Der JMStV – die Diskussion geht weiter

Letztes Jahr war eines der brennenden Themen die geplante Änderung des Jugendmedienschutzvertrages, die ja bekanntlich (erst einmal) gescheitert ist. Nachdem nun im digitalen Dorf Ruhe eingekehrt ist, was dieses Thema angeht, kommt es langsam auch in den fachlichen Print-Medien an. In der aktuellen K&R 1/2011 findet sich ein Aufsatz von Dr. Hopf zum Thema, die am Ende u.a. zu diesem Fazit kommt:

Die in der Öffentlichkeit geäußerten Zensurvorwürfe verschiedener Interessenvertreter und politischer Parteien am JMStV-E sind angesichts der dargestellten Neuregelungen unbegründet, da nahezu alle durch den 14. RÄStV beabsichtigten Änderungen freiwillige Maßnahmen des Anbieters beinhalten oder allein dem Anbieter zu Gute kommen […]

Man sieht, dass auch weiterhin in der Deutung des JMStV keine Einigung zu erreichen sein wird – was sicherlich für die in naher Zukunft zu erwartende nächste Novelle auch ein Ausblick sein wird. Der Streit um den JMStV ist nach meiner Einschätzung keineswegs am Ende, vielmehr wurde nur eine Pause eingelegt. Und wenn ich den Beitrag von Hopf in der K&R lese, habe ich den Eindruck, dass dort nach einer viel schärferen Novelle gerufen wird – die letzte ging nämlich nicht gart genug mit den Anbietern ins Gericht. Warten wir es ab.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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