Arbeitszeugnis: Versteckte Aussagen vor dem Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 386/10) hat festgestellt, dass die Formulierung,

„als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“

in einem nicht zu beanstanden ist. Der ehemalige sah hier in Wahrheit Desinteresse und fehlende Motivation unterstellt. Das Bundesarbeitsgericht sag dies letztlich als Abwegig an.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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