Zur Platzierung einer Richtigstellung

Das Landgericht Köln (28 O 199/12) hat sich mit der richtigen Platzierung einer Richtigstellung in Print- und Online-Medien beschäftigt und festgestellt:

  1. Bei Print-Medien wenig überraschend, dass die Richtigstellung an ähnlich prominenter Stelle erfolgen muss, wie die ursprüngliche Falsch-Behauptung. Dabei ist das Nachrichten-Umfeld zu betrachten, also an welche Leserschaft sich die Artikel widmen und welche Aufmerksamkeit ihnen inhaltlich zu Teil wird.
  2. Interessanter sind die Ausführungen zur Online-Platzierung: Es wurde der ursprüngliche Artikel einfach gelöscht (es erschien bei Aufruf der Adresse dann eine Fehlermeldung) und an anderer Stelle (unter anderer Adresse) erfolgte die Richtigstellung. Das Landgericht sagt hier, durchaus gut nachvollziehbar, dass die Richtigstellung an gleicher Stelle zu erfolgen hat, was hier unter gleicher Adresse bedeuten soll. Zumindest hätte auf der Fehlerseite ein Link zur Richtigstellung platziert werden müssen.

Das Ergebnis zeigt, dass das Streitfeld Richtigstellung gerade bei Online-Medien vorsichtig gehandhabt werden muss. Die Vorgabe aus Köln, unter bisheriger “Anschrift” die Richtigstellung zu platzieren oder zu verlinken, erscheint klug und sollte so umgesetzt werden.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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