Das Landgericht Kiel (13 O 235/14) hat im Einklang mit ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine seitliche Kollision von zwei Fahrzeugen im Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel den Anscheinsbeweis dahin gehend bietet, dass den Fahrspurwechsler das Alleinverschulden trifft. Dabei ist alleine der Blick in den Rückspiegel niemals ausreichend, um eine Haftung zumindest zu verkleinern.
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