Manchmal bleibt das Opfer eines Verbrechens auf dem eigenen Schaden sitzen – und nicht nur dann, wenn man des Täters nicht habhaft wird. Das „Phishing“ war früher ein ganz besonderes Problem in diesem Bereich. Zur Erinnerung: Phishing liegt vor, wenn man versucht, an Zugangsdaten eines Nutzers zu gelangen. Vor allem mit gefälschten Emails wird hier gearbeitet, die auf täuschend echt aussehende Login-Seiten weiterleiten. Denkbar ist aber auch, dass Daten eines Nutzers durch einen Telefonanruf oder gefälschte Briefe erschlichen werden.
Wenn nun jemand auf ein solches „Phishing“ herein gefallen ist, und ein Dritter mit Hilfe der erlangten Daten unautorisierte Überweisungen vorgenommen hat, streiten sich das Opfer und die Bank regelmäßig darüber, ob und in welcher Höhe das Geld an das Opfer zurück zu zahlen ist. Der Gesetzgeber hat hier inzwischen reagiert und die gesetzliche Lage Ende 2009 angepasst.
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