Nach Ransomware-Angriff: FBI hielt Generalschlüssel auf Wochen zurück

Das FBI soll die Freigabe eines Entschlüsselungsschlüssels fast drei Wochen lang zurückgehalten haben, der Gruppen, die durch den massiven Ransomware-Angriff auf den IT-Konzern Kaseya Anfang des Jahres lahmgelegt wurden, dabei hätte helfen können, ihre Netzwerke zu entsperren.

Zuerst hatte die Washington Post berichtetinzwischen auch Heise – dass das FBI und andere Bundesbehörden die Entscheidung getroffen hatten, Kaseya den Schlüssel nicht zu geben, während sie eine Operation durchführten, um die Cyberkriminellen hinter dem Angriff anzugehen.

Spannend ist die Frage, ob dies auch in Deutschland möglich wäre oder ob Behörden den Schlüssel nicht direkt herausgeben müssen, um weiteren Schaden abzuwenden. Tatsächlich dürfte mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzunehmen sein, dass zumindest ein zeitweiliges Zurückhalten zulässig sein wird.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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