Das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 186/11) hat bestätigt, dass das Ansehen pornographischer Filme am Arbeitsplatz nicht zwingend zu einer fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung berechtigt. Durchaus zu Beachten ist dabei einerseits, ob dies während der Arbeitszeit oder während zu stehender Erholungspausen getan wird. Andererseits sind Fragen wie ein etwaiger Imageverlust des Unternehmens bei Bekanntwerden zu Prüfen.…WeiterlesenArbeitsrecht: Ansehen von Pornos am Arbeitsplatz rechtfertigt keine fristlose Kündigung
Schlagwort: arbeitszeitbetrug
Arbeitszeitbetrug bezieht sich auf den Vorwurf, dass ein Arbeitnehmer falsche Angaben über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit gemacht hat, um sich einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen. Dies kann beispielsweise bedeuten, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit auf dem Stundenzettel fälscht oder er Arbeitszeit angibt, die er tatsächlich nicht geleistet hat.
Arbeitszeitbetrug kann für den Arbeitgeber zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen, da er für nicht geleistete Arbeitsstunden Lohn zahlen muss. Der Arbeitnehmer wiederum kann sich durch Arbeitszeitbetrug ungerechtfertigte Lohnzahlungen erschleichen und sich somit einen Vorteil gegenüber ehrlichen Kollegen verschaffen.
Arbeitszeitbetrug kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und je nach Schwere des Vergehens zur Abmahnung, Kündigung oder sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Arbeitgeber können dem Arbeitszeitbetrug durch eine sorgfältige Arbeitszeitkontrolle und -dokumentation vorbeugen, während Arbeitnehmer darauf achten sollten, ihre Arbeitszeit korrekt und wahrheitsgemäß zu dokumentieren.
Rechtsanwalt Ferner berät Unternehmen bei (biometrischer) Arbeitszeiterfassung und Prävention von Arbeitszeitbetrug; dazu wird beim Vorwurf Arbeitszeitbetrug verteidigt. Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht als Ansprechpartner beim Thema Arbeitszeitbetrug!
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (12 SA 875/09) stellt fest: Die außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene einschlägige Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitabeiter über einen Zeitraum von mehr als 7 Wochen arbeitstäglich mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt – an mehreren Tagen sogar in einem zeitlichen Umfang, der…WeiterlesenExzessiver privater E-Mail-Verkehr während der Arbeitszeit: Kündigung
Eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht zur korrekten Erfassung der Arbeitszeit und die Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit können die außerordentliche Kündigung eines annähernd 40 Jahre bestehenden, bisher unbelasteten Arbeitsverhältnisses rechtfertigen: Das folgt aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 30.7.2019, 5 Sa 246/18). Für die Richter war es im Rahmen der Interessenabwägung insbesondere von Bedeutung, dass…WeiterlesenArbeitszeitbetrug: Kündigung auch bei langem Arbeitsverhältnis
Arbeitszeiterfassung und Arbeitnehmerdatenschutz: Die Arbeitszeiterfassung ist seit der Entscheidung des EUGH unter Druck geraten und das Bedürfnis nach moderner, alltagstauglicher Arbeitszeiterfassung gestiegen. durch ein Zeiterfassungssystem mittels Fingerabdruck ist nicht erforderlich im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO, § 26 Abs. 3 BDSG – und damit ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht zulässig,…WeiterlesenZeiterfassungssystem – Zeiterfassung durch biometrische Daten
Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug: Das vorsätzlich falsche Ausfüllen von Formularen zur Erfassung von Überstunden durch den Arbeitnehmer rechtfertigt die Außerordentliche Kündigung, wie das Bundesarbeitsgericht (2 AZR 370/18) klar stellen konnte. Dabei hebt das Bundesarbeitsgericht hervor, dass schon das falsche Ausfüllen der Formulare „an sich“ Grund genug für eine fristlose Kündigung ist – und dass ansonsten…WeiterlesenArbeitszeitbetrug ist Grund für fristlose Kündigung
Der Anruf bei einer Gewinnspielhotline rechtfertigt keine fristlose Kündigung, wenn dem Arbeitnehmer private Telefonate gestattet sind, deren Umfang aber nicht klar festgelegt ist. Diese Entscheidung traf das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Fall einer Bürokauffrau in einem Kleinbetrieb.WeiterlesenAußerordentliche Kündigung: Keine fristlose Kündigung wegen Telefonanrufs bei Gewinnspielhotline
Die Veränderung von Daten durch einen Arbeitnehmer kann schnell arbeitsrechtliche Fragen aufwerfen, insbesondere wenn es hierbei um Straftatbestände geht. Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Sa 405/15) hatte beispielsweise einen Sachverhalt zu bewerten, der Verschränkungen zum IT-Strafrecht bietet: Frau A und Herr B arbeiten beim gleichen Arbeitgeber und sind liiert, wobei gegen Frau A der Verdacht des…WeiterlesenStrafbarkeit von Datenveränderung im Arbeitsverhältnis
Beim Landesarbeitsgericht Köln (11 Sa 405/15) ging es um die Kündigung eines Systemadministrators vor folgendem Hintergrund: Frau A und Herr B (Systemadministrator) arbeiten beim gleichen Arbeitgeber und sind liiert, wobei gegen Frau A der Verdacht des Arbeitszeitbetruges besteht. Sie wird freigestellt und händigt die überlassene Hardware aus. Nun plötzlich werden private Einträge in ihrem Kalender…WeiterlesenIT-Arbeitsrecht: Keine Kündigung des Systemadministrators wegen Zugriff auf Dienstlaptop
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat durch Urteil vom 23. November 2015 festgestellt, dass ein Mitarbeiter eines Müllheizkraftwerks verlangen kann, dass ihm die Zeiten als Arbeitszeit vergütet werden, die für das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung auf dem Werksgelände und den Weg zwischen Umkleidestelle und Arbeitsplatz anfallen.WeiterlesenUmkleidezeit kann zur Arbeitszeit zählen, wenn Arbeitskleidung stark verschmutzt wird und auffällig ist