Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Kategorie: Betrug

Rechtsanwalt & Strafverteidiger für Betrug (§263 StGB): Ein Betrug im Sinne des § 263 Strafgesetzbuch (StGB) liegt vor, wenn jemand durch Täuschung oder arglistige Täuschung das Vermögen eines anderen erlangt oder sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft.

Eine Täuschung liegt vor, wenn jemand bei einem anderen durch Vorspiegelung oder Verschweigen von Tatsachen bewusst eine falsche Vorstellung hervorruft, um ihn zu einer Handlung zu veranlassen. Eine arglistige Täuschung setzt darüber hinaus voraus, dass die Täuschung vorsätzlich erfolgt und der andere in die Irre geführt werden soll.

Der Betrug setzt weiter voraus, dass die Täuschung bei dem anderen einen Irrtum hervorgerufen hat, der ihn zu einer Vermögensverfügung veranlasst hat. Außerdem muss der Täter zumindest bedingten Vorsatz hinsichtlich des Vermögensschadens haben, den er durch sein Handeln herbeiführt.

Betrug ist nach § 263 StGB strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen bei Betrug zur Strafverteidigung zur Verfügung.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Grenzen der Selbstgeldwäsche

    Grenzen der Selbstgeldwäsche

    Der Bundesgerichtshof hat mit einem Beschluss (2 StR 637/24) grundsätzliche Fragen zur Selbstgeldwäsche und zur Einziehung von Taterträgen aufgegriffen. Die Grenzen zwischen legalem Umgang mit Vermögenswerten und strafbarer Verschleierung werden dabei ganz brauchbar deutlich – und welche Konsequenzen widersprüchliche Feststellungen für die Urteilsfindung haben können.

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  • Abschaltung von Cryptomixer.io

    Abschaltung von Cryptomixer.io

    Vom 24. bis 28. November 2025 führten deutsche und schweizerische Strafverfolgungsbehörden, unterstützt von Europol und Eurojust, eine großangelegte Operation gegen den Krypto-Mixing-Dienst Cryptomixer.io durch. Drei Server in der Schweiz wurden beschlagnahmt, die Domain gesperrt und Kryptowährungen im Wert von rund 25 Millionen Euro sichergestellt. Zudem fielen über 12 Terabyte an Daten in die Hände der Ermittler.

    Cryptomixer.io galt seit 2016 als einer der größten Bitcoin-Mixer, der Transaktionen anonymisierte, indem er Coins verschiedener Nutzer vermischte und in kleiner Stückelung an neue Adressen ausgab. Diese Methode unterbricht die Transaktionskette und erschwert die Nachverfolgbarkeit – ein Service, der vor allem in der Underground Economy und bei der Verschleierung krimineller Finanzströme genutzt wurde.

    Die Plattform war sowohl über das Clear Web als auch über das Darknet zugänglich und hatte Umsätze in Milliardenhöhe, die größtenteils auf illegale Aktivitäten wie Ransomware-Angriffe, Drogen- und Waffenhandel oder Betrug zurückzuführen sind. Die Ermittler platzierten nach der Beschlagnahmung einen Hinweis auf der Website, wonach jeder, der die Dienste nutzt, mit Ermittlungen rechnen muss. Ob diese Warnung pauschal gilt oder differenziert betrachtet werden sollte, ist eine zentrale Frage für Betroffene.

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  • Vorstandshaftung: Bundesgerichtshof zum Betrug durch Unterlassen

    Vorstandshaftung: Bundesgerichtshof zum Betrug durch Unterlassen

    Die Frage, unter welchen Umständen ein Vorstandsmitglied für betrügerische Machenschaften Dritter haftet, wirft komplexe rechtliche Abgrenzungsfragen auf. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 9. September 2025 (5 StR 244/25) klargestellt, dass die bloße Stellung als Organ einer Gesellschaft nicht automatisch eine Garantenpflicht gegenüber getäuschten Anlegern begründet.

    Die Entscheidung verdeutlicht die Grenzen zwischen zivilrechtlicher Organverantwortung und strafrechtlicher Haftung für Unterlassen – und wo die Rechtsprechung klare Trennlinien zieht. Besonders relevant wird dies in Konstellationen, in denen Mantelgesellschaften als Vehikel für betrügerische Systeme missbraucht werden.

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  • Einziehung und Vermögensarrest – was ist zu tun?

    Einziehung und Vermögensarrest – was ist zu tun?

    Die Einziehung von Vermögenswerten und der Vermögensarrest zählen zu den schärfsten Eingriffen des Staates in das Eigentum von Bürgern und Unternehmen. Sie sind nicht nur strafrechtlich, sondern auch wirtschaftlich von erheblicher Tragweite. Während die Einziehung darauf abzielt, dem Täter oder Beteiligten die aus einer Straftat erlangten Vorteile zu entziehen, dient der Vermögensarrest der Sicherung dieser Ansprüche bereits im Ermittlungsverfahren. Beide Maßnahmen werfen komplexe rechtliche Fragen auf: Wann ist eine Einziehung verhältnismäßig? Wie kann man sich als Betroffener wehren? Und welche strategischen Schritte sind ratsam, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen?

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  • Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Kampf gegen gefälschtes Spielzeug

    Die Bekämpfung gefälschter Waren ist seit Jahren ein zentrales Anliegen der europäischen Strafverfolgungsbehörden. Besonders brisant wird es, wenn es um Produkte geht, die direkt Kinder betreffen: Spielzeug. Zwischen 2020 und 2025 führte Europol die Operation LUDUS durch, eine groß angelegte, internationale Aktion gegen den Handel mit gefälschtem Spielzeug. Ein kürzlich veröffentlichtes Papier fasst die Ergebnisse dieser fünfjährigen Initiative zusammen und gibt Einblicke in die Strukturen, Risiken und Entwicklungen dieses illegalen Marktes.

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  • Einstweiliger Rechtsschutz bei der Sperrung von Social-Media-Kanälen

    Einstweiliger Rechtsschutz bei der Sperrung von Social-Media-Kanälen

    Die Sperrung von Social-Media-Kanälen durch Plattformbetreiber ist ein Thema, das Influencer und Content-Creator zunehmend beschäftigt. Das Oberlandesgericht Bamberg hat dazu nun mit seinem Urteil vom 28. Juli 2025 (Az: 4 U 62/25 e) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Nutzern gegenüber Plattformbetreibern stärkt. Im Mittelpunkt stand die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Sperrung mehrerer Kanäle eines Influencers gerechtfertigt ist und wann ein Verfügungsgrund für einstweiligen Rechtsschutz vorliegt.

    Beachten Sie auch, dass die Entscheidung – unter Bezug auf meine Besprechung – bei „heise online“ aufgegriffen wurde.

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  • Cyberbedrohungen im Mittelstand 2025

    Cyberbedrohungen im Mittelstand 2025

    Die digitale Resilienz deutscher Mittelständler steht vor einer wachsenden Herausforderung: Cyberangriffe nehmen nicht nur quantitativ zu, sondern werden auch professioneller und zielgerichteter. Das aktuelle „CYBERsicher Lagebild“ der Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand liefert eine fundierte Bestandsaufnahme der Bedrohungslage und zeigt, wo Unternehmen heute besonders verwundbar sind – und was sie konkret tun können, um ihre Abwehr zu stärken.

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  • OLG Hamm zu Coaching-Verträgen für Existenzgründer

    OLG Hamm zu Coaching-Verträgen für Existenzgründer

    Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Hinweisbeschluss vom 15. Oktober 2025 (Aktenzeichen: 12 U 63/25) gezeigt, dass die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum FernUSG von den OLG nicht einfach so hingenommen wird – und das erhebliche Risiken im Fall von Klagen bestehen.

    Die Entscheidung betrifft die Abgrenzung zwischen Dienstleistungsverträgen und Fernunterrichtsverträgen, die Frage der Sittenwidrigkeit von Vergütungsvereinbarungen sowie die Einstufung von Existenzgründern als Verbraucher oder Unternehmer. Besonders relevant ist die Klärung, unter welchen Umständen ein Coaching-Vertrag dem unternehmerischen Bereich zuzuordnen ist – selbst wenn der Vertragspartner noch keine geschäftliche Erfahrung besitzt.

    Hinweis: In unserer Kanzlei beraten und vertreten wir ausschließlich Anbieter von Kursen – wenn Sie Geld zurückfordern wollen, sind wir die falsche Kanzlei! Beachten Sie die aktuellen Neuerungen zum FernUSG und Online-Angeboten, die im Mai 2026 hier im Beitrag zusammengefasst wurden.

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  • Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Betrug mit wertlosen Faksimile-Büchern

    Der Verkauf von angeblich wertvollen Sammlerstücken, die sich später als wertlos erweisen, ist ein klassisches Betrugsszenario. Das Landgericht Trier hat mit seinem Beschluss vom 10. November 2025 (Az: 1 Qs 44/25) eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Grenzen zwischen zulässiger Geschäftepraxis und strafbarem Betrug neu auslotet.

    Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Angeschuldigter, der ältere Kunden mit vermeintlich wertvollen Faksimile-Büchern täuschte, sich wegen Betrugs strafbar gemacht hat. Das Gericht bestätigte den hinreichenden Tatverdacht und eröffnete das Hauptverfahren, nachdem das Amtsgericht Trier die Anklage zunächst teilweise abgelehnt hatte. Es ist eine seltene Entscheidung zur Frage, wie Gerichte mit der Abgrenzung zwischen Primär- und Sekundärmarkt umgehen und wann eine Täuschung über die Werthaltigkeit von Sammlerstücken vorliegt.

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  • Notwendige Feststellungen bei Sozialleistungsbetrug

    Notwendige Feststellungen bei Sozialleistungsbetrug

    Die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch wirksam ist, stellt sich in der Strafrechtspraxis regelmäßig – besonders in Fällen des Sozialleistungsbetrugs, bei denen komplexe sozialrechtliche Subsumtionen erforderlich sind. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 14. Oktober 2025 (Az: III-3 ORs 42/25) klargestellt, dass eine solche Beschränkung auch dann zulässig sein kann, wenn die tatrichterlichen Feststellungen zwar lückenhaft erscheinen, aber den Schuldumfang ausreichend erkennen lassen. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung die Grenzen der revisionsgerichtlichen Befugnisse bei der Neubildung einer Gesamtstrafe auf.

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  • Grenzen des Vermögensschadens beim Betrug

    Grenzen des Vermögensschadens beim Betrug

    Der Beschluss des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. August 2025 (2 StR 283/25) bietet Anlass, die komplexe Frage des Vermögensschadens im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB zu beleuchten. Die Entscheidung zeigt, wie schnell juristische Bewertungen an ihre Grenzen stoßen, wenn es um exklusive Nischenprodukte und deren wirtschaftliche Einordnung geht. Für Juristen, Wirtschaftsstrafverteidiger und Compliance-Verantwortliche ist der Fall nicht nur wegen seiner dogmatischen Feinheiten interessant, sondern auch wegen der praktischen Konsequenzen für die Beweisführung in Betrugsverfahren.

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  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Verdachtskündigung

    Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 30. Juli 2025 (Aktenzeichen: 6 Sa 540/24) eine grundsätzliche Frage des Kündigungsschutzrechts entschieden: Unter welchen Umständen kann ein Arbeitgeber eine Verdachtskündigung wegen angeblich vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit aussprechen – und wann scheitert dies am tatsächlichen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers? Hier zeigt sich, wie hoch die Hürden für eine wirksame Verdachtskündigung sind und welche Rolle ärztliche Atteste in solchen Fällen spielen.

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  • IOCTA Cyberkriminalität 2025

    IOCTA Cyberkriminalität 2025

    Der aktuelle Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA) 2025 von Europol zeigt: Daten sind längst zur universellen Währung der Unterwelt geworden – als Handelsware, als Werkzeug und als Zielscheibe zugleich. Was früher vor allem Kreditkartennummern oder Passwörter betraf, ist heute ein komplexes, vernetztes Ökosystem, in dem persönliche Informationen, Systemzugriffe und selbst KI-generierte Inhalte zu einer Bedrohung für Unternehmen, Privatpersonen und kritische Infrastrukturen werden.

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  • Operation Chargeback: Operatives Vorgehen gegen internationale Finanzkriminalität

    Operation Chargeback: Operatives Vorgehen gegen internationale Finanzkriminalität

    Am 4. November 2025 führten deutsche und internationale Ermittlungsbehörden eine groß angelegte Aktion gegen mutmaßliche Betrugs- und Geldwäschenetzwerke durch, wie diese berichten. Im Rahmen der sogenannten „Operation Chargeback“ wurden in neun Ländern gleichzeitig Durchsuchungen vorgenommen und 18 Personen festgenommen. Die Vorwürfe richten sich auf systematischen Kreditkartenbetrug und Geldwäsche in erheblichem Ausmaß.

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