Werberecht: Übergabe von Visitenkarte keine Einwilligung in Werbemails

Das LG Baden-Baden (5 O 100/11) hat im Januar dieses Jahres festgestellt, dass in der Übergabe einer Visitenkarte die nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG notwendige ausdrückliche Zustimmung zum Versand von Werbemails nicht gesehen werden kann. Hier ging es um Werbemails, die nach Vorträgen verschickt wurden, wobei im Rahmen der Vorträge solche Visitenkarten eingesammelt wurden.

Es bleibt letztlich dabei: Wenn Sie Werbemails verschicken wollen, brauchen Sie ein striktes Opt-In-System, bei dem später belegbar ist, dass der Mail-Empfänger ausdrücklich eingewilligt hat. Übrigens, wenn Sie es über selbstformulierte AGB probieren möchten: Vergessen Sie es.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, digitaler gewerblicher Rechtsschutz, IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.