Neues zum Auskunftsanspruch: Telekom muss Auskunft geben

Es scheint sich zunehmend durchzusetzen, dass man bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen keinen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Foren-Betreiber hat (dazu hier lesen).

Aber: Damit ist der Auskunftsanspruch nicht generell in Frage gestellt, wie nun das AG Bonn (104 C 593/10) klar stellte. Hier klagte ein Kind auf Auskunft, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Handynummer zugeteilt war. Hintergrund war, dass der Nutzer wohl der Vater des Kindes ist, der – der Mutter namentlich unbekannt – nach Hinweis auf die Schwangerschaft seinerzeit den Kontakt abbrach. Die Telekom verweigerte die Auskunft unter Hinweis auf den Datenschutz und Perönlichkeitsrechte. Zu Unrecht, wie das AG Bonn feststellte, denn das Persönlichkeitsrecht des Kindes sowie der Anspruch des Kindes auf Unterhaltszahlungen vom Vater überwiege dessen Interesse an einer Geheimhaltung.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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