Diskutiert wird es ja schon lange, nun liegt mit der Bundesratsdrucksache 857/10 (zu finden hier) ein Gesetzentwurf zum Thema vor. Mit diesem soll die Maut für die Nutzung von Bundesautobahnen durch schwere Nutzfahrzeuge auch auf die Nutzung von mindestens vierstreifigen Bundesstraßen ausgedehnt werden. Mit grösseren Problemen ist nicht zu rechnen, letztlich wird die Erweiterung der Mautpflicht nur eine Frage der Zeit sein. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die erweiterte Maut haben wird – speziell was „Ausweichverkehr“ angeht, stellt eine partielle Maut ja immer ein Problem dar. Andererseits besteht mit der Beschränkung auf 4bahnige-Bundesstrassen ja noch eine durchaus hohe Hürde.
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