Schlagwort: abrechnungsbetrug

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen: Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Integrität und Effizienz des Gesundheitssystems dar. Diese Kategorie unseres Blogs widmet sich der Aufklärung und Diskussion rund um die verschiedenen Formen von betrügerischen Praktiken, die im Bereich der Gesundheitsversorgung auftreten können. Sie umfasst detaillierte Analysen von aktuellen Fällen, rechtliche Bewertungen und praktische Tipps zur Prävention.

Was ist Abrechnungsbetrug? Abrechnungsbetrug bezeichnet die unrechtmäßige Erlangung finanzieller Mittel durch die Vortäuschung falscher Tatsachen oder das Verschweigen relevanter Informationen gegenüber Versicherungen oder Behörden. Dies kann beispielsweise durch die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen, das Überreichen gefälschter Rezepte oder die Manipulation von Diagnosedaten geschehen.

Rechtliche Konsequenzen: Die rechtlichen Folgen von Abrechnungsbetrug sind gravierend. Sie reichen von Geldstrafen und Schadensersatzzahlungen bis hin zu Freiheitsstrafen. Zudem können Ärzte und andere medizinische Fachkräfte ihre Zulassungen verlieren und somit das Recht einbüßen, ihren Beruf weiter auszuüben.

Präventive Maßnahmen: Zur Prävention von Abrechnungsbetrug ist es entscheidend, dass medizinische Einrichtungen und Praxen effektive Compliance-Programme etablieren, regelmäßige Schulungen durchführen und interne Kontrollsysteme stärken. Dies hilft nicht nur, betrügerische Handlungen zu verhindern, sondern schützt auch vor den reputations- und finanzschädigenden Konsequenzen, die mit solchen Skandalen einhergehen können.

In dieser Kategorie finden Sie eine Reihe von Beiträgen, die das Bewusstsein für die Problematik schärfen und Fachwissen bereitstellen, um diese Art von Betrug effektiv zu bekämpfen. Bleiben Sie informiert über rechtliche Entwicklungen und schützen Sie sich und Ihre Organisation vor den Risiken des Abrechnungsbetrugs.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Rückforderung bezahlter Scheinrechnungen

    Rückforderung bezahlter Scheinrechnungen

    Wenn der eigene Projektleiter mit dem Handwerker zusammenarbeitet und Scheinrechnungen durchwinkt, wird es für die Geschäftsführung teuer. Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 21.07.2026 (7 O 281/24) zeigt, wie sich ein Unternehmen solche Zahlungen bereicherungsrechtlich und deliktisch zurückholen kann – und wie Gerichte kollusives Zusammenwirken im Baukontext anhand von Indizien festnageln.

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  • Steuerhinterziehung 2026: Wann aus einer Zahl im Bescheid ein Strafverfahren wird

    Steuerhinterziehung 2026: Wann aus einer Zahl im Bescheid ein Strafverfahren wird

    Es beginnt selten dramatisch. Ein Schreiben der Steuerfahndung, ein unangekündigter Besuch in den Geschäftsräumen, ein Anruf des Steuerberaters, der nicht mehr nur über Nachzahlungen sprechen will – und plötzlich steht nicht mehr nur Geld im Raum, sondern die Frage nach Vorsatz, Haftstrafe und gepfändetem Vermögen. Wer als Unternehmer, Freiberufler oder Vermögensinhaber in dieses Verfahren gerät, erlebt einen Bruch: Aus dem Verhältnis zwischen Bürger und Finanzamt wird ein Strafverfahren, in dem die Fahndung mit den Befugnissen der Polizei ermittelt.

    Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit Jahren in Steuerstrafverfahren – von der Durchsuchung über den Vermögensarrest bis zur Hauptverhandlung und ihren wirtschaftlichen Folgen – und konnte dabei für meine Mandanten regelmäßig Einstellungen, Verfahrensbeendigungen und maßvolle Ergebnisse erreichen. Zugleich bin ich als Autor tätig und habe unter anderem Aufsätze zur Einziehung im Steuerstrafverfahren und zur Frage verfasst, wann die verkürzte Steuer überhaupt als „erlangtes Etwas” abgeschöpft werden kann. Weitere Themen meiner Publikationen sind die strafbare Beihilfe durch neutrale berufstypische Tätigkeiten von Steuerberatern und Buchhaltern sowie die Haftung des Steuerberaters für eine im Rahmen einer Einstellung nach § 153a StPO gezahlte Geldauflage.

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  • Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Sichtung von Datenträgern in eigenverantwortlichem Ermessen der Staatsanwaltschaft

    Mit Beschluss vom 5. Mai 2026 hat die 12. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az. 12 Qs 26/26) die Beschwerde eines medizinischen Versorgungszentrums gegen einen wegen Verdachts des Abrechnungsbetrugs erlassenen Durchsuchungsbeschluss verworfen und zugleich klargestellt, dass eine präventive richterliche Vorabsteuerung der Datensichtung nach § 110 StPO grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der Beschluss verdichtet die seit Jahren schwelende Frage, wie tief das Gericht in die operative Phase einer Durchsuchung hineinregieren darf, zu einer prägnanten Antwort: Solange der Durchsuchungsbeschluss rechtmäßig ist, bleibt die Ausgestaltung der Sichtung Sache der Staatsanwaltschaft im Rahmen ihres eigenverantwortlichen Ermessens.

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  • Medizinstrafrecht 2025

    Medizinstrafrecht 2025

    Das Medizinstrafrecht stand im Jahr 2025 unter dem Eindruck weiterer Verdichtung der Haftungsrisiken für Ärztinnen und Ärzte – bei klassischem Arztstrafrecht ebenso wie im Medizinwirtschaftsstrafrecht. Zugleich schärfen Rechtsprechung und Gesetzgebung den Blick für Patientenautonomie, Sterbehilfe und die Folgewirkungen strafrechtlicher Verurteilungen in Zivil- und Berufsverfahren.

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  • Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Konkludente Täuschung durch Rechnungsstellung

    Die Abrechnung von Leistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern ist ein zentrales Feld für betrügerische Manipulationen – nicht nur wegen der hohen finanziellen Volumina, sondern auch wegen der komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit seinem Beschluss vom 7. August 2025 (6 StR 239/24) hat der Bundesgerichtshof nun präzisiert, unter welchen Umständen die bloße Geltendmachung einer Forderung als konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB gewertet werden kann.

    Die Entscheidung betrifft einen Fall aus der Pflegewirtschaft, in dem eine Geschäftsführerin über Jahre hinweg Rechnungen für Pflegeleistungen stellte, obwohl die gesetzlich vorgeschriebene verantwortliche Pflegefachkraft fehlte. Der BGH bestätigt die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Betrugs, hebt jedoch die Einziehungsanordnung auf und gibt damit wichtige Impulse für die Dogmatik des Vermögensschadens und der Tatertragseinziehung.

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  • Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Medizinstrafrecht: Compliance und Strafbarkeitsrisiken in Kliniken

    Vorstandshaftung und Strafbarkeitsrisiken in Krankenhäusern: Die laut Presse nun laufenden Ermittlungen gegen mehrere Beschäftigte eines lokalen Klinikums sind mehr als ein lokaler Skandal. Sie offenbaren die Frage danach, ob ein strukturelles Problem vorliegt, das weit über den Einzelfall hinausgeht: Wird Compliance in deutschen Kliniken sträflich vernachlässigt? Der Fall eines Pflegers, dem inzwischen neun Morde und 34 Mordversuche vorgeworfen werden, zeigt auf erschreckende Weise, was passiert, wenn Kontrollen versagen und Warnsignale ignoriert werden.

    Über Jahre hinweg sollen auf einer Palliativstation mit nur neun Betten auffällig hohe Mengen des Narkosemittels Midazolam verabreicht worden sein. Kollegen berichteten laut Presse von Patienten, die nach den Nachtdiensten des angeklagten Pflgers morgens kaum noch bei Bewusstsein gewesen sein sollen. Doch erst als eine nicht verordnete Midazolam-Spritze bei einem Patienten gefunden wurde, begann man, genauer hinzuschauen. Die Frage, die sich nun stellt, ist nicht nur, warum niemand früher eingriff, sondern auch, warum ein System, das solche Auffälligkeiten hätte erkennen müssen, offenkundig nicht funktionierte.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile wohl gegen mehrere Mitarbeiter des Klinikums – unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unterlassung und Verstößen gegen die Betäubungsmittelvergabeverordnung. Intern gab es zwar Abmahnungen, doch das nicht ausreichen. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf und gibt Anlass für einige Erklärungen: Wer trägt die Verantwortung für solche Versäumnisse? Warum wurden offensichtliche Risiken nicht rechtzeitig erkannt? Und wie kann ein Krankenhaus, das der öffentlichen Daseinsvorsorge verpflichtet ist, derartige Mängel in der Überwachung zulassen?

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  • Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    Strafzumessung bei Abrechnungsbetrug

    BGH zum Umgang mit wirtschaftskriminellen Corona-Fällen: Die Corona-Pandemie stellte nicht nur das Gesundheitssystem vor Herausforderungen, sondern öffnete auch Tür und Tor für Missbrauch. Insbesondere die staatlich finanzierten Bürgertestungen gerieten früh in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, da sich durch unzureichende Kontrollen erhebliche Summen betrügerisch vereinnahmen ließen.

    Der Bundesgerichtshof hatte nun in einem Urteil vom 12. März 2025 (2 StR 100/24) Gelegenheit, sich zur strafrechtlichen Bewertung eines besonders aufwendig betriebenen Abrechnungsbetrugs im Bereich der COVID-19-Testvergütung zu äußern. Die Entscheidung ist nicht nur aus kriminologischer, sondern vor allem aus dogmatischer Sicht bemerkenswert – insbesondere im Hinblick auf den Vermögensschadenbegriff, die formale Struktur des Betrugstatbestands und die Strafzumessung.

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  • LG Osnabrück zur Vermögensbetreuungspflicht eines Apothekers während der Corona-Pandemie

    LG Osnabrück zur Vermögensbetreuungspflicht eines Apothekers während der Corona-Pandemie

    Strafbarkeit wegen Untreue bei fehlerhafter Abrechnung von Bürgertests: In der Hochphase der Covid-19-Pandemie trat mit dem Anspruch auf kostenfreie Bürgertests eine neue Dimension staatlich finanzierter Gesundheitsleistungen auf den Plan – verbunden mit einer erheblichen Vertrauensvorschussregelung gegenüber privaten Leistungserbringern.

    Die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 22. Februar 2023 (Az. 3 Qs 38/22) befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit ein Apotheker, der systematisch unrichtige Angaben zu Testzahlen machte, sich wegen Untreue nach § 266 StGB strafbar macht. Das Gericht nahm dabei eine rechtlich differenzierte Einordnung vor, die über den Einzelfall hinausreichende Maßstäbe für die strafrechtliche Kontrolle pandemiebedingter Finanzierungsmechanismen liefert.

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  • Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Beschlagnahme digitaler Beweismittel in der Arztpraxis

    Die fortschreitende Digitalisierung verändert nicht nur Geschäftsmodelle und private Lebensbereiche, sondern stellt auch die Strafverfolgungsbehörden vor neue Herausforderungen – und die Bürger. Insbesondere die Beschlagnahme digitaler Beweismittel wirft schwierige Fragen hinsichtlich des Umfangs, der technischen Machbarkeit und der rechtlichen Grenzen auf, weswegen ich mich dieses Themas immer wieder annehme. Ein aktueller Fall macht nun deutlich, wie aggressiv teilweise Daten erhoben werden.

    Mit seinem Beschluss vom 27. Januar 2025 (Az. 12 Qs 60/24) hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit bei der Sicherstellung digitaler Daten geschärft. Im Mittelpunkt stand die vollständige Spiegelung einer virtuellen Maschine mit sämtlichen Patientendaten einer Arztpraxis. Während das Amtsgericht Nürnberg die Maßnahme zunächst gebilligt hatte, kassierte das Landgericht die Entscheidung mit der Begründung, dass der Zugriff weit über das erforderliche Maß hinausgehe.

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  • Abrechnungsbetrug vor dem BGH

    Abrechnungsbetrug vor dem BGH

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2024 (Az. 5 StR 382/23) eine Entscheidung getroffen, die sich mit einem großangelegten Fall des Abrechnungsbetrugs befasst. Die Revisionsinstanz betraf zwei Angeklagte, die sich in Hunderten von Fällen der betrügerischen Abrechnung schuldig gemacht hatten. Neben den Strafurteilen der Vorinstanz spielte insbesondere die Einziehung von Taterträgen eine Rolle. Das Urteil des BGH hebt zentrale Aspekte des materiellen und prozessualen Strafrechts hervor und hat eine hohe praktische Relevanz für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität.

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  • Abrechnungsbetrug und Scheingestaltungen

    Abrechnungsbetrug und Scheingestaltungen

    In aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, 1 StR 156/24) geht es um ein komplexes Zusammenspiel zwischen strafrechtlicher Verantwortung und sozialrechtlicher Abrechnung ärztlicher Leistungen.

    Der Fall bezieht sich auf einen Vertragsarzt, der durch vermeintlich gezielte Scheingestaltungen versucht haben soll, steuerliche und rechtliche Verpflichtungen zu umgehen. Der BGH bestätigte hierbei den Freispruch des Landgerichts, betonte jedoch, dass zur Verurteilung keine ausschließliche Gewissheit erforderlich ist.

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  • Arztstrafrecht: Abrechnung nicht erbrachter Leistungen

    Arztstrafrecht: Abrechnung nicht erbrachter Leistungen

    Ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Neu-Ulm vom 26. Juni 2024 (Az.: 2 Ls 106 Js 10145/22) behandelt einen Fall von Betrug und Urkundenfälschung durch einen Arzt, der über einen längeren Zeitraum hinweg Leistungen abgerechnet hatte, ohne die erforderlichen medizinischen Dokumentationen ordnungsgemäß zu führen. Es wurden ihm insgesamt sieben Fälle des Betrugs sowie fünf Fälle der Fälschung beweiserheblicher Daten zur Last gelegt.

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  • Aktuelle Entwicklungen im Arztstrafrecht 2023/2024

    Aktuelle Entwicklungen im Arztstrafrecht 2023/2024

    Das Arztstrafrecht ist ein facettenreiches Rechtsgebiet, das sich stetig weiterentwickelt. Für Ärzte ist es von entscheidender Bedeutung, über die neuesten Entwicklungen und Entscheidungen informiert zu sein, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Im Jahr 2023 gab es zahlreiche relevante Urteile und gesetzliche Änderungen, die erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben können. Im Folgenden werden einige der wichtigsten Entwicklungen detailliert vorgestellt.

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  • Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

    Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen

    Im Bereich des Gesundheitswesens wird das Thema Abrechnungsbetrug zunehmend brisant. Ein aktuelles Urteil (3 StR 163/23) bietet Anlass, sich mit dieser Problematik auseinanderzusetzen. Das Verfahren beleuchtet den Abrechnungsbetrug einer Apotheke und deren Zusammenarbeit mit einer Vertragsärztin, wobei illegale Rückvergütungen und Provisionen im Mittelpunkt stehen.

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  • Wirtschaftskriminalität: Bundeslagebild 2022

    Wirtschaftskriminalität: Bundeslagebild 2022

    Das Bundeskriminalamt hat kürzlich das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2022 veröffentlicht. Der Bericht stellt die wichtigsten Phänomene und die aktuelle Kriminalitätslage im Bereich der Wirtschaftskriminalität in Deutschland dar. Die kurze Übersicht macht deutlich, dass Wirtschaftskriminalität auf einem hohen Level ist, die Behörden es genau im Blick haben – insgesamt in den klassischen Bereichen aber, vielleicht wegen zunehmender Compliance, rückläufig ist. Einen starken Anstieg verursachen dagegen moderne Betrugsformen wie der Messengerbetrug.

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