Ein bestimmtes näher bezeichnetes Kfz kann vom Fahrverbot nicht für einen bestimmten Zweck ausgenommen werden.
Dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Das Amtsgericht (AG) hatte den Betroffenen wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Von dem Fahrverbot ausgenommen hatte es ein bestimmtes Bestattungsfahrzeug, das der Betroffene bei seinem Beruf als Bestattungsunternehmer nutzte. Die dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft hatte beim OLG Erfolg.
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