Modernisierungsmaßnahmen: Ohne Verzug besteht kein Anlass zur Klageerhebung

Der Mieter einer Wohnung gibt keinen Grund zur auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, wenn er eine fristgebundene Aufforderung des Vermieters zur Erklärung der Duldungsbereitschaft unbeantwortet lässt: Dies hat jetzt das Landgericht Berlin (LG Berlin, Urteil vom 25.1.2018, 67 T 9/18) entschieden. Nach Ansicht der Richter liegt ein Anlass zur Klage nur vor, wenn der Vermieter nach erfolgloser Aufforderung zur Erklärung der Duldungsbereitschaft eine Mahnung ausspricht und den Mieter damit in Verzug setzt.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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