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Schlagwort: diebstahl

Diebstahl: Rechtsanwalt und Strafverteidiger Ferner aus Alsdorf & Aachen verteidigt beim Vorwurf des Diebstahls

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
  • AG Nürtingen zur eBay-Auktion: Kein vorzeitiges Ende bei anderweitiger Veräußerung

    Nun hat auch das AG Nürtingen (11 C 1881/11) klar gestellt: Das vorzeitige Beenden einer eBay-„Auktion“ ist nicht gerechtfertigt, nur weil der Kaufgegenstand anderweitig zu einem besseren Preis veräußert werden kann. Insbesondere ist die anderweitige Veräußerung des Kaufgegenstands kein „verlorengehen“ im Sinne der eBay-AGB. So kommt ein Abbruch etwa bei einem Diebstahl des Kaufgegenstandes nach dem Beginn der Auktion in Betracht – oder bei einer Beschädigung des Artikels (unverschuldet vom Verkäufer) oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf vorhandener Verfügbarkeit der Kaufgegenstände (etwa bei einem nicht berechtigten Verkauf und Weggabe des Gegenstandes durch einen Dritten ohne Beteiligung des Anbieters).

    Wenn aber unberechtigt die Auktion abgebrochen wird, kann das Zustandekommen des Geschäftes zwischen Anbieter und „Bieter“ nicht verhindert werden. Hier ist dann der Kaufvertrag zum Preis im Zeitpunkt der Beendigung der Auktion zustande gekommen. Der enttäuschte Bieter kann dann durchaus den Weg des Schadensersatzes wählen, der sich grundsätzlich nach der einfachen Formel „Objektiver Verkaufswert zum Zeitpunkt der Auktion – zuletzt geltendes „Gebot““ bestimmt. Wenn also bei einem Stand von 1 Euro abgebrochen wird und die Kaufsache einen Wert von 1000 Euro hat, wird man Schadensersatz in Höhe von 999 Euro geltend machen. Das Risiko liegt auf der Hand und bedarf keines weiteren Kommentars.

    Zum Thema auch:

  • Kündigung wegen Stromdiebstahls?

    Kündigung wegen Stromdiebstahls?

    Kann einem Arbeitnehmer wegen Stromdiebstahls gekündigt werden? Auch wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung des Arbeitnehmers nur Sachen von geringem Wert betrifft, ist die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet. Im Rahmen der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der private Stromverbrauch im Betrieb des Arbeitgebers üblich ist, d.h. zahlreiche privat mitgebrachte elektronische Geräte wie Kaffeemaschinen, Radios und Mikrowellengeräte betrieben und darüber hinaus Mobiltelefone aufgeladen werden (Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 260/10).

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  • Shop-Recht: Wenn die versendete Ware unterwegs verschwindet

    Es geht um einen nicht alltäglichen Verkauf: Gold- und Silbermünzen wurden über das Internet verkauft. Der spätere Kläger erhielt auch ein Paket, in dem aber befanden sich nur die Silbermünzen. Der Verkäufer und spätere Beklagte dagegen trug vor, beides ordnungsgemäß abgeschickt zu haben. Allerdings war man sich in der Verhandlung dann doch einig:

    So hat der Kläger, persönlich gehört, erklärt, er gehe davon aus, dass die Goldmünzen auf dem Weg von der Beklagten zu ihm abhanden gekommen seien. So hat der Prozessbevollmächtigte der Beklagten erklärt, es sei davon auszugehen, dass die Sendung auf dem Versandweg entleert worden sei.

    Es stand also nicht der Vorwurf im Raum, dass der Verkäufer selbst in betrügerischer Absicht zu wenig eingepackt hat, sondern irgendwo „unterwegs“ die Münzen verschwanden. Und nun?
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  • IT-Sicherheit: Technik im Urlaub – Gefahren und Schutzmaßnahmen in der Reisezeit

    Jährlich steht für viele der Urlaub an – und mit diesem auch wieder ein enormer Risikobereich: Heute möchte kaum jemand mehr in seinem Urlaub auf Mails, Internet und Handy verzichten. Viele wollen oder müssen auch zumindest teilweise erreichbar sein. Doch bieten sich hier auch grosse Risiken.

    Ein Überblick zum Thema IT-Sicherheit in der Urlaubszeit.

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  • BGH: Vorzeitiges Ende einer eBay-Auktion auch bei Diebstahl

    Wie heute morgen angekündigt, hat der BGH (VIII ZR 305/10) heute zur Thematik abgebrochener eBay-Auktionen entschieden und lauit Pressemitteilung festgestellt:

    Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Berechtigung zur Angebotsrücknahme nach § 10 Abs. 1 Satz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay auch im Fall eines Diebstahls des angebotenen Artikels besteht. Die in dieser Bestimmung enthaltene Bezugnahme auf eine „gesetzliche“ Berechtigung zur Angebotsbeendigung ist nicht im Sinne einer Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen zu verstehen. Denn in den allen Auktionsteilnehmern zugänglichen Hinweisen zum Auktionsablauf wird auch der Verlust des Verkaufsgegenstandes als rechtfertigender Grund für eine vorzeitige Angebotsbeendigung genannt. Darunter fällt auch der Diebstahl. Hierdurch ist für alle Auktionsteilnehmer ersichtlich, dass der Verkäufer nach den für die Auktion maßgeblichen „Spielregeln“ berechtigt ist, auch im Falle des Abhandenkommens durch Diebstahl sein Angebot vorzeitig zu beenden.

    Im Ergebnis wird das bedeuten, dass wohl (die Entscheidungsgründe liegen ja noch nicht vor!) neben rechtlichen auch tatsächliche Hindernisse zur Vorzeitigen Beendigung einer Auktion berechtigen. Sicherlich wird dabei das Verschulden desjenigen, der das Angebot eingestellt hat, eine gewisse Rolle spielen. Ob der BGH zum konkreten Vertragsschluss (Vertragsschluss erst mit „Auktions“-Ende oder bei jedem einzelnen Angebot) etwas gesagt hat, wird sich leider erst mit den konkreten Urteilsgründen zeigen. Es bleibt insofern spannend, wie weit die Möglichkeiten zur folgenlosen vorzeitigen Beendigung einer eBay-„Auktion“ gehen werden.

    Zum Thema:

     

  • EC-Karten nicht im Auto lassen!

    Das LG Berlin (10 O 10/09) hält die Rechtsprechung des BGH aufrecht und stellt fest:

    […] spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Karteninhaber die PIN auf der Karte notiert oder aber die PIN gemeinsam mit der Karte verwahrt hat, wenn zeitnah nach einem Diebstahl einer EC-Karte unter Verwendung der Karte und der Eingabe der richtigen PIN an einem Geldautomaten einer Bank Bargeld abgehoben wird (BGHZ 160, 308 = NJW 2004, 3623 ff.).

    In diesem Fall wurde dem Kartennutzer seine EC-Karte aus dem verschlossenen Handschuhfach seines (verschlossenen) Autos gestohlen – das nur wenige Minuten alleine gelassen wurde – und „zeitnah“ nach dem Diebstahl Geld abgehoben. Das LG Berlin stellt dabei fest, dass dieses Verhalten grob fahrlässig war und die Bank einen Schadensersatzanspruch wegen einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kartennutzers hat. Oder anders ausgedrückt: Der Kartennutzer blieb auf dem Schaden (immerhin fast 3.000 Euro) „sitzen“.
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  • Pakete beim Nachbarn abgegeben: Paket verschwunden, beschädigt und Widerrufsrecht abgelaufen?

    Es ist gängige Praxis des Alltags, dass der Paketbote, der den Empfänger einer Sendung nicht antrifft, diese häufig bei einem „Nachbarn“ abgibt ohne dass mit dem Empfänger etwas entsprechendes abgesprochen wurde. Im Regelfall kommt das beim Empfänger auch gut an, hat er doch deswegen schneller sein Paket – wenn alles gut geht. Hin und wieder gibt es aber Ärger mit dem Paket und die Frage ist dann u.a., ob das Paket überhaupt an einen Dritten übergeben werden durfte.

    Ein kurzer Überblick über häufige Fragen in diesem Zusammenhang.
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  • Niederlande: Surfen im gehackten WLAN nicht strafbar (?)

    Gulli berichtet über ein interessantes Urteil aus den Niederlanden (dazu auch ein niederländischer Bericht): Dort surfte jemand über ein fremdes WLAN, allerdings hatte er zuvor die WLAN-Verschlüsselung umgangen. Das niederländische Gericht erkannte in der Umgehung der Verschlüsselung des WLAN keine Strafbarkeit, denn – so Gulli –

    Der Gesetzgeber erfasse lediglich Computer. Das Eindringen in einen Router um das Funksignal nutzen zu können sei hierfür nicht gedacht.

    Ein Anlass, sich mit der niederländischen Thematik zu befassen.
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  • Erstmals deutsches Urteil: Virtueller Diebstahl strafbar?

    Erstmals deutsches Urteil: Virtueller Diebstahl strafbar?

    Die Augsburger-Allgemeine berichtet von einem Urteil aus Augsburg, das erstmals den virtuellen Diebstahl behandelt (Über die Sache wurde schon Anfang 2009 berichtet). Der Sachverhalt ist verkürzt so darzustellen: Spieler A „stiehlt“ den Spielern B und C (nachdem er diesen ihre Zugangskennungen „abgeluchst“ hat) im Rahmen eines Computerspiels „Items“ ihrer Charaktere. Als die Spieler B und C ihre Charaktere nach einer Spielpause wieder sahen, waren sie sprichwörtlich halbnackt. Der Richter befand diesbezüglich auf eine strafbare Handlung.

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  • Fahrzeugschein im Auto und vorheriger Diebstahlsversuch: Keine grobe Fahrlässigkeit

    Eine (leider) alltägliche Geschichte lag dem OLG Oldenburg (5 U 153/09) im Juni 2010 zur Entscheidung vor: Ein Auto wurde gestohlen. Und – leider wohl auch alltäglich – die Versicherung mochte nicht zahlen. Sie warf dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vor, denn dieser habe

    1. den Fahrzeugschein im Handschuhfach des Fahrzeugs belassen und
    2. nachdem er bemerkt hat, dass bereits ein erster Diebstahlsversuch stattgefunden hat, keine weiteren Sicherungsmaßnahmen (z.B. Abstellen in Garage, Nutzen von „Lenkradschloss“) unternommen.

    Das OLG hat beides zurück gewiesen. Hinsichtlich des – von außen nicht sichtbaren – Fahrzeugscheins wird vollkommen zu Recht kurz gesagt:

    Der Kläger hat den Diebstahl auch nicht grob fahrlässig dadurch herbeigeführt, dass er seinen Fahrzeugschein – von außen nicht sichtbar – im Handschuhfach des Wagens gelassen hat. Es entspricht einhelliger Auffassung, dass dieses Verhalten für den in Regel vorher gefassten Diebstahlsentschluss nicht ursächlich ist (BGH VersR 1996, 621. 1995, 909 Rn. 13. Knappmann in Prölss/Martin, § 12 AKB Rn. 116 m.w.N.). Tatsachen die hier ausnahmsweise eine abweichende Würdigung erlauben würden sind nicht ersichtlich.

    Hinsichtlich des erstmaligen Diebstahlversuchs ist die Sache aber etwas kniffliger. Für das Gericht stand nur fest, dass der Kläger einen Manipulationsversuch am Fahrzeug bemerkt hat und davon ausgegangen ist, dass die Täter bereits in das Fahrzeug eingedrungen waren und – vergeblich – versucht hatten, dieses zu entwenden. Damit hieraus ein vorwerfbarer Umstand entsteht, hätte der Versicherungsnehmer mit einem weiteren Diebstahlsversuch gerechnet haben oder damit hätte rechnen müssen. Dass der Versicherungsnehmer das selbst so gesehen hat, dafür fehlten Anhaltspunkte. Und dass er damit hätte rechnen müssen, verneint das Gericht mit den Worten:

    Aus einer einmaligen, erfolglosen Manipulation kann nicht geschlossen werden, dass noch weitere Diebstahlsversuche derselben Täter zu erwarten sind.

    Im Umkehrschluss heißt das aber: Eine Vorwerfbarkeit ist keinesfalls ausgeschlossen. Wie sieht es etwa nach einem zweiten bemerkten Diebstahlversuch aus? Wer besonders „beliebte“ Autos fährt, sollte insofern Vorsicht walten lassen und als Versicherungsnehmer nicht zu blauäugig sein.

  • Steuerliche Berücksichtigung von Wiederbeschaffungskosten nach Diebstahl eines Wohnmobils samt Inhalt

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 7. November 2007, dass Wiederbeschaffungskosten für Hausrat und Kleidung in einem gestohlenen Wohnmobil jedenfalls dann nicht steuerlich abzugsfähig sind, wenn keine Sachversicherung abgeschlossen wurde.

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  • Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl

    Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl

    Beweisführung beim Nachschlüsseldiebstahl: Für den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls reicht es nicht aus, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass die beiden ihm vom Vermieter überlassenen Schlüssel zur Wohnung für den Einbruch nicht benutzt wurden. Er muss vielmehr beweisen, dass die Verwendung von Original- oder anderen richtigen Schlüsseln unwahrscheinlich ist (OLG Köln, 9 U 109/04).

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  • Hausratversicherung: Anforderung an den Nachweis eines Einbruchdiebstahls

    Verlangt ein Versicherungsnehmer Schadenersatz wegen eines Einbruchdiebstahls, muss er nachweisen, dass die äußeren Voraussetzungen (Einbruchspuren etc.) für einen Einbruch vorliegen.

    Hieran scheiterte die Klage eines Versicherungsnehmers gegen seine Hausratversicherung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe. Er hatte behauptet, dass während seines Urlaubs Bargeld und Schmuck aus seiner Wohnung gestohlen wurden. Die Polizei stellte eine Beschädigung am Hoftor, den Ausbau des Schließzylinders an der Eingangstüre und das Aufhebeln der Zwischentüre vom Kellerraum zum Wohnraum fest. Die Versicherung hat einen Einbruchdiebstahl bestritten. Sie hielt einen Einbruchdiebstahl für nicht nachgewiesen. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen sei der Ausbau des Zylinders bei diesem Schloss nur bei geöffneter Tür ohne gravierende Beschädigungen möglich. Solche Beschädigungen fehlten jedoch.

    Achtung: Beachten Sie, dass der BGH im Jahr 2015 geklärt hat, dass hier die Anforderungen durch die Rechtsprechung nicht zu hoch liegen dürfen!

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  • Beweislast beim Missbrauch einer EC-Karte nach Diebstahl

    • Wird zeitnah nach dem Diebstahl einer ec-Karte unter Verwendung dieser Karte und Eingabe der richtigen persönlichen Geheimzahl (PIN) an Geldausgabeautomaten Bargeld abgehoben, spricht grundsätzlich der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Karteninhaber die PIN auf  der ec-Karte notiert oder gemeinsam mit dieser verwahrt hat, wenn andere Ursachen für den Mißbrauch nach der Lebenserfahrung außer Betracht bleiben.
    • Die Möglichkeit eines Ausspähens der persönlichen Geheimzahl (PIN) durch einen unbekannten Dritten kommt als andere Ursache grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn die ec-Karte in einem näheren zeitlichen Zusammenhang mit der Eingabe der PIN durch den Karteninhaber an einem Geldausgabeautomaten oder einem POS-Terminal entwendet worden ist.

    BGH, Urteil vom 5.10.2004, Az: XI ZR 210/03 (mehr …)

  • Transportrecht: Frachtführer haftet für schlecht gesicherte Lkw-Ladung

    Lässt ein Frachtführer eine Ladung im Wert von über einer Mio. Euro nachts in einem Planen-Lkw allein mit einem Fahrer als Besatzung und ohne Sicherung durch eine Alarmanlage auf einem unbewachten Parkplatz abstellen, ist ihm bei einem Diebstahl ein dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden vorzuwerfen.
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