Zur Strafbarkeit wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

Der Sachverhalt ist kurz gefasst: Da wird jemand von der Polizei in Gewahrsam genommen, ist darüber nicht glücklich und äußert laut BGH (3 StR 286/10) gegenüber den (wenigen) Polizeibeamten:

“Sieg Heil, Heil Hitler, Ihr Nazischweine, ich werde Euch alle vergasen, ich mache Euch Nazischweine kalt” (Zitat nach BGH a.a.O, Rn. 2)

Das zuständige Landgericht erkannte im Gesamtbild auf diverse verwirklichte Straftatbestände erkannt, u.a. wegen dem Spruch auch wegen des “Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organe”, strafbar nach §86a StGB. Zumindest das wurde vom BGH nun wieder kassiert.

Hintergrund: Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organe setzt (§86a I Nr.1 StGB) das “öffentliche Verwenden” das Kennzeichens voraus. Öffentlichkeit liegt aber, so Fischer/StGB/§86a/Rn.15, nur vor wenn

… die Handlung in einem größeren, durch persönliche Bezeihungen nicht zusammenhängenden Personenkreis wahrgenommen und der Symbolgehalt des Kennzeichens von einer nicht überschaubaren Anzahl von Personen zur Kenntnis genommen werden kann …

Jedenfalls bei “wenigen Polizisten” ist das nicht mehr gegeben, so der BGH und hat den Urteilsspruch in dieser Hinsicht aufgehoben.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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