Auskunftspflicht für Webseitenbetreiber

Leider gehört es zunehmend zum Alltag von Webseiten- und Forenbetreibern, auch einmal Post zu bekommen, in der um Auskunft „gebeten“ wird hinsichtlich bestimmter Nutzer der Webseite. Hierzu zwei Hinweis:

  1. Wenn zivilrechtlich Auskunft verlangt wird – etwa von einem Rechtsanwalt – scheint die Rechtsprechung derzeit dazu zu tendieren, dass man keine Auskunft geben muss (Dazu wurde hier berichtet)
  2. Wenn dagegen strafrechtlich durch eine Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) Auskunft verlangt wird, wird man dem wohl Folge leisten müssen, wobei sich eine pauschale Antwort verbietet. Das BVerfG hat nunmehr jedenfalls klar gestellt, dass nicht zwingend ein Richtervorbehalt besteht und die Ermittlungsbehörde sich im Regelfall auf die Generalklausel des §161 StPO berufen kann. (Erläutert wird das hier).

Weiterhin kann der Rat nur lauten: Wer von einem „Auskunftsersuchen“ betroffen ist, sollte sich zumindest eine Erstberatung bei einem Rechtsanwalt holen – auch um sicher zu gehen, die Art des Auskunftsersuchens richtig einzuordnen und keine schwerwiegenden Fehler (etwa durch ein Ignorieren) zu begehen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.