Bei t3n wird auf eine aktuelle Studie verwiesen, demzufolge eine (weitere) starke Zunahme von „Fake-Bewertungen“ (dazu auch „Astroturfing„) im Internet zu erwarten ist. Hierzu ist nur nochmals kurz anzumerken, dass nach deutschem Recht derartige Fake-Bewertungen, mit denen (positive) Kundenmeinungen öffentlich vorgegaukelt werden, letztlich als absatzfördernde Maßnahme im geschäftlichen Verkehr dem Wettbewerbsrecht unterfallen und rechtswidrig sein werden. Das selbe gilt natürlich auch, wenn man durch falsche Bewertungen Produkte bzw. Dienstleistungen von Konkurrenten schmähen möchte.
Zumindest theoretisch stünden hier also wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Raum, rein praktisch wird es aber immer kompliziert sein die Fälschung durch das Unternehmen selbst nachzuweisen. Diesbezüglich sei jedenfalls auf den immer noch eindrucksvollen Fall im RSV-Blog hingewiesen.
Dazu auch:
- Vom Umgang mit Bewertungen bei Qype & Co.
- Astroturfing – rechtliche Probleme bei gefälschten Kundenbewertungen im Internet
- Jugendstrafrecht und die Problematik „schädlicher Neigungen“ - 24. Januar 2025
- Die globalen Risiken 2025 im Bericht des Weltwirtschaftsforums - 23. Januar 2025
- D&O-Versicherung und das automatische Vertragsende bei Insolvenz - 23. Januar 2025