine im Lastschriftverfahren erfolgte Kontobelastung nicht genehmigt, handelt in der Regel weder rechts- noch sittenwidrig.
Der vorläufige Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt ist befugt, im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Lastschriften zu widersprechen, unabhängig davon, ob dem Schuldner eine sachlich rechtliche Einwendung gegen die Gläubigerforderung zusteht (Bestätigung von BGHZ 161, 49).
Im Einzugsermächtigungsverfahren ist in der Regel die Gläubigerforderung vor Erteilung der Genehmigung durch den Schuldner nicht erfüllt.
Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken wirkt auch im Rechtsverhältnis zum endgültigen und zum vorläufigen „starken“ Insolvenzverwalter, nicht jedoch gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt.
Der Insolvenzverwalter, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens das Schuldnerkonto für eingehende Gutschriften längere Zeit weiterbenutzt, ohne die auf diesem Konto im Einzugsermächtigungsverfahren ergangenen Lastschriften zu widerrufen, genehmigt diese konkludent. (mehr …)

Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs
Auch nach dem Inkrafttreten des Schiedsverfahrens-Neuregelungsgesetzes vom 22. Dezember 1997 (BGBl. I 3224) sind im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines Schiedsspruchs über die Aufhebungsgründe des § 1059 Abs. 2 ZPO hinaus solche Einwendungen zugelassen, die an sich zum Anwendungsbereich der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO gehören. (mehr …)
Haftung in Arztpraxis-Gemeinschaft
1. Im kooperativen Belegarztwesen verbundenen Ärzten stehen dieselben Rechtsformen zur Organisation ihrer Zusammenarbeit offen wie bei ambulanter ärztlicher Tätigkeit.
2. Zur Frage der gesamtschuldnerischen Haftung einer Belegärztegemeinschaft.BGH Urteil vom 8.11.2005, Az: VI ZR 319/04 (mehr …)
Handelsvertreter: Rückzahlungspflicht für Ausbildungskosten kann unwirksam sein
Sieht ein Handelsvertretervertrag vor, dass der Handelsvertreter auf Kosten des Prinzipals zum Versicherungsfachmann ausgebildet werden kann, kann eine Klausel, nach der der Handelsvertreter bei Abbruch der Ausbildung Ausbildungskosten zurückzahlen muss, unwirksam sein.
(mehr …)Wettbewerbsverbot: Gesetzliche Regeln gelten auch für Subunternehmer
Die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden.
(mehr …)Handelsregister: Zweigniederlassung einer britischen Kapitalgesellschaft ist eintragungsfähig
Die Eintragung einer Zweigniederlassung einer im EU-Ausland gegründeten Gesellschaft kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass die Gesellschaft im Ausland keine Hauptniederlassung hat.
Vergeblich bemühte sich der Geschäftsführer einer in England gegründeten beschränkt haftenden Kapitalgesellschaft (Limited) um die Eintragung einer Zweigniederlassung ins deutsche Handelsregister. Amtsgericht und Landgericht lehnten dies ab, da sich die britische Firma für Herstellung und Vertrieb von Datenträgern in ihrem Mutterland nicht wirtschaftlich betätige und es deshalb an einer Hauptniederlassung im rechtlichen Sinn fehle. Der Antragsteller sah sich dadurch in seiner durch den EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit verletzt.
Er erhielt erst beim Pfälzischen Oberlandesgericht (OLG) mit folgender Begründung Recht: Die Eintragung einer inländischen Filiale einer ausländischen Hauptniederlassung richte sich nach deutschem Handelsrecht, das jedoch in einem solchen Fall nach europäischem Gemeinschaftsrecht auszulegen sei. Nach bisheriger Rechtsauffassung setzt die Eintragung der Zweigniederlassung in Deutschland einen tatsächlichen effektiven Verwaltungssitz im Heimatstaat voraus. An dieser nationalen Rechtsprechung könne jedoch mit Rücksicht auf die Fortentwicklung des Niederlassungsrechts in der EU nicht mehr festgehalten werden. Die Eintragung des „Zweigs“ könne nun nicht mehr wegen fehlender Rechtsfähigkeit der englischen Stammgesellschaft als Limited abgelehnt werden. Die umfassende Niederlassungsfreiheit im Wirtschaftsraum der EU erfasse auch Fälle, in denen – wie hier – eine Gesellschaft wirksam nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründet worden sei und dort Rechtsfähigkeit erlangt habe, ihren faktischen Sitz jedoch von Anfang an nur in Deutschland haben solle (OLG Zweibrücken, 3 W 21/03).
Arbeitszimmer: Mittelpunkt der beruflichen Betätigung
Häusliches Arbeitszimmer und Außendienst können nicht gleichermaßen „Mittelpunkt“ der beruflichen Betätigung eines Steuerpflichtigen sein.
Der Arbeitnehmer arbeitete für eine Sektkellerei. Er betreute als Verkaufsleiter die Handelsvertreter und Kunden seines Arbeitgebers in Norddeutschland. Bei seinem Arbeitgeber stand ihm kein Arbeitsplatz zur Verfügung. Für das Streitjahr machte der Verkaufsleiter Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von 6.340 DM geltend. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch lediglich 2.400DM. Es vertrat die Auffassung, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Klägers bilde.
(mehr …)Handelsvertreter: Ausgleich bei Vertragsende kann auch von Gesellschaft verlangt werden
Einer als Handelsvertreterin tätigen GmbH, die das Vertragsverhältnis auf Grund von Alter oder Krankheit ihres Gesellschafter-Geschäftsführers kündigt, kann ein Ausgleichanspruch bei Beendigung des Handelsvertretervertrags zustehen, wenn dieser so ausgestaltet ist, dass das Vertragsverhältnis mit der Person des Geschäftsführers steht und fällt.
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