Kleines Update: Abmahnungen wegen unerlaubter Verwengung von Pixelio.de Bilder

Ein kurzes Update: In der letzten Zeit habe ich mehrere Abmahnungen bearbeiten dürfen, in denen es um die unerlaubte Verwendung von Bildern geht, die aus der Bilder-Datenbank Pixelio.de stammen. Dazu (nochmals) folgende Hinweise:

  1. Ich meine, eine verstärkte Abmahntätigkeit wahr zu nehmen, was aber auch ein Trugschluss sein kann da man nicht pauschal von gesteigerten Anfragen bei mir auf eine gesteigerte Tätigkeit insgesamt schliessen darf.
  2. Es muss immer wieder betont werden, dass hier nicht Pixelio.de selber abmahnt, sondern die Fotografen, die ihre Bilder dort zur Verfügung stellen. Wer Bilder aus solchen Datenbanken nutzt, der hat darauf zu achten, dass die Lizenzbedingungen (hier: Namensnennung!) eingehalten werden. Dazu auch mein früherer Artikel.
  3. Keinesfalls korrekt wäre es, von einer „Abmahnwelle“ zu sprechen, insbesondere stelle ich fest, dass die mir hier vorliegenden zahlreichen Abmahnungen durchweg von verschiedenen Rechtsanwälten ausgesprochen wurden. Es scheint mir so, dass einfach mehr Fotografen bemüht sind, ihre Rechte durchzusetzen und sich dabei auch an Anwälte jeweils vor Ort wendet.
  4. Entsprechend vielschichtig sind die Ergebnisse der Abmahnung dann im Gesamtbild: Von erheblich zu weit unten angesetzten Forderungen bis nicht einmal mehr im Ansatz vertretbaren Forderungen ist alles dabei gewesen. Gruselig wird es mitunter, wenn man einen Blick auf die mitgelieferten vorgefertigten Unterlassungserklärungen wirft.

Das Fazit ist und bleibt das Gleiche: Anwaltliche Beratung für abgemahnte ist angezeigt, selbst wenn man am Ende an der geforderten Summe vielleicht nichts mehr „machen“ kann. Alleine die mitunter vorliegenden Unterlassungserklärungen sind Grund genug, sich fachliche Hilfe zu holen!

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.