Open-RAN

Open RAN steht für “Open Radio access network, RAN” oder übersetzt Funkzugangsnetz. Hierbei handelt es sich um den Teil eines mobilen Telekommunikationssystems, das die Funkverbindung zwischen mobilen Endgeräten und Kernnetz herstellt. Die Deutsche Bundesregierung sieht in der Open-RAN-Technik das Potenzial, einen positiven Beitrag zum Ausbau und der Sicherheit der öffentlichen Mobilfunknetze, einschließlich 5G, und insbesondere zu sogenannten CampusNetzen zu leisten (BT-Drs 19/32682):

  • Die Open-RAN-Technik hat das Potenzial, den Auf- und Ausbau zu beschleunigen, nachhaltiger zu gestalten und die nötigen Investitions- und Betriebskosten zu senken. Durch die mögliche Diversifikation der Hersteller im Funkzugangsnetz sind die Geschwindigkeit und die Kosten für Ausbau und Betrieb insbesondere abhängig von den verwendeten Komponenten.
  • Die Aufgabe, offene Standards für Mobilfunknetze und Mobilfunk-Basisstationen zu erarbeiten und anzuwenden, sieht die Bundesregierung in erster Linie allerdings als Aufgabe der betroffenen Wirtschaftsakteure an.
Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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