Nun, es hat was: Erneut trudelt bei mir eine Abmahnung ein wegen angeblich verletzter Kennzeichenpflichten auf Facebook, diesmal aber gibt es eine Änderung: Es wird nicht bemängelt, dass gar kein Impressum vorhanden ist, sondern vielmehr, dass ein Account (also keine Facebook-Seite) durch eine Firma angelegt wurde, wobei der Account keinen Hinweis darauf enthält, dass der Account als Gewerbetreibender geführt wird. Dass generell ein Impressum vermisst wird, wird nur in einem Nebensatz erwähnt.
Es mag auf den ersten Blick alles etwas befremdlich wirken: Das Schreiben des Rechtsanwalts Zarembski ist für meinen Geschmack etwas kurz gehalten, aber um ersten nachfragen zu begegnen – diesen Rechtsanwalt gibt es tatsächlich, die Abmahnung ist ernst zu nehmen. Dass namens einer Limited (bspartners Ltd. aus Gelsenkirchen mit Postfachanschrift) abgemahnt wird rundet den Gesamteindruck ab. Hierbei geht es grob gefasst übrigens um ein Unternehmen im Bereich Heizung&Solaranlagen, somit werden nur Konkurrenten in diesem Bereich mit Abmahnungen rechnen müssen und nicht jeder der eine entsprechende Facebook-Seite betreibt. Update: Nach aktuellen Informationen ist das benannte Unternehmen wohl sehr umfangreich aktiv, scheinbar auch im Bereich IT (?), siehe hier. Damit ist abzuwarten, ob es zukünftig zu erheblichen weiteren Abmahnungszahlen in diesem Bereich kommt.
Die Unterlassungserklärung sollte m.E. so unter keinen Umständen unterschrieben werden, da der zu unterlassende Verstoss meines Erachtens viel zu unkonkret gehalten ist, wenn man dort u.a. liest:
… es zu unterlassen … im geschäftlichen Verkehr / in Medien Werbeanzeigen für Infrarotheizungen ohne ein vollständiges Impressum zu veröffentlichen.
Fazit: Wer eine Abmahnung in dem Bereich erhält, muss sich beraten lassen. Jedenfalls zeigen die letzten Wochen, dass es sich zum neuen „Sport“ entwickelt zu haben scheint, auf Facebook Abmahnungen wegen (vermeintlichen) Impressumsverstößen auszusprechen. Dabei werden immer weitere Kreise gezogen, nach Facebook-Seiten sind nun auch gewerbliche Facebook-Accounts betroffen. Daher nochmals der Rat: Kümmern Sie sich um Ihr Impressum, nicht nur auf Facebook!
Hinweis: Sie finden bei uns die Übersicht zum Thema Impressumspflicht – beachten Sie dazu diesen Beitrag, der laufend aktualisiert wird.
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