Schlagwort: Verwechslungsgefahr

Die Verwechslungsgefahr ist ein wichtiger Begriff im Markenrecht und beschreibt die Gefahr, dass eine Marke mit einer bereits bestehenden Marke verwechselt werden kann. Konkret geht es um die Frage, ob die Benutzung einer neuen Marke zu einer Verwechslung mit einer bereits bestehenden, ähnlichen oder identischen Marke führen kann. Die Verwechslungsgefahr ist eine wesentliche Voraussetzung für eine Markenrechtsverletzung. Eine Verletzung liegt vor, wenn eine neue Marke so identisch oder ähnlich ist, dass sie mit einer bereits bestehenden Marke verwechselt werden kann und dadurch eine Verwechslungsgefahr besteht, die zu einer Verwässerung oder Verwechslung der Marke führen kann.

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