Open-RAN

Open RAN steht für „Open Radio access network, RAN“ oder übersetzt Funkzugangsnetz. Hierbei handelt es sich um den Teil eines mobilen Telekommunikationssystems, das die Funkverbindung zwischen mobilen Endgeräten und Kernnetz herstellt. Die Deutsche Bundesregierung sieht in der Open-RAN-Technik das Potenzial, einen positiven Beitrag zum Ausbau und der Sicherheit der öffentlichen Mobilfunknetze, einschließlich 5G, und insbesondere zu sogenannten CampusNetzen zu leisten (BT-Drs 19/32682):

  • Die Open-RAN-Technik hat das Potenzial, den Auf- und Ausbau zu beschleunigen, nachhaltiger zu gestalten und die nötigen Investitions- und Betriebskosten zu senken. Durch die mögliche Diversifikation der Hersteller im Funkzugangsnetz sind die Geschwindigkeit und die Kosten für Ausbau und Betrieb insbesondere abhängig von den verwendeten Komponenten.
  • Die Aufgabe, offene Standards für Mobilfunknetze und Mobilfunk-Basisstationen zu erarbeiten und anzuwenden, sieht die Bundesregierung in erster Linie allerdings als Aufgabe der betroffenen Wirtschaftsakteure an.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.