Das „Branchen-Verzeichnis-Deutschland“ schreibt Unternehmer an und überreicht in bekannter Manier ein Formular, mit dem Unternehmern angeboten wird, einen bereits bestehenden Eintrag im „Branchen-Verzeichnis-Deutschland“ zu aktualisieren bzw. korrigieren. Dabei lohnt sich der Blick ans Ende des Formulars:
Unter „Auftrag“ finden sich nämlich einige AGB, die nach Vorstellung des Verwenders Vertragsbestandteil werden sollen. Neben 995 Euro zzgl. USt. für eine Ausgabe des Verzeichnisses (wobei 3 Ausgaben von der Mindestvertragslaufzeit umfasst sind) findet sich dort auch, was zunehmend nach meinem Eindruck Mode ist
Wir bestätigen, dass der Sitz des Verlages Gerichtsstand und Erfüllungsort ist.
Immerhin hat man vergessen, die – wahrscheinlich ohnehin unwirksame – Anwendbarkeit deutschen Rechts auszuschliessen. Ob die in Spanien ansässige Firma tatsächlich dort auch klagt, bleibt abzuwarten. ich selbst sehe jedenfalls keine Zahlungspflicht, Unternehmer sollten vorsichtig agieren. Am klügsten ist und bleibt natürlich, das Formular gar nicht erst zu unterzeichnen. Angesichts der im Raum stehenden fast 3.000 Euro netto dürfte es sich auch lohnen, von Anfang an einen Rechtsbeistand einzuschalten.
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