Teurer Eintrag: Branchen-Verzeichnis-Deutschland

Das “Branchen-Verzeichnis-Deutschland” schreibt Unternehmer an und überreicht in bekannter Manier ein Formular, mit dem Unternehmern angeboten wird, einen bereits bestehenden Eintrag im “Branchen-Verzeichnis-Deutschland” zu aktualisieren bzw. korrigieren. Dabei lohnt sich der Blick ans Ende des Formulars:

Unter “Auftrag” finden sich nämlich einige AGB, die nach Vorstellung des Verwenders Vertragsbestandteil werden sollen. Neben 995 Euro zzgl. USt. für eine Ausgabe des Verzeichnisses (wobei 3 Ausgaben von der Mindestvertragslaufzeit umfasst sind) findet sich dort auch, was zunehmend nach meinem Eindruck Mode ist

Wir bestätigen, dass der Sitz des Verlages Gerichtsstand und Erfüllungsort ist.

Immerhin hat man vergessen, die – wahrscheinlich ohnehin unwirksame – Anwendbarkeit deutschen Rechts auszuschliessen. Ob die in Spanien ansässige Firma tatsächlich dort auch klagt, bleibt abzuwarten. ich selbst sehe jedenfalls keine Zahlungspflicht, Unternehmer sollten vorsichtig agieren. Am klügsten ist und bleibt natürlich, das Formular gar nicht erst zu unterzeichnen. Angesichts der im Raum stehenden fast 3.000 Euro netto dürfte es sich auch lohnen, von Anfang an einen Rechtsbeistand einzuschalten.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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