Filesharing: Gleiche IP-Adresse über mehrere Tage hinweg begründet Zweifel

Das OLG Köln (6 W 5/11) hat nun endlich festgehalten, was die zumindest etwas technik-affineren Juristen und Anwender ja nun schon länger wussten: Wenn jemand mit einem “normalen” Internet-Zugang, der nach jeder Einwahl (die nach 24 Stunden erfolgt) eine neue IP-Adresse erhält, über Tage hinweg die gleiche IP-Adresse genutzt haben soll, erscheint das höchst unwahrscheinlich. Im Ergebnis möchte das OLG Köln annehmen, dass entsprechend erfasste Datensätze mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaft sind. Jedenfalls will das OLG Köln – richtigerweise – derartige Häufungen nicht “alleine durch Zufall” geklärt sehen.

Die Entscheidung überzeugt und ist in dieser Deutlichkeit überfällig, letztlich geht es aber um einen Sonderfall, der mir in dieser Form eher selten begegnet ist. Einen besonders krassen Fall hatte ich erst vor ca. 2 Wochen: Hier erhielt ein angeblicher Tauschbörsen-Nutzer drei Abmahnungen von drei verschiedenen Kanzleien. Die angeblichen Rechtsverletzungen wurden über einen Zeitraum von 3 Wochen begangen, wobei alle drei Kanzleien die immer gleiche IP-Adresse vorgelegt haben. Der Nutzer war “normaler” T-Online-Nutzer, dass der über 21 Tage die gleiche IP-Adresse behalten haben soll konnte schon auf den ersten Blick nicht mehr zutreffend sein. Ähnliche Fälle werden nun auf durchaus soliderem Boden argumentieren können.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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