Bei einem beruflich veranlasstem Umzug sind Aufwendungen für die Ausstattung der neuen Wohnung (Ausnahme stellt hier die Ausstattung eines Arbeitszimmers dar) nicht als Werbungskosten abziehbar.
(mehr …)
Kategorie: Steuerrecht
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen
- Spezialisierung auf Straf- & IT-Recht sowie Cybercrime
- Wir übernehmen von Privatpersonen ausschließlich Strafverteidigungen in ausgewählten Bereichen – und sind für Unternehmen im (Wirtschafts‑)Strafrecht, Softwarerecht inkl. IT-Vertragsrecht, Cyberstrafrecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.
- Fachlich hochqualifiziert: Alle unsere Strafverteidiger sind Fachanwälte für Strafrecht; RA JF ist zudem Fachanwalt für IT-Recht mit fortlaufenden Publikationen und Lehrbeauftragter für IT-Compliance und Wirtschaftsstrafrecht (FH Aachen)
- Kontakt per Telefon indem Sie einen Rückruf buchen oder per Mail an kontakt@ferner-alsdorf.de – Termine nur nach Vereinbarung und kein Kontakt per SMS!

Werbungskosten: Wohnungsausstattung bei beruflich veranlasstem Umzug nicht abziehbar
Zweitwohnungssteuer: Zeitanteilig als Werbungskosten abziehbar
Die vom Inhaber einer Ferienwohnung gezahlte Zweitwohnungssteuer ist mit dem auf die Vermietung der Wohnung an wechselnde Feriengäste entfallenden zeitlichen Anteil als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jüngst in einem Urteil entscheiden.
(mehr …)Eigentumswohnung: Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Nach dem gemeinsamen Erwerb einer Eigentumswohnung soll das bisher selbstgenutzte Einfamilienhaus durch die Eheleute veräußert werden. Die neue Wohnung erhält ein entsprechendes Türschild. Büromöbel für das Arbeitszimmer des Steuerpflichtigen werden an die neue Adresse geliefert. Ebenso werden verschiedene andere Möbelstücke bestellt und geliefert. Der Steuerpflichtige wird einige Male zu Dienstreisen in der neuen Eigentumswohnung abgeholt.
Zu dieser Zeit erkrankt die Steuerpflichtige. Die Eheleute entschließen sich die neu erworbene Eigentumswohnung wieder zu veräußern.
(mehr …)Betriebskosten: Häusliches Arbeitszimmer kann auch im Keller liegen
„Häusliches Arbeitszimmer“ i.S. des Einkommensteuergesetzes ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient. Auch ein im Keller des selbst bewohnten Einfamilienhauses gelegener Raum, den der Steuerpflichtige zusätzlich zu einem häuslichen Arbeitszimmer als Archiv nutzt, kann als Arbeitszimmer gelten.
(mehr …)Liebhaberei: Gewinnerzielungsabsicht eines Architekten
Erwirtschaftet ein Architekt mit seinem Büro jahrelang nur Verluste, kann ihm die Gewinnerzielungsabsicht seiner selbstständigen Tätigkeit abgesprochen werden. Als Folge dürfen Verluste weder vor- oder zurückgetragen, noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten (zum Beispiel Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen) verrechnet werden.
(mehr …)Erbschaftsteuer: Zahlungspflicht besteht auch bei Kursverlusten
Bei einem Erwerb von Todes wegen entsteht die Erbschaftsteuer schon mit dem Tod des Erblassers, nicht erst mit dem Zufluss eines Erbes oder Vermächtnisses. Ausschlaggebendes Datum für die Berechnung bei Erbschaften ist entsprechend der Todestag des Erblassers. Diese Bindung der Steuer an den Tod kann vor allem bei Vermächtnissen enorme Folgen haben, wenn etwa die Kurse von Aktien zwischen dem Todestag und dem Zeitpunkt, in dem über ein Vermächtnis verfügt werden kann, verfallen sind. Folglich muss dann Erbschaftsteuer auf den Kursverlust gezahlt werden.
(mehr …)Werbungskosten: Abzug für berufsbegleitendes erstmaliges Studium
Nach seiner bisherigen Rechtsprechung sah der Bundesfinanzhof (BFH) Aufwendungen für ein berufsbegleitendes erstmaliges Hochschulstudium sowie für eine Umschulungsmaßnahme, mit der ein Berufswechsel verbunden war, stets als Kosten der allgemeinen Lebensführung an und ließ diese daher nur in begrenzter Höhe als Sonderausgaben zum Abzug zu. Diese Rechtsprechung wurde nun durch den BFH in zwei aktuellen Entscheidungen aufgegeben.
(mehr …)Werbungskosten: Aufwendungen für Diäternährung sind keine außergewöhnliche Belastung
Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so kann auf Antrag im Rahmen der Jahreserklärung die Einkommensteuer ermäßigt werden. Aufwendungen sind außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.
(mehr …)Werbungskosten: Snowboardkurs eines Sportlehrers kann abzugsfähig sein
Aufwendungen eines Sportlehrers für eine Fortbildung „Snowboardfahren im Schulsport“ können Werbungskosten sein.
(mehr …)Lohnsteuer: Zuschläge für Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen sind steuerfrei
Lohnsteuer: Kostenerstattung bei „Garagenpflicht“ steuerfrei
Wie es sich steuerlich auswirkt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtet, den Dienstwagen nachts in einer Garage oder an einem vergleichbaren sicheren Ort abzustellen und ihm die Kosten dafür erstattet, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er bildete dabei zwei Fallgruppen:
(mehr …)Erbschaftsteuer: Keine Hinterziehungszinsen bei späterem Nachlass-Fund
Wird eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, müssen nicht nur die Steuern nachgezahlt werden. Es werden auch so genannte „Hinterziehungszinsen“ in Höhe von sechs Prozent der Steuerschuld fällig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat: Ist ein Testament amtlich eröffnet worden und war das Finanzamt vom Nachlassgericht darüber informiert, wer von wem und warum geerbt hatte, dann muss sich der Erbe wegen der Steuer nicht beim Finanzamt melden, wenn er später weitere Nachlässe findet. Das gilt jedenfalls in dem Fall, in dem er vom Finanzamt nie zur Abgabe einer Erbschaftsteuer-Erklärung aufgefordert wurde und auch von sich aus keine Erklärung abgegeben hatte, die er berichtigen müsste.
(mehr …)Steuerberaterkosten: Ersatzanspruch bei Organisationsverschulden des Finanzamts
Von einem Steuerberater wird erwartet, dass er spätestens innerhalb von vier bis sechs Wochen Kenntnis von einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs erlangt. Eine längere Frist wird ihm von den Gerichten nicht zugebilligt. Wird die Karenzzeit überschritten und berät der Steuerberater in Unkenntnis einer höchstrichterlichen Entscheidung falsch, haftet er für den Schaden, der dadurch entsteht.
(mehr …)Werbungskosten: Fahrten zwischen Wohnung und betreuten Filialen als Arbeitsstätte
Die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, sind Werbungskosten. Sie werden bei der Nutzung eines eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge steuerlich anerkannt. Ab dem 1.1.2001 gilt die sogenannte Entfernungspauschale . Demnach können Arbeitnehmer – unabhängig vom Beförderungsmittel – für die ersten 10 Kilometer 36 Cent und ab dem 11. Kilometer 40 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen. Der maximal anzusetzende Betrag lautet auf 5.112 Euro. Sofern dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen von seinem Arbeitgeber überlassen wird, muss er 0,03 Prozent des Listenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern. Im Falle eine Einzelhändlers, der mehrere Filialen zu betreuen hat, kam es zu Schwierigkeiten in der Definition des Begriffes „Arbeitsstätte“.
(mehr …)Grunderwerbssteuer: Kein „Vorsteuerabzug“ bei mehrfachem Verkauf eines Grundstücks
Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei aufeinander folgenden Erwerbsvorgängen die für den ersten Erwerb gezahlte Grunderwerbsteuer auf die Grunderwerbsteuer des zweiten Erwerbs angerechnet bzw. nur in Höhe des Differenzbetrages erhoben werden kann.
(mehr …)
