Eine einkommensteuerpflichtige Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften i.S.d. § 17 EStG ist anzunehmen, wenn die zivilrechtliche Inhaberschaft (§ 39 Abs. 1 AO) oder zumindest das sog. wirtschaftliche Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) an den Anteilen auf den Erwerber übergeht. In diesem Zeitpunkt entsteht der Veräußerungsgewinn; auf den Zufluss des Entgelts kommt es nicht an (BFH, VIII R 21/17 und IX R 7/18).
(mehr …)Schlagwort: Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen einer natürlichen oder juristischen Person erhoben wird. Sie ist in den meisten Ländern eine wichtige Einnahmequelle des Staates und wird auf der Grundlage des erzielten Einkommens berechnet. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Einkommensteuer können sein
Steuerhinterziehung: Wenn Steuerpflichtige Einkommen absichtlich nicht angeben, um weniger oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerhinterziehung betrachtet werden.
Falsche Angaben: Wenn Steuerpflichtige vorsätzlich falsche Angaben machen, um eine geringere Einkommensteuer zu zahlen oder staatliche Leistungen zu erhalten, können sie wegen falscher Angaben angeklagt werden.
Scheingeschäfte: Wenn Scheingeschäfte oder -transaktionen getätigt werden, um Einkommen zu verschleiern oder den Wert des Einkommens zu manipulieren, um eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Betrug angesehen werden.
Steuerbetrug: Wenn gefälschte oder manipulierte Dokumente verwendet werden, um das Einkommen zu verringern und somit eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerbetrug angesehen werden.
In vielen Ländern können Verstöße gegen die Einkommensteuergesetze mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist daher wichtig, sich bei Fragen zur Einkommensteuer an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden und sich genau an die geltenden Gesetze zu halten. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!

Gewinne aus Online-Pokerspiel können Einkommensteuer unterliegen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.02.2023 – X R 8/21 entschieden, dass auch Gewinne aus Online-Pokerspielen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen können und entschieden:
- Auch Gewinne aus dem Online-Pokerspiel (hier: in der Variante „Texas Hold’em“) können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (Fortführung der BFH-Urteile vom 16.09.2015 – X R 43/12, BFHE 251, 37, BStBl II 2016, 48 –Turnierpoker–, und vom 25.02.2021 – III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070 –Casinopoker–).
- Die erforderliche Abgrenzung zu privaten Tätigkeiten richtet sich bei Spielern –ebenso wie bei Sportlern– danach, ob der Steuerpflichtige mit seiner Betätigung private Spielbedürfnisse gleich einem Freizeit- oder Hobbyspieler befriedigt oder ob in der Gesamtschau strukturell-gewerbliche Aspekte entscheidend in den Vordergrund rücken. Für das insoweit maßgebliche „Leitbild eines Berufsspielers“ ist vor allem das planmäßige Ausnutzen eines Marktes unter Einsatz „beruflicher“ Erfahrungen prägend.
- Bei einem Online-Pokerspieler ist der Raum, in dem sich der Computer befindet, von dem aus der Spieler seine Tätigkeit ausübt, als Betriebsstätte anzusehen, wenn der Steuerpflichtige über diesen Raum eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat. Sofern diese Betriebsstätte sich im Inland befindet, unterliegt die Tätigkeit der Gewerbesteuer (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 25.02.2021 – III R 67/18, BFH/NV 2021, 1070, Rz 28 –Casinopoker–).

Einziehung bei Insiderhandel
Durch verbotene Insidergeschäfte werden die jeweils erworbenen Derivate tatsächlich im strafrechtlichen Sinne erworben (BGH, 2 StR 204/22, 2 StR 32/20 und 3 StR 5/13; vgl. zum Erwerb durch verbotenes Geschäft BT-Drucks. 18/9525 S. 55). Der durch die Einzeltat bewirkte Vermögenszufluss begründet die jeweilige Abschöpfung des Tatertrages.
(mehr …)Verdeckte Gewinnausschüttung: persönliche Zurechnung von Einkünften
Die persönliche Zurechnung von Einkünften richtet sich danach, wer sie im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG „bezogen“ hat. Im Verhältnis zwischen dem Gesellschafter und der Kapitalgesellschaft, die nicht nur zivilrechtlich, sondern auch steuerrechtlich ein eigenständiges Steuersubjekt ist (vgl. § 1 KStG), gilt ein striktes Trennungsprinzip.
(mehr …)Zugangsvermutung bei regelmäßig zustellungsfreien Tagen innerhalb der Drei-Tages-Frist
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 24. August 2022 (Az. 7 K 7045/20) entschieden, dass die Zugangsvermutung gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 Abgabenordnung –AO– entfällt, wenn innerhalb der dort genannten 3-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung stattfindet.
(mehr …)
Steuerbarkeit von Gewinnen aus dem Umgang mit Kryptowährungen
Der Bundesfinanzhof (IX R 3/22) hat eine elementare steuerrechtliche Frage beim Umgang mit Kryptowährungen geklärt, die auf Jahre gravierende Auswirkungen haben wird. Dabei ging es Vordergründung um die Frage der Steuerpflicht bei der Veräußerung von Kryptowährungen, was in der Presse bisher die Hauptrolle zu spielen scheint. Tatsächlich aber hat der Bundesfinanzhof die bisherige Rechtsprechung erstmals bestätigt, mit welcher schon der Umtausch einer Kryptowährung in eine andere ein steuerbares Verhalten darstellt. Die Schockwellen werden folgen.
(mehr …)Fahrzeugwerbung: Entgelt ist oft Arbeitslohn
Nach Meinung des Bundesfinanzhofs (BFH, VI R 20/20) ist ein von einem Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gezahltes Entgelt für Werbung des Arbeitgebers auf dem Kennzeichenhalter des privaten Pkw des Arbeitnehmers Arbeitslohn, wenn dem abgeschlossenen „Werbemietvertrag“ kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt.
(mehr …)Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer
Der Bundesfinanzhof (VIII R 8/19) stellt klar:
- Die unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben des Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer im Besteuerungsverfahren ist wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz rechtswidrig, wenn der Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.
- Dies gilt auch dann, wenn der Steuerpflichtige der Ortsbesichtigung zustimmt und deshalb kein schwerer Grundrechtseingriff in Art. 13 Abs. 1 GG vorliegt.
Nachträgliche Lohnsteuerpauschalierung führt nicht zur Sozialversicherungspflicht
Die anlässlich einer Jubiläumsveranstaltung erzielten Einnahmen sind nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (L 12 BA 3/20) auch dann nicht dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn sie erst nach dem 28.2. des Folgejahres nachträglich pauschal besteuert werden. Da die Revision anhängig ist, muss nun das Bundessozialgericht (B 12 BA 3/22 R) entscheiden.
(mehr …)Erstattungen für ein erweitertes Führungszeugnis sind kein Arbeitslohn
Erstattet ein kirchlicher Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für das Einholen eines erweiterten Führungszeugnisses, handelt es sich nicht um Arbeitslohn. Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster (7 K 2350/19 AO) liegt vielmehr steuerfreier Auslagenersatz im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 3 Nr. 50 EStG) vor.
Hinweis: Gegen diese Entscheidung ist bereits die Revision beim BFH, VI R 10/22, anhängig.
(mehr …)Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen
Die Steuerermäßigung für ambulante Pflege- und Betreuungsleistungen kann auch von Steuerpflichtigen beansprucht werden, denen Aufwendungen für die Pflege und Betreuung eines Dritten erwachsen. Dies gilt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs (VI R 2/20) auch für Leistungen im Haushalt der gepflegten Person.
(mehr …)Firmenwagen: Wechsel der Bewertungsmethode auch rückwirkend möglich
Kann der Arbeitnehmer einen Firmenwagen dauerhaft für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist die 0,03 %-Regelung auch für Kalendermonate anzuwenden, in denen das Fahrzeug nicht für derartige Fahrten genutzt wurde. Dies ist gerade in Homeoffice-Zeiten alles andere als optimal. Doch jetzt gibt es eine erfreuliche Kehrtwende des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben vom 3.3.2022, IV C 5 – S 2334/21/10004 :001). Danach kann der Arbeitgeber rückwirkend eine Einzelbewertung vornehmen.
(mehr …)Häusliches Arbeitszimmer: Abziehbarkeit auch mangels Erforderlichkeit
Häusliches Arbeitszimmer muss für die Tätigkeit nicht erforderlich sein: Mit Urteil vom 03.04.2019 – VI R 46/17 hat der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt, dass ein Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht voraussetzt, dass das Arbeitszimmer für die Tätigkeit des Steuerpflichtigen erforderlich ist.
Wird der Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt, genügt das für den Abzug.
(mehr …)Mindestlohn und Grenze für Minijobs: Erhöhung ab 1.10.2022
Der Bundestag hat der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mit Wirkung ab dem 1.10.2022 zugestimmt. Zudem wurden Änderungen bei Mini- und Midijobs beschlossen. Der Bundesrat hat am 10.6.2022 „grünes Licht gegeben“.
(mehr …)Zeitpunkt der Verlustberücksichtigung bei GmbH-Auflösung
Werden im Privatvermögen gehaltene GmbH-Anteile im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 17 EStG) verkauft, führt dies zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Wird bei der Auflösung der Gesellschaft ein Verlust realisiert, stellt sich regelmäßig die Frage, zu welchem Zeitpunkt dieser steuerlich geltend gemacht werden kann. Hiermit hat sich jüngst das Finanzgericht Düsseldorf (10 K 1175/19 E) befasst.
(mehr …)
