Der JMStV – die Diskussion geht weiter

Letztes Jahr war eines der brennenden Themen die geplante Änderung des Jugendmedienschutzvertrages, die ja bekanntlich (erst einmal) gescheitert ist. Nachdem nun im digitalen Dorf Ruhe eingekehrt ist, was dieses Thema angeht, kommt es langsam auch in den fachlichen Print-Medien an. In der aktuellen K&R 1/2011 findet sich ein Aufsatz von Dr. Hopf zum Thema, die am Ende u.a. zu diesem Fazit kommt:

Die in der Öffentlichkeit geäußerten Zensurvorwürfe verschiedener Interessenvertreter und politischer Parteien am JMStV-E sind angesichts der dargestellten Neuregelungen unbegründet, da nahezu alle durch den 14. RÄStV beabsichtigten Änderungen freiwillige Maßnahmen des Anbieters beinhalten oder allein dem Anbieter zu Gute kommen […]

Man sieht, dass auch weiterhin in der Deutung des JMStV keine Einigung zu erreichen sein wird – was sicherlich für die in naher Zukunft zu erwartende nächste Novelle auch ein Ausblick sein wird. Der Streit um den JMStV ist nach meiner Einschätzung keineswegs am Ende, vielmehr wurde nur eine Pause eingelegt. Und wenn ich den Beitrag von Hopf in der K&R lese, habe ich den Eindruck, dass dort nach einer viel schärferen Novelle gerufen wird – die letzte ging nämlich nicht gart genug mit den Anbietern ins Gericht. Warten wir es ab.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.