Schlagwort: Organisierte Kriminalität

Die organisierte Kriminalität ist ein Oberbegriff für systematisch betriebene Straftaten. Organisierte Kriminalität im kriminologischen Sinne ist eine Form der Kriminalität, bei der eine Gruppe von Personen systematisch und dauerhaft Straftaten begeht. Die Gruppe ist hierarchisch organisiert und agiert häufig international. Die Organisationsstruktur ermöglicht es der Gruppe, ihre kriminellen Aktivitäten zu koordinieren und zu verschleiern. Typische Delikte der organisierten Kriminalität sind Drogenhandel, Menschenhandel, Geldwäsche, Schutzgelderpressung, Raub, Prostitution, aber auch Wirtschaftskriminalität.

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts begehen organisierte kriminelle Gruppen typischerweise Delikte wie Betrug, Untreue, Korruption, Insolvenzdelikte und Urkundenfälschung. Dabei bedienen sie sich oft komplexer Methoden, um die Straftaten zu verschleiern und ihre illegalen Gewinne zu waschen.

In Fällen organisierter Kriminalität ist die Verteidigung oft besonders komplex und erfordert einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Unternehmen und Privatpersonen, die mit organisierten kriminellen Gruppen in Konflikt geraten sind, juristischen Beistand leisten. Er kann beispielsweise bei der Überprüfung von Geschäftsbeziehungen, der Umsetzung von Compliance-Maßnahmen und der Verteidigung in Strafverfahren behilflich sein. Er kann auch bei der Erstellung von Notfallplänen und der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen behilflich sein, um eine mögliche kriminelle Bedrohung frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.

Beachten Sie unsere Tätigkeit im WIrtschaftsstrafrecht

  • Zwei-Drittel-Strafe

    Eine Freiheitsstrafe kann, wenn zwei Drittel der Strafe verbüsst sind, hinsichtlich des Strafrestes zur Bewährung ausgesetzt werden. Ein Selbstläufer ist dies aber nicht: Eine Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung von zwei Dritteln kommt entsprechend § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB in Betracht, wenn dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann. Entscheidend für die Prognose ist demgemäß eine Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des erlittenen Strafvollzugs für das künftige Leben des Verurteilten in Freiheit einerseits und den Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit andererseits.

    Dazu auch: Zwei-Drittel-Strafe und Prognose bei BTM-Straftaten

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  • Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA – EPPO)

    Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA – EPPO)

    Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist im Bereich „Cybercrime“ erst einmal aussen vor, ich möchte sie aber bewusst erwähnen, da aus meiner Sicht absehbar ist, dass diese EU-Behörde in den nächsten Jahren ausgebaut wird und bei sämtlichen grenzüberschreitenden Straftaten mit Bezug zur EU und organisierten Kriminalität eine Rolle spielen wird.

    Cybercrime spielt hier auf einer Ebene mit Steuerstraftaten eine Rolle, gerade was die Überlegungen hinsichtlich einer sinnvollen grenzüberschreitenden Tätigkeit angeht.

    Hinweis: Ich kommentiere in der RISTBV des BeckOK-StPO einzelne Ziffern zur europäischen Staatsanwaltschaft!

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  • BSI warnt vor gezielten Ransomware-Angriffen auf Unternehmen

    BSI warnt vor gezielten Ransomware-Angriffen auf Unternehmen

    Derzeit (Pressemitteilung vom 24.04.2019) registriert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verstärkt Netzwerkkompromittierungen bei Unternehmen, die mit der manuellen und gezielten Ausführung eines Verschlüsselungstrojaners (Ransomware) enden. Dabei verschaffen sich die Angreifer mittels breit angelegter Spam-Kampagnen wie Emotet zunächst Zugang zu einzelnen Unternehmensnetzwerken und erforschen dann manuell Netzwerk und Systeme der Betroffenen.

    Dabei versuchen die Angreifer etwaige Backups zu manipulieren oder zu löschen und bringen dann selektiv bei vielversprechenden Zielen koordiniert Ransomware auf den Computersystemen aus. Dabei kommt es teilweise zu erheblichen Störungen der Betriebsabläufe. Durch dieses aufwändige Vorgehen können Angreifer deutlich höhere Lösegeldforderungen an die Unternehmen stellen, als es bei bisherigen ungezielten Ransomware-Kampagnen der Fall war. Neben einzelnen Unternehmen sind zunehmend auch IT-Dienstleister betroffen, über deren Netzwerke sich die Angreifer dann Zugang zu deren Kunden verschaffen. Das BSI hat über CERT-Bund und die Allianz für Cyber-Sicherheit eine Cyber-Sicherheitswarnung mit technischen Details und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.

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  • Cybercrime beim BKA

    Das Bundeskriminalamt (BKA) widmet sich in seiner Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ dem Bereich Cybercrime, wobei man dann verschiedene Arbeitsbereiche abdeckt. Besonders bekannt sind hier insbesondere:

    • Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim BKA arbeitet als Vermittler und Berater für die Wirtschaft, um im Schadensfall die polizeilichen Ermittlungen zu koordinieren. Dabei steht die ZAC BKA quasi im Zentrum der verschiedenen ZAC der Länder, siehe dazu auch den Beitrag zur ZIT.
    • Im Rahmen der Operativen Auswertung Cybercrime werden Ermittlungsverfahren koordiniert oder initiiert, hier ist auch eine Ansprechstelle für laufende ausländische Ermittlungen.
    • Weiterhin gibt es den Bereich „Ermittlungsunterstützung/Internetrecherche“.
    • Zentralstelle Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern – Diese beschreibt das BKA wie folgt: „Die Zentralstelle Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen nimmt die Aufgaben eines Bindeglieds zwischen in- und ausländischen Strafverfolgungsbehörden sowie einer nationalen zentralen Auswerte- und Koordinierungsstelle für diese Behörden wahr.“
  • Cybercrime bei EUROPOL

    Auch EUROPOL widmet sich dem Thema Cybercrime, dabei sind vor allem der Bereiche zu nennen:

    • Bereits im Jahr 2013 wurde das unter dem Kürzel EC3 geführte European Cybercrime Centre (EC3) gegründet. Es handelt sich hier mangels originärer Kompetenz in den eigenen Staaten vorwiegend um koordinative Tätigkeiten, die und er Vergangenheit auch zu beachtlichen Erfolgen führte. Abzugrenzen ist das EC3 von ENISA.
    • Jährlich wird in Form des „Internet Organised Crime Threat Assessment (IOCTA)“ ein Bericht zu den aktuellen Aktivitäten und Bedrohungen im Internet veröffentlich, der gerade bei der Ausrichtung der Polizeibehörden aber auch in politischer Hinsicht nicht zu unterschätzen ist.
    • Im Jahr 2014 wurde die Joint Cybercrime Action Taskforce (J-CAT) gegründet. Mittels die J-CAT sollen grenzüberschreitende Ermittlungen initiiert und organisierte Kriminalitätsstrukturen zerschlagen werden. Hieran u.a. beteiligt aus Deutschland ist das BKA.
  • Analyse: Organisierte Kriminalität und Cybercrime

    Unter dem Titel „Is the Mafia Taking Over Cybercrime?“ hat Jonathan Lusthaus (Director of the Human Cybercriminal Project, Department of Sociology, University of Oxford) eine recht kurzweilige Analyse zum Zusammenwirken organisierter Kriminalität (OK) und von Cybercrime vorgelegt. Bei Heise findet sich dazu eine recht gute deutschsprachige Zusammenfassung die ich hier nicht wiederholen möchte und deren Fazit letztlich ist, dass das Papier zum Ergebnis kommt, dass sich Cyberkriminelle von der Mafia auf Distanz halten und hier eher als temporär gebuchte Dienstleister agieren.

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  • CEO-Fraud – CEO-Betrug

    CEO-Fraud – CEO-Betrug

    Beim CEO-Fraud (CEO-Betrug) geht es um eine Variation des Social-Engineerings: Hier versuchen Täter, zielgerichtet entscheidungsbefugte Personen in einem Unternehmen zu manipulieren, insbesondere mit dem Ziel dass diese hohe Geldbeträge ins Ausland überweisen. Man besorgt sich vorher umfangreiche und umfassende Informationen über das Unternehmen, um die Vorspiegelung geschickt wirken zu lassen, am Erfolg versprechendsten sind Unternehmen mit zahlreichen Mitarbeitern. Mir sind aber auch Fälle in kleinen Unternehmen bekannt, in denen dann angeblich veränderte Zahlungsmodalitäten eines Geschäftspartners unter psychischem Druck am Ende zu Zahlungen führten.

    Grundsätzlich gilt: Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollen vor Veranlassung der Zahlung Kontrollen greifen. So sollten Sie eine mit Zahlungsanweisungen eingegangene E-Mail genau auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise prüfen. Wichtiger wäre es aus meiner Sicht, bei plötzlich geänderten Zahlungsmodalitäten (wie insbesondere bei geänderten Bankverbindungen) die Zahlungsaufforderung beim vermeintlichen Auftraggeber durch einen Rückruf oder eine schriftliche Rückfrage (nicht per Antwort auf die Mail!) zu kontrollieren.

    Infografik des BKA zum CEO-Fraud

    Dazu auch: Beitrag bei Haufe zum CEO-Fraud

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  • Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern: Der Bundesgerichtshof (4 StR 378/14) hat sich zum gewerbsmäßigen Einschleusen von Ausländern geäußert.

    Derartige Verfahren sind nicht selten von überraschend komplizierten Sachverhaltsverquickungen gekennzeichnet, weil regelmässig mehrere Straftaten ineinander übergehen. Dies namentlich im Bereich falscher Ausweispapiere und dem Einschleusen von Ausländern. Dabei kommt die Problematik hinzu, dass gerade im Fall gewerbsmäßigem Einschleusens die gesetzliche Mindeststrafe bei 6 Monaten liegt, während viele Fahrer die Taten ja gerade begehen, um einen Lebensunterhalt zu verdienen.

    Wer beim Thema „Einschleusen“ nur organisierte Banden aus dem Fernsehen vor Augen hat, verkennt die Realität. Schlepper-Banden schleusen häufig nur bis Spanien oder Frankreich, wo die Menschen dann auf sich gestellt sind. Es gibt zahlreiche andere Betroffene, die sich mit viel Mühe ein Auto besorgt haben, um mit diesem dann als eine Art „Taxi-Service“ zu fungieren. Dazu stellt man sich häufig an grosse Plätze, bevorzugt Bahnhöfe, etwa in Barcelona, Paris oder Brüssel. Für Summen zwischen 15 und 30 Euro werden dann Fahrten angeboten, etwa nach Amsterdam oder Köln. Beim Grenzübertritt werden die Wagen dann angehalten, bei einer Ausweiskontrolle fällt der Vorfall auf.

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    Jens Ferner

    Strafverteidiger

    Dazu auch bei uns: Illegale Einreise und passloser Aufenthalt

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  • ACTA und strafrechtliche Sanktionen der EU

    Weiterhin scheiden sich an ACTA die Geister und zunehmend rückt nun die strafrechtliche Komponente in den Fokus. Auch bei der digitalen Gesellschaft liest man dazu nun etwas (hier, Punkt 3). Ein guter Anlass für einige fachliche Erklärungen.
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