Für die Langzeitstudie haben sie drei Jahre lang die Überwachung des BitTorrent-Vekehrs untersucht und herausgefunden, dass Nutzer viel stärker kontrolliert werden als bisher angenommen. […] Je beliebter das heruntergeladene Werk ist, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die eigene IP-Adresse schon nach kurzer Zeit registriert wird.
Aus der hiesigen Praxis ist an dieser Stelle bestenfalls die angebliche Überraschung überraschend – die Erkenntnis, dass speziell BitTorrent-Netzwerke quasi flächendeckend überwacht werden, darf bestenfalls Neulinge (also 12-Jährige?) überraschen. Fakt ist: Wer urheberrechtlich geschütztes Material in BitTorrent-Netzen tauscht, wird mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit „erfasst“. Ob am Ende eine Abmahnung folgt ist eine ganz andere Frage, die aber über die umfassende Überwachung nicht hinweg täuschen darf.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.