Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 14. März 2005 (Az. II ZR 153/03) eine bedeutsame Entscheidung zur Möglichkeit des Ausschlusses eines Gesellschafters in einer GmbH getroffen. Dabei klärte das Gericht die Grenzen der gesellschaftsvertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten und unterstrich die Bedeutung sachlicher Gründe für den Ausschluss von Mitgesellschaftern. Der Fall beleuchtet die Abwägung zwischen gesellschaftsrechtlicher Bindung und unternehmerischer Freiheit und ist für Führungskräfte in Unternehmen von erheblichem Interesse.
(mehr …)Schlagwort: GmbH
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine Rechtsform für Unternehmen in Deutschland. Sie besteht aus einem oder mehreren Gesellschaftern, die der Gesellschaft Kapital zur Verfügung stellen und im Gegenzug Anteile an der GmbH erhalten. Wir sind im Bereich der GmbH ausschließlich strafrechtlich und IT-rechtlich tätig, also beratend im Wirtschaftsstrafrecht, als Strafverteidiger oder im Bereich des Softwarerechts.
Strafrechtliche Probleme können sich für eine GmbH und ihre Gesellschafter insbesondere in folgenden Bereichen ergeben:
Insolvenzdelikte: Wenn eine GmbH zahlungsunfähig ist und dennoch weiter Verbindlichkeiten eingeht oder Vermögen beiseite schafft, kann dies als Insolvenzstraftat gewertet werden.
Steuerdelikte: Eine GmbH kann sich strafbar machen, wenn sie ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, z.B. durch Steuerhinterziehung oder -verkürzung.
Wirtschaftsdelikte: Wirtschaftsstraftaten wie Betrug, Untreue oder Bestechung können auch im Zusammenhang mit einer GmbH auftreten, z.B. wenn Gesellschafter oder Geschäftsführer die Gesellschaft oder Dritte schädigen.
Arbeitsstrafrecht: Eine GmbH kann sich auch im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Verstößen strafbar machen, z.B. durch Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder den Arbeitsschutz.
Produkthaftung: Wenn eine GmbH Produkte herstellt oder vertreibt, können sich auch strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Produkthaftungsfällen ergeben, z.B. wenn Produkte fehlerhaft sind und dadurch Schäden entstehen.
Es ist daher wichtig, dass GmbH-Gesellschafter und Geschäftsführer die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Pflichten im Unternehmen kennen, um strafrechtliche Probleme zu vermeiden. Es kann sinnvoll sein, sich bei der Gründung und Führung einer GmbH anwaltlich beraten zu lassen.
Was ist bei der Schadensermittlung durch den Tatrichter zu beachten?
Der Grundsatz, daß sich der Tatrichter seiner Aufgabe, eine Schadensermittlung vorzunehmen, nicht vorschnell unter Hinweis auf die Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf (BGH, Urt. v. 17.2.1998 – VI ZR 342/96, NJW 1998, 1633), gilt auch im Bereich der Vertragshaftung.
BGH, Urteil vom 26.7.2005, Az: X ZR 134/01
Wie ist vorzugehen, wenn eine Partei für ein Gespräch keinen Zeugen hat?
Erfordert der Grundsatz der Waffengleichheit, dass der Partei, die für ein Gespräch keinen Zeugen hat, Gelegenheit gegeben wird, ihre Darstellung des Gesprächs persönlich in den Prozess einzubringen, kann nicht sowohl die Vernehmung der Partei gem. § 448 ZPO als auch ihre Anhörung gem. § 141 ZPO von einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für ihr Vorbringen abhängig gemacht werden.
Urteil vom 27.9.2005, Az: XI ZR 216/04
Grundloser Ausschluss des Gesellschafters
- In den Personengesellschaften und der GmbH sind Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe von Gesellschaftern oder der Gesellschaftermehrheit das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter ohne sachlichen Grund aus der Gesellschaft auszuschließen („Hinauskündigungsklauseln“), grundsätzlich nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
- Dieser Grundsatz steht einem sog. Mitarbeitermodell nicht entgegen, bei dem einem verdienten Mitarbeiter des Gesellschaftsunternehmens – unentgeltlich oder gegen Zahlung eines Betrages in Höhe nur des Nennwerts – eine Minderheitsbeteiligung eingeräumt wird, die er bei seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zurückzuübertragen hat.
- Diese Regelung ist keine unzulässige Kündigungserschwerung im Sinne der zu § 622 Abs. 6 BGB entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze.
- Auch die Beschränkung der dem Mitarbeiter bei der Rückübertragung des Gesellschaftsanteils zu zahlenden Abfindung auf den Betrag, den er für den Erwerb des Anteils gezahlt hat, und damit sein Ausschluss von etwaigen zwischenzeitlichen Wertsteigerungen ist grundsätzlich zulässig.
BGH, Urteil vom 19.9.2005, Az: II ZR 342/03
Anteilseinziehung bei GmbH: Notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich
Die Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils gegen Abfindung und dessen Übertragung auf die verbleibenden Gesellschafter bedarf keiner notariellen Beurkundung.
Mit dieser Begründung wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Klage eines GmbH-Gesellschafters zurück. Dessen Gesellschaftsanteil war gegen Zahlung einer Abfindung eingezogen und zu je 1/2 auf die verbleibenden Gesellschafter übertragen worden. Der Gesellschafter hielt den in seiner Abwesenheit gefassten Beschluss für nichtig, zumindest aber für mit der Anfechtungsklage angreifbar.
(mehr …)Unternehmensgegenstand: „Handel mit Waren aller Art“ ist nicht eintragungsfähig
Die Bezeichnung des Unternehmensgegenstands im Gesellschaftsvertrag einer GmbH als „Handel mit Waren aller Art“ kann wegen unzureichender Individualisierung nicht im Handelsregister eingetragen werden.
(mehr …)Handelsregister: Richtiger Löschungsantrag bei Ausscheiden eines Geschäftsführers
Die Anmeldung des Ausscheidens eines GmbH-Geschäftsführers zum Handelsregister muss von den Geschäftsführern der GmbH in vertretungsberechtigter Zahl abgegeben werden. Besteht zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch Gesamtvertretung, reicht die Unterzeichnung der Anmeldung durch den späteren Alleingeschäftsführer nicht aus.
(mehr …)Firmierung: „Profi-Handwerker GmbH“ ist unzulässig
Die Firma „Profi-Handwerker GmbH“ ist mangels hinreichender Unterscheidungskraft unzulässig. Mit dieser Begründung lehnte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) die Eintragung einer GmbH ins Handelsregister ab. Zwar gehe das Handelsgesetzbuch grundsätzlich davon aus, dass ein Kaufmann seine Firma frei gestalten könne.
(mehr …)Wettbewerbsverbot: Gesetzliche Regeln gelten auch für Subunternehmer
Die für kaufmännische Angestellte geltenden Wettbewerbsregeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) sind wegen des vergleichbaren Schutzbedürfnisses auch auf wirtschaftlich abhängige freie Mitarbeiter (Subunternehmer) anzuwenden.
(mehr …)Gesellschaftsgründung: Gründerhaftung bei Geschäftsfortführung trotz Scheiterns der Gründung
Scheitert die Gründung einer GmbH, die im Einverständnis ihrer Gesellschafter schon vor der Eintragung in das Handelsregister die Geschäfte aufgenommen hat, so haften die Gründer für sämtliche Verbindlichkeiten der Vorgesellschaft, wenn sie die Geschäfte trotz des Scheiterns der Gründung fortführen.
(mehr …)Informationsrecht: Einsichtnahmerecht in Unterlagen ist nicht auf Wochenende beschränkt
Das Recht eines GmbH-Gesellschafters auf Einsichtnahme in die Geschäftsunterlagen kann von der Gesellschaft nicht auf das Wochenende beschränkt werden.
(mehr …)Handelsvertreter: Ausgleich bei Vertragsende kann auch von Gesellschaft verlangt werden
Einer als Handelsvertreterin tätigen GmbH, die das Vertragsverhältnis auf Grund von Alter oder Krankheit ihres Gesellschafter-Geschäftsführers kündigt, kann ein Ausgleichanspruch bei Beendigung des Handelsvertretervertrags zustehen, wenn dieser so ausgestaltet ist, dass das Vertragsverhältnis mit der Person des Geschäftsführers steht und fällt.
(mehr …)Fristlose Kündigung: Keine Kündigung bei Abrechnung angeblich nicht erstattungsfähiger Spesen
Es besteht kein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers einer GmbH, wenn dieser sich von der Gesellschaft offen ausgewiesene Spesen erstatten lässt, welche die Alleingesellschafterin – im Gegensatz zu ihm – nach den einschlägigen Bestimmungen des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags nicht für erstattungsfähig hält.
(mehr …)Bürgschaft: Geschäftsführerbürgschaft für GmbH ist auch bei finanzieller Überforderung wirksam
Die Bürgschaft eines GmbH-Geschäftsführers für seine Gesellschaft ist auch wirksam, wenn der Geschäftsführer damit finanziell überfordert ist.
Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Bank hatte den Geschäftsführer einer GmbH als Bürgen in Anspruch genommen, nachdem die Gesellschaft einen Kredit nicht zurückzahlen konnte. Der Geschäftsführer wies darauf hin, dass er finanziell überfordert sei, was die Bank von vornherein gewusst habe. Der Bürgschaftsvertrag sei daher nichtig.
(mehr …)Geschäftsführerkündigung: Kein Nachschieben von Kündigungsgründen nach neun Monaten
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn sich die GmbH mehr als neun Monate nach Abschluss der außerordentlichen Kündigung gegenüber ihrem Geschäftsführer auf einen gänzlich neuen Kündigungsgrund beruft, der in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich genannten Grund steht. Fehlt es an jedem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen den geltend gemachten Kündigungsgründen, kann der später geäußerte Grund nicht mehr „nachgeschoben“ werden.
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