Werberecht: Übergabe von Visitenkarte keine Einwilligung in Werbemails

Das LG Baden-Baden (5 O 100/11) hat im Januar dieses Jahres festgestellt, dass in der Übergabe einer Visitenkarte die nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG notwendige ausdrückliche Zustimmung zum Versand von Werbemails nicht gesehen werden kann. Hier ging es um Werbemails, die nach Vorträgen verschickt wurden, wobei im Rahmen der Vorträge solche Visitenkarten eingesammelt wurden.

Es bleibt letztlich dabei: Wenn Sie Werbemails verschicken wollen, brauchen Sie ein striktes Opt-In-System, bei dem später belegbar ist, dass der Mail-Empfänger ausdrücklich eingewilligt hat. Übrigens, wenn Sie es über selbstformulierte AGB probieren möchten: Vergessen Sie es.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.