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Werberecht: Trennung von Anzeigen und redaktionellen Beiträgen: Privilegien für „Anzeigenblättchen“

Das dürfte einige „Anzeigenblätter“ erfreuen: Grundsätzlich gilt ja das Prinzip der Trennung von redaktionellen Beiträgen und Werbung. Das OLG Naumburg (10 U 31/09) rüttelt allerdings zu Gunsten der Anzeigenblätter an diesem Grundsatz. Das OLG meint, das ein so genanntes Anzeigenblatt bei den Lesern nicht auf die gleichen Anforderungen/Erwartungen trifft, wie etwa die Tagespresse. Speziell weil die bekannten Blätter kostenlos verteilt werden, muss man voraussetzen, dass der Leser weiss, dass hier Werbung die einzig tragfähige Finanzierung ist und auch entsprechend ausgebaut sein muss. Im konkreten Fall will das OLG hier zwar noch die Hintertüte offen lassen, letztendlich aber die grundsätzliche Möglichkeit des Verwischens zulassen.

Anmerkung: Mit Blick auf den Alltag mögen die Blätter sich zwar freuen, die Überlegungen des OLG begegnen aber bedenken. Alleine die Erwartungshaltung des Lesers ist überspitzt, sehr wohl gibt es ausreichend Leser, die diese Blättchen als „bare Münze“ und gleichwertigen Ersatz für Tageszeitungen betrachten. Vorerst bleibt es eine OLG-Entscheidung – die zudem im klaren Gegensatz zur der eindeutigen BGH-Rechtsprechung steht. Warten wir ab, was daraus wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.