Nach dem gemeinsamen Erwerb einer Eigentumswohnung soll das bisher selbstgenutzte Einfamilienhaus durch die Eheleute veräußert werden. Die neue Wohnung erhält ein entsprechendes Türschild. Büromöbel für das Arbeitszimmer des Steuerpflichtigen werden an die neue Adresse geliefert. Ebenso werden verschiedene andere Möbelstücke bestellt und geliefert. Der Steuerpflichtige wird einige Male zu Dienstreisen in der neuen Eigentumswohnung abgeholt.
Zu dieser Zeit erkrankt die Steuerpflichtige. Die Eheleute entschließen sich die neu erworbene Eigentumswohnung wieder zu veräußern.
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Schlagwort: Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist eine Steuer, die auf das Einkommen einer natürlichen oder juristischen Person erhoben wird. Sie ist in den meisten Ländern eine wichtige Einnahmequelle des Staates und wird auf der Grundlage des erzielten Einkommens berechnet. Typische Szenarien strafrechtlicher Relevanz im Zusammenhang mit der Einkommensteuer können sein
Steuerhinterziehung: Wenn Steuerpflichtige Einkommen absichtlich nicht angeben, um weniger oder gar keine Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerhinterziehung betrachtet werden.
Falsche Angaben: Wenn Steuerpflichtige vorsätzlich falsche Angaben machen, um eine geringere Einkommensteuer zu zahlen oder staatliche Leistungen zu erhalten, können sie wegen falscher Angaben angeklagt werden.
Scheingeschäfte: Wenn Scheingeschäfte oder -transaktionen getätigt werden, um Einkommen zu verschleiern oder den Wert des Einkommens zu manipulieren, um eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Betrug angesehen werden.
Steuerbetrug: Wenn gefälschte oder manipulierte Dokumente verwendet werden, um das Einkommen zu verringern und somit eine niedrigere Einkommensteuer zu zahlen, kann dies als Steuerbetrug angesehen werden.
In vielen Ländern können Verstöße gegen die Einkommensteuergesetze mit hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es ist daher wichtig, sich bei Fragen zur Einkommensteuer an einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu wenden und sich genau an die geltenden Gesetze zu halten. Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!
Eigentumswohnung: Besteuerung des Veräußerungsgewinns
Betriebskosten: Häusliches Arbeitszimmer kann auch im Keller liegen
„Häusliches Arbeitszimmer“ i.S. des Einkommensteuergesetzes ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher oder verwaltungstechnischer bzw. -organisatorischer Arbeiten dient. Auch ein im Keller des selbst bewohnten Einfamilienhauses gelegener Raum, den der Steuerpflichtige zusätzlich zu einem häuslichen Arbeitszimmer als Archiv nutzt, kann als Arbeitszimmer gelten.
(mehr …)Werbungskosten: Aufwendungen für Diäternährung sind keine außergewöhnliche Belastung
Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen (außergewöhnliche Belastungen) als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so kann auf Antrag im Rahmen der Jahreserklärung die Einkommensteuer ermäßigt werden. Aufwendungen sind außergewöhnlich, wenn sie nicht nur ihrer Höhe, sondern auch ihrer Art und dem Grunde nach außerhalb des Üblichen liegen.
(mehr …)Lohnsteuer: Zuschläge für Rufbereitschaft an Sonn- und Feiertagen sind steuerfrei
Lohnsteuer: Kostenerstattung bei „Garagenpflicht“ steuerfrei
Wie es sich steuerlich auswirkt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichtet, den Dienstwagen nachts in einer Garage oder an einem vergleichbaren sicheren Ort abzustellen und ihm die Kosten dafür erstattet, hat jetzt der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Er bildete dabei zwei Fallgruppen:
(mehr …)Erbschaftsteuer: Keine Hinterziehungszinsen bei späterem Nachlass-Fund
Wird eine Steuerhinterziehung aufgedeckt, müssen nicht nur die Steuern nachgezahlt werden. Es werden auch so genannte „Hinterziehungszinsen“ in Höhe von sechs Prozent der Steuerschuld fällig. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme, die der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat: Ist ein Testament amtlich eröffnet worden und war das Finanzamt vom Nachlassgericht darüber informiert, wer von wem und warum geerbt hatte, dann muss sich der Erbe wegen der Steuer nicht beim Finanzamt melden, wenn er später weitere Nachlässe findet. Das gilt jedenfalls in dem Fall, in dem er vom Finanzamt nie zur Abgabe einer Erbschaftsteuer-Erklärung aufgefordert wurde und auch von sich aus keine Erklärung abgegeben hatte, die er berichtigen müsste.
(mehr …)Werbungskosten: Fahrten zwischen Wohnung und betreuten Filialen als Arbeitsstätte
Die Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, sind Werbungskosten. Sie werden bei der Nutzung eines eigenen oder vom Arbeitgeber überlassenen Fahrzeugs nur in Höhe bestimmter Pauschbeträge steuerlich anerkannt. Ab dem 1.1.2001 gilt die sogenannte Entfernungspauschale . Demnach können Arbeitnehmer – unabhängig vom Beförderungsmittel – für die ersten 10 Kilometer 36 Cent und ab dem 11. Kilometer 40 Cent pro Entfernungskilometer geltend machen. Der maximal anzusetzende Betrag lautet auf 5.112 Euro. Sofern dem Arbeitnehmer ein Dienstwagen von seinem Arbeitgeber überlassen wird, muss er 0,03 Prozent des Listenpreises für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern. Im Falle eine Einzelhändlers, der mehrere Filialen zu betreuen hat, kam es zu Schwierigkeiten in der Definition des Begriffes „Arbeitsstätte“.
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