DTE Euro Payment legt Abtretungsvereinbarung i.S. Mein-Branchenverzeichnis.info vor

Auf mein letztes Anschreiben an die DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover, DTE, (siehe dazu hier) hat mir diese nun eine „Abtretungsvereinbarung“ zugestellt, aus der sich ergibt, dass die Forderungen der TM Marketing Service Limited nicht nur an eine andere Limited abgetreten wurden, sondern zugleich auch die DTE mit der Inkassierung beauftragt wurde.

Ich lasse an dieser Stelle offen, wie glaubhaft ich diese Abtretungsvereinbarung bewerte – jedenfalls bin ich gespannt, das hierzu vorhandene Original zu sehen.

Hinsichtlich des Inkasso ergibt sich inzwischen aus dem Schriftverkehr, das die DTE Euro Payment eine 100%ige Tochter der Tactrom Limited als Forderungsinhaber sein soll. Man will sich damit wohl auf den §2 III Nr.6 RDG zurück ziehen der eine Registrierung Überflüssig machen soll.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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