Angaben zu Akku-Kapazität bei eBay müssen richtig sein

Das gibt es nicht viel zu schreiben: Das LG Berlin (97 O 178/10) hat festgestellt, dass Angaben bei eBay auch stimmen müssen, anonsten sind Abmahnungen gerechtfertigt. Im konkreten Fall hatte ein Händler No-name-Akkus verkauft und statt der tatsächlichen 4000mAh in der Artikelbeschreibung 5200mAh zugesagt.

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Abgesehen von den dadurch ausgelösten Ansprüchen auf Schadensersatz und der Möglichkeit des Rücktritts durch den Käufer ist das ein (teures) wettbewerbswidriges Verhalten. Interessant gerade bei Akkus ist zudem, dass es wohl Unterschiede zwischen der “Real Capacity” und der “Label Capacity” gibt – sprich: Wer möchte kauft Akkus als Händler ein, auf denen etwas anderes drauf steht, als drin ist. Wer sich dabei erwischen lässt, dürfte sich am Ende (wegen Betruges) bei der Staatsanwaltschaft wieder finden.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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