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Schlagwort: diebstahl

Diebstahl: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner aus Alsdorf & Aachen verteidigt beim Vorwurf des Diebstahls

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • Beweislast: Einbruch und Versicherungsschutz bei einem Unternehmen

    Beweislast: Einbruch und Versicherungsschutz bei einem Unternehmen

    Der Bundesgerichtshof (IV ZR 171/13) hat sich zu dem leider nicht seltenen Fall geäußert, was der Versicherungsnehmer beweisen muss, der einen Einbruchdiebstahl von seiner Versicherung reguliert wünscht. Hierzu stellte der BGH nun fest

    Das vom Versicherungsnehmer zu beweisende äußere Bild eines Einbruchdiebstahls setzt nicht voraus, dass vorgefundene Spuren „stimmig“ in dem Sinne sind, dass sie zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen. Insbesondere müssen nicht sämtliche, typischerweise auftretenden Spuren vorhanden sein.

    Damit hat der Bundesgerichtshof nunmehr klar gestellt, dass die Anforderungen an die Beweislast in diesem Fall nicht zu überspannen sind. Das bedeutet, gerade bei besonders trickreichen und „sauber“ arbeitenden Einbrechern ist der Versicherungsnehmer nicht über Gebühr zu belasten. Damit wird eine lange Epoche unsachgemäßer Rechtsprechung des OLG Köln durch den BGH beendet. Unternehmen, die sich einem Einbruchdiebstahl ausgesetzt sehen, haben hiermit verbesserte Möglichkeiten, eine Regulierung der Versicherung einzufordern.

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  • Unberechtigt mit Mietfahrzeug ins Ausland gefahren

    Wer unberechtigt mit einem Mietfahrzeug ins Ausland fährt muss damit rechnen, dass das Fahrzeug bei Diebstahlsverdacht stillgelegt wird und die Kosten für den entstandenen Aufwand tragen.

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  • Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz – Grenzen und Konsequenzen

    Mitarbeiterüberwachung am Arbeitsplatz – Grenzen und Konsequenzen

    Die digitale Überwachung von Arbeitnehmern ist ein juristisches Spannungsfeld zwischen berechtigten Kontrollinteressen des Arbeitgebers und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Cottbus (Az.: 3 Ca 359/14) verdeutlicht die engen Grenzen der Überwachung durch technische Kontrollmechanismen und stellt klar, dass eine anlasslose Datenerhebung und -verwertung arbeitsrechtlich unzulässig sein kann.

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  • Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung außerhalb eines Strafverfahrens

    Aktuell hat sich nochmals das Verwaltungsgericht Aachen (6 K 2525/13) zur erkennungsdienstlichen Behandlung geäußert. Hierbei findet sich in der Entscheidung nicht ernsthaft irgendetwas neues, aber es ist nochmals eine sehr umfangreiche Darstellung der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

    Dazu auch bei uns: Die erkennungsdienstliche Behandlung

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  • Spielautomat manipuliert: Computerbetrug oder Diebstahl?

    Beim Kammergericht Berlin ((2) 121 Ss 126/13 (48/13)) ging es um die Manipulation eines Spielautomaten: Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass ein Computerbetrug vorliegt – aber nicht abschliessend geklärt, wie eigentlich auf den Spielautomaten eingewirkt wurde. Das reichte (natürlich) nicht, denn die konkrete Form der Einwirkung ist am Ende ausschlaggebend bei der Frage, welcher Straftatbestand in Frage kommt:

    Danach bleibt offen, in welcher Weise Y. auf das ebenfalls nicht näher beschriebene Geldspielgerät eingewirkt hat und ob er insbesondere auf den – naheliegend durch ein Datenverarbeitungsprogramm gesteuerten – Spielablauf durch Datenmissbrauch oder Programmveränderungen Einfluss genommen hat. Ohne eine solche Art der Einwirkung scheidet der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB aus und wäre eine Strafbarkeit nach anderen Vorschriften zu prüfen. So kommt etwa bei Veranlassung der Ausgabe von Gewinnen durch Manipulation der Mechanik der Tatbestand des § 242 StGB in Betracht (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424 [OLG Koblenz 24.06.1982 – 1 Ss 267/82]; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659 [OLG Stuttgart 08.02.1982 – 3 Ss 928/81]; BayObLG NJW 1981, 2826; Fischer, StGB 60. Aufl., § 265a Rdn. 15 und § 242 Rdn. 25).

    Fazit: Es bleibt dabei, dass alleine ein technischer Bezug nicht für einen Computerbetrug ausreicht, auch wenn weiterhin gerne „reflexartig“ bei jeglichem IT-Bezug einer Tat von einem Computerbetrug ausgegangen wird. Gerade wenn auf mechanischem Wege manipuliert wird, kommen etwa Diebstahl oder „Automatenmissbrauch“ (§265a StGB) in Betracht.

  • Spielautomat manipuliert: Computerbetrug oder Diebstahl?

    Beim Kammergericht Berlin ((2) 121 Ss 126/13 (48/13)) ging es um die Manipulation eines Spielautomaten: Die Vorinstanz hatte festgestellt, dass ein Computerbetrug vorliegt – aber nicht abschliessend geklärt, wie eigentlich auf den Spielautomaten eingewirkt wurde. Das reichte (natürlich) nicht, denn die konkrete Form der Einwirkung ist am Ende ausschlaggebend bei der Frage, welcher Straftatbestand in Frage kommt:

    Danach bleibt offen, in welcher Weise Y. auf das ebenfalls nicht näher beschriebene Geldspielgerät eingewirkt hat und ob er insbesondere auf den – naheliegend durch ein Datenverarbeitungsprogramm gesteuerten – Spielablauf durch Datenmissbrauch oder Programmveränderungen Einfluss genommen hat. Ohne eine solche Art der Einwirkung scheidet der Tatbestand des § 263a Abs. 1 StGB aus und wäre eine Strafbarkeit nach anderen Vorschriften zu prüfen. So kommt etwa bei Veranlassung der Ausgabe von Gewinnen durch Manipulation der Mechanik der Tatbestand des § 242 StGB in Betracht (vgl. OLG Koblenz NJW 1984, 2424 [OLG Koblenz 24.06.1982 – 1 Ss 267/82]; OLG Stuttgart NJW 1982, 1659 [OLG Stuttgart 08.02.1982 – 3 Ss 928/81]; BayObLG NJW 1981, 2826; Fischer, StGB 60. Aufl., § 265a Rdn. 15 und § 242 Rdn. 25).

    Fazit: Es bleibt dabei, dass alleine ein technischer Bezug nicht für einen Computerbetrug ausreicht, auch wenn weiterhin gerne „reflexartig“ bei jeglichem IT-Bezug einer Tat von einem Computerbetrug ausgegangen wird. Gerade wenn auf mechanischem Wege manipuliert wird, kommen etwa Diebstahl oder „Automatenmissbrauch“ (§265a StGB) in Betracht.

  • Facebook-Account gehackt: Erkennungsdienstliche Behandlung angezeigt?

    Als Strafverteidiger muss ich mich am Rande durchaus häufig mit der Problematik der „erkennungsdienstlichen Behandlung“ auseinandersetzen. Es ist dabei durchaus als üblich zu bezeichnen, dass bereits bei Ersttätern und Bagatelltaten wie Beleidigung solche erkennungsdienstlichen Behandlungen angeordnet werden. Die insgesamt 3 Ermächtigungstatbestände die es hier gibt und die zudem recht konturlos sind, ermöglichen den Behörden an dieser Stelle sehr viel Spielraum. So musste ich etwa auf verwaltungsrechtlichem Wege verhindern, dass jemand einer ED-Behandlung unterzogen wird, weil er Bengalos im Fussballstadion gezündet hatte.

    Jedenfalls aber, wenn irgendein Bezug zu sexuellen Handlungen besteht – selbst wenn diese nicht strafwürdig sind – muss man damit rechnen, dass eine ED-Behandlung angeordnet wird. Eine aktuelle Entscheidung, bei der es vordergründig „nur“ um den Hack eines Facebok-Accounts geht, verdeutlicht dies.
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  • Selbstbedienungskasse „getäuscht“: Diebstahl und kein Computerbetrug

    Das OLG Hamm (5 RVs 56/13) hat eine Frage entschieden, die durchaus interessant ist – aber in der Praxis kaum Bedeutung haben wird: Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn jemand eine Selbstbedienungskasse „täuscht“ indem er den einen Artikel einscannt, den anderen dafür aber mitnimmt – ist dies ein Diebstahl oder ein Computerbetrug?

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  • Drohnen: Darf man fremde Drohnen abschiessen die einen unerlaubt filmen?

    Drohnen: Darf man fremde Drohnen abschiessen die einen unerlaubt filmen?

    Zu Rechtsfragen des (vermehrten) Einsatzes privater Flugdrohnen wurde ich in der Vergangenheit häufig von der Presse und den Medien interviewt – interessanter Weise ist es dabei eine spezielle Frage, die sowohl in den Medien als auch im Feedback scheinbar die Wichtigste ist – wenn man unerwünscht von einer Drohne gefilmt wird, darf man die dann abschiessen? Ist damit zu rechnen, dass sich als Antwort auf den privaten Drohnen-Einsatz irgendwann private Flak-Geschütze als Verkaufsschlager rentieren?

    Die Antwort dazu gebe ich immer differenziert und möchte hier nochmals kurz Stellung beziehen.

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  • eBay-Auktion kann vorzeitig beendet werden wenn Sache nach Beginn beschädigt wird

    Sowohl das Landgericht Bochum (9 S 166/12) als auch das Amtsgericht Laufen (2 C 918/11) haben festgestellt, dass bei ernsthafter Beschädigung der Kaufsache nach Auktionsbeginn die eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen werden darf, ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht. Das Langericht Bochum dazu, Bezug nehmend auf die eBay-AGB:

    Dies ergibt sich zwar zunächst nicht eindeutig aus dem Wortlaut der Hinweise von ebay. Denn unter „Beschädigung“ ist ein von außen kommendes Ereignis, das sich negativ auf den Zustand der Sache auswirkt, zu verstehen, so dass ein in dem zu verkaufenden Gegenstand angelegter Defekt nicht darunter zu fassen wäre. Eine derart strenge Auslegung wird dem Verständnis des objektiven Empfängers jedoch nicht gerecht. Denn der durchschnittliche, juristisch ungeschulte ebay-Nutzer wird nicht zwischen einer Beschädigung von außen und einem anderen Defekt unterscheiden. Für ihn kommt es lediglich darauf an, ob der Gegenstand eine Verschlechterung erfahren hat, die die angenommene Gebrauchstauglichkeit ausschließt oder zumindest einschränkt. Bei Fortführung der Auktion bekäme er nämlich nicht das, auf das er bieten wollte, sondern eine auch nach den Bestimmungen des Kaufrechts mangelhafte Sache. Demzufolge findet sich auch in der Einleitung zu den Hinweisen zur Auktionsbeendigung unter der Überschrift „Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?“ die Formulierung „Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen; z.B. wenn Sie feststellen, dass der zu verkaufende Artikel nicht funktioniert oder ein Teil fehlt.“ Hierin findet sich daher gerade keine Beschränkung auf ein von außen kommendes schädigendes Ereignis.

    Rechtslage: Bei unbegründeter vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion ist Höchstbietender Vertragspartner!

    Vertragsrechtlich ist das zwingend und somit auch wenig überraschend gängige Rechtsprechung: Es gibt einige wenige Gründe, eine eBay-Auktion vorzeitig zu beenden. Auf keinen Fall gehört dazu das wirtschaftliche Interesse, den Artikel zu einem besseren Preis verkaufen zu können! Wenn der Artikel beschädigt ist oder verloren ging (wozu in jedem Fall der Diebstahl gehört), sind das in jedem Fall berechtigte Gründe. Eine kleine Entscheidungsübersicht:

  • Autoschlüssel liegen gelassen: Versicherung muss nur teilweise bei Schaden eintreten

    Wer an seiner Arbeitsstelle den Autoschlüssel unbeaufsichtigt und (trotz Möglichkeit) unverschlossen liegen lässt, muss damit leben, dass die Versicherung wegen groben Verschuldens nur die Hälfte des später eingetretenen Schadens erstattet (OLG Koblenz, 10 U 1292/11).

  • Entwenden von Mobiltelefon alleine zum Löschen von Daten kein Raub

    Entwenden von Mobiltelefon alleine zum Löschen von Daten kein Raub

    Handy weggenommen um Fotos zu löschen: Der Bundesgerichtshof hat sich inzwischen in mehreren Fällen zur Wegnahme eines Handys zwecks Zugriff auf die darin befindlichen Daten beschafften müssen.

    In einem Fall (BGH, 3 StR 392/11) etwa hatte sich der BGH mit dem widerrechtlichen Entwenden eines Handys zu beschäftigen. Jemand hatte einem Dritten das Handy gegen dessen Willen abgenommen, alleine getragen von dem Willen, sich darauf befindliche Fotos kopieren zu können. Das Landgericht hatte hier ursprünglich einen Raub (§249 I StGB) erkannt, was vom BGH aufgehoben wurde.

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  • Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktion auch bei Beschädigung der Kaufsache vor Auktions-Beginn!

    Man kann es regelrecht als ruinöses Desaster bezeichnen: Auf der einen Seite gestehen immer mehr Gerichte bei einer vorzeitig (ohne sachlichen Grund) beendeten eBay-Auktion einen Erfüllungs- und Schadensersatzanspruch für den Höchstbietenden zu – auf der anderen Seite werden weiterhin gnadenlos ebay-Auktionen nach Gutdünken durch Anbieter beendet.

    Selbst diejenigen, die um die Problematik wissen, versuchen mit höchst zweifelhaften Methoden dennoch, Auktionen irgendwie zu beenden – zweifelhafte AGB stehen dabei besonders hoch im Kurs. Dabei zeigen aktuelle gerichtliche Entscheidungen wieder einmal, dass eine vorzeitige Beendigung einer eBay-Auktion in höchstem Maße problematisch sein kann.

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  • Gestohlene EC-Karte: Nichts neues von der Rechtsprechung

    Das Amtsgericht München (233 C 3757/11) hatte sich letztes Jahr mit einer gestohlenen EC-Karte zu beschäftigen und hat klar gestellt, dass sich an den bisherigen Regeln auch dort nichts ändert. Kurz vorher hatte auch das LG Berlin (10 O 10/09, hier besprochen) klar gestellt, dass die alten Regeln sich nicht geändert haben. Die Aussicht ist damit weiterhin für Verbraucher düster.
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  • Erneut: Vorzeitige Beendigung von eBay-Auktion kann teuer werden

    Beim Landgericht Detmold (10 S 163/11) ging es wieder um jemanden, der eine laufende eBay-Auktion, bei der bereits geboten wurde, vorzeitig beendet hat. Und wieder ging es daneben, denn das Landgericht Detmold erkennt, ebenso wie das OLG Hamm (4 U 145/11, hier besprochen) einen Vertragsschluss bereits bei Abgabe des Gebots, so dass bereits ein Vertrag zustande gekommen war. Damit besteht bei grundloser Beendigung einer eBay-Auktion ein Anspruch auf Übereignung der Kaufsache zum aktuellen Gebotsstand – oder eben ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Differenz zwischen aktuellem Gebot und tatsächlichem Verkehrswert.

    Es bleibt also weiterhin dabei – das vorzeitige Abbrechen einer eBay-Auktion sollte nur vorgenommen werden, wenn es Gründe gibt, die von den eBay-AGB gedeckt sind, etwa dem Diebstahl der Kaufsache.

    Zum Thema bei uns auch: