Angaben zu Akku-Kapazität bei eBay müssen richtig sein

Das gibt es nicht viel zu schreiben: Das LG Berlin (97 O 178/10) hat festgestellt, dass Angaben bei eBay auch stimmen müssen, anonsten sind Abmahnungen gerechtfertigt. Im konkreten Fall hatte ein Händler No-name-Akkus verkauft und statt der tatsächlichen 4000mAh in der Artikelbeschreibung 5200mAh zugesagt.

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Abgesehen von den dadurch ausgelösten Ansprüchen auf Schadensersatz und der Möglichkeit des Rücktritts durch den Käufer ist das ein (teures) wettbewerbswidriges Verhalten. Interessant gerade bei Akkus ist zudem, dass es wohl Unterschiede zwischen der „Real Capacity“ und der „Label Capacity“ gibt – sprich: Wer möchte kauft Akkus als Händler ein, auf denen etwas anderes drauf steht, als drin ist. Wer sich dabei erwischen lässt, dürfte sich am Ende (wegen Betruges) bei der Staatsanwaltschaft wieder finden.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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