Autoschlüssel liegen gelassen: Versicherung muss nur teilweise bei Schaden eintreten

Wer an seiner Arbeitsstelle den Autoschlüssel unbeaufsichtigt und (trotz Möglichkeit) unverschlossen liegen lässt, muss damit leben, dass die Versicherung wegen groben Verschuldens nur die Hälfte des später eingetretenen Schadens erstattet (OLG Koblenz, 10 U 1292/11).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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