Schadsoftware – Malware

Ganz allgemein ausgedrückt ist von Schadsoftware (Schadprogramm oder auch Malware dann die Rede, wenn es um Computerprogramme geht, die mit der (primören) Zielrichtung entwickelt wurden, um schädliche oder zumindest unerwünschte Funktionen auf einem System auszuführen. Die Verbreitung und der Einsatz von Schadprogrammen auf Systemen der Geschädigten ist laut Bundeskriminalamt die wesentliche Basis für die Begehung von Cybercrime.

Die häufigsten Verbreitungswege von Schadprogrammen sind wohl Anhänge in Spam-Mails sowie die vom Anwender unbemerkte Infektion beim Besuch von präparierten Webseiten (Drive-by-Infection). Die Verbreitung von Schadsoftware erfolgt zunehmend wurmartig.

Dabei kann man derzeit Schadsoftware in folgende wohl allgemein vorgenommene Klassifizierungen unterteilen:

  • Backdoor: Die in einem Programm existierende Hintertüre kann von Anfang an vorhanden sein oder durch spezielle Schadsoftware wie einen Trojaner existieren. Sie ermöglicht einem Dritten ungewollt bzw. unbefugt Zugang zu dem jeweiligen System.
  • Ransomware: Diese verhindert die weitere Nutzung des eigenen Systems durch eine Sperre, beliebt ist hierbei die Verschlüsselung der vorhandenen Daten. Der Nutzer soll dann im Zuge einer Nötigung oder Erpressung dazu gebracht werden, für die Wiederherstellung des Systems zu bezahlen.
  • Rogueware: Diese Software behauptet, Schadsoftware zu entfernen oder davor zu schützen – installiert dann aber Schadprogramme bzw. ermöglicht diesen Zugriff auf das jeweilige System.
  • Scareware: Hier ist der Name Programm, dem Nutzer wird Angst gemacht, etwa durch eine Fake-Mitteilung dahingehend, dass sein Rechner von einem Schadprogramm befallen ist und man das – insoweit überflüssige – Programm nun kaufen soll um das nicht vorhandene Schadprogramm zu löschen.
  • Spyware: Hier gibt es zwei Begriffe, Spyware und Adware. Solche Software sammelt ungewollt und unerkannt Daten über den Nutzer auf seinem eigenen System, um diese gesammelten Daten dann an Dritte weiterzuleiten. Die Daten werden dann wahlweise schlicht gesammelt oder auch genutzt, um den konkreten Nutzer auf seinem System ungewollt mit Werbung zu belästigen.
  • Trojaner: Verbreitete Kurzbezeichnung für ein „Trojanisches Pferd“. Es geht darum dass man gewollt eine Software installiert, die vielleicht auch nützlich ist oder etwa ein Spiel ist, in der sich aber ein weiteres Programm verbirgt. Insbesondere zum Auskundschaften via Spyware bietet es sich an.
  • Viren: Bis heute am bekanntesten im Bereich Schadsoftware sind Computerviren, die unterschiedliche böswillige Intention haben können, deren gemeinsamer Faktor aber ist, dass sie sich automatisch weiterverbreiten, indem sie andere Software oder Datenträger (unbemerkt) infizieren. Manche Viren wollen sich schlicht nur verbreiten, andere enthalten eine Backdoor oder Spionieren den Nutzer aus.
  • Wurm: Die spezielle Variante eines Virus, der sich aber selbstständig verbreitet, nicht durch die Infizierung von vorhandener Software, sondern durch das Ausnutzen vorhandener Netzwerk-Infrastruktur.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.