Die Betriebsparteien sind bei Eingriffen in Versorgungsrechte an die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden. Der Dritte Senat hat diese Grundsätze in ständiger Rechtsprechung für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften durch das sog. dreistufige Prüfungsschema präzisiert. Danach sind den abgestuften Besitzständen der Arbeitnehmer entsprechend abgestufte, unterschiedlich gewichtete Eingriffsgründe der Arbeitgeber gegenüberzustellen. Dieses Schema findet auch Anwendung,…WeiterlesenRuhegeld & Ablösung bei Betriebsübergang
Rechtsanwalt Ferner - Schlagwort: Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang im Sinne des Arbeitsrechts liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen Inhaber oder ein anderes Unternehmen übertragen wird. In diesem Fall gehen die Arbeitsverträge der betroffenen Arbeitnehmer automatisch auf den neuen Inhaber über. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer in der Regel ihren Arbeitsvertrag, ihre Arbeitsbedingungen und ihre bisherigen Rechte und Pflichten behalten, obwohl sie nun für den neuen Eigentümer arbeiten.
Ein Betriebsübergang kann auf verschiedene Weise erfolgen, z. B. durch eine Fusion, eine Übernahme oder den Verkauf von Unternehmensteilen. Das Arbeitsrecht enthält spezielle Bestimmungen, die den Schutz der Arbeitnehmer im Falle eines Betriebsübergangs gewährleisten sollen, einschließlich des Rechts auf Unterrichtung und Anhörung sowie des Rechts auf eine angemessene Entschädigung im Falle einer Entlassung.
Das Berufen auf eine tarifliche Kündigungseinschränkung kann grundsätzlich rechtsmissbräuchlich sein, entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (2 Sa 774/18). In dem konkreten Fall hielt das LAG die Argumentation des anwaltlich vertretenen Arbeitnehmers jedoch nicht für rechtsmissbräuchlich. Dieser war vor Jahren anlässlich eines Betriebsübergangs der Auffassung, dass der betreffende Tarifvertrag nicht zur Geltung käme. Nunmehr ist er –…WeiterlesenKündigungsrecht: Rechtsmissbrauch bei berufen auf tarifliche Kündigungseinschränkung
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den Betrieb der wirtschaftlichen Einheit verantwortlichen Person: Die Parteien streiten darüber, ob das ursprünglich zwischen ihnen begründete Arbeitsverhältnis – wie der Beklagte meint – über den 31. März 2011 hinaus fortbesteht oder – wie die Klägerin meint – in Folge eines Betriebsübergangs…WeiterlesenBetriebsübergang bei fehlendem Wechsel in der für den Betrieb der wirtschaftlichen Einheit verantwortlichen Person?
Ein Wiedereinstellungsanspruch kann grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen, wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat: Der Kläger war seit 1987 bei der vormaligen Beklagten zu 1. in deren Apotheke als vorexaminierter Apothekenangestellter beschäftigt. Mit Schreiben vom 28. November 2013 kündigte die vormalige Beklagte zu 1. das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger sowie…WeiterlesenWiedereinstellungsanspruch im Kleinbetrieb bei Betriebsübergang