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„Einvernehmliche Trennung“ im Firmennewsletter: Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das LAG München (3 Sa 333/11) hat festgestellt, dass eine objektiv unwahre Mitteilung in einem Firmennewsletter, man werde sich von einem Abteilungsleiter in „gutem Einvernehmen“ wegen „unterschiedlicher Auffassungen über die weitere strategische Ausrichtung des Marketing und der Markenführung“ trennen, keine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Auch wenn dies nicht das wahre Motiv der Trennung war: Diese Darstellung stellt keine Rufschädigung dar – nichts Ehrenrühriges, keine Herabsetzung oder Herabwürdigung. Vielmehr sieht das LAG, dass es sich hierbei um eine eher vorteilhafte Darstellung handelt.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.