Auf mein letztes Anschreiben an die DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover, DTE, (siehe dazu hier) hat mir diese nun eine „Abtretungsvereinbarung“ zugestellt, aus der sich ergibt, dass die Forderungen der TM Marketing Service Limited nicht nur an eine andere Limited abgetreten wurden, sondern zugleich auch die DTE mit der Inkassierung beauftragt wurde.
Ich lasse an dieser Stelle offen, wie glaubhaft ich diese Abtretungsvereinbarung bewerte – jedenfalls bin ich gespannt, das hierzu vorhandene Original zu sehen.
Hinsichtlich des Inkasso ergibt sich inzwischen aus dem Schriftverkehr, das die DTE Euro Payment eine 100%ige Tochter der Tactrom Limited als Forderungsinhaber sein soll. Man will sich damit wohl auf den §2 III Nr.6 RDG zurück ziehen der eine Registrierung Überflüssig machen soll.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als praktizierender Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (zu IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln). Weiterhin spricht er über die rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit, speziell zu IT-/KI-Kompetenz und Cybersecurity-Awareness.