“Push-Bombing-Angriff” oder “MFA Fatigue”

Das Konzept des “Push-Bombing”-Angriffs oder “MFA Fatigue” (Multi-Faktor-Authentifizierung Ermüdung) ist eine relativ neue Taktik, die von Cyberkriminellen verwendet wird, um Sicherheitsmaßnahmen wie die Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA) zu umgehen.

Hinweis: Ein aktuelles Angriffsszenario ist hier bei Heise beschrieben!

Bei einem Push-Bombing-Angriff erhält das Opfer eine Flut von MFA-Anfragen, meist in Form von Push-Benachrichtigungen auf ihrem Smartphone oder anderen Geräten. Diese Anfragen sind legitime MFA-Versuche, die vom Angreifer ausgelöst werden, der versucht, sich mit den gestohlenen Anmeldeinformationen des Opfers (beispielsweise Benutzername und Passwort) in ein Konto einzuloggen.

Das Ziel des Angriffs besteht darin, das Opfer zu ermüden oder zu verwirren, sodass es letztendlich eine dieser MFA-Anfragen akzeptiert, vielleicht in der Annahme, es handle sich um einen Fehler oder um die Anfragen zu stoppen. Sobald das Opfer die Anfrage akzeptiert, erhält der Angreifer Zugang zum Konto.

Die Wirkung beim Opfer ist meist eine Kombination aus Verwirrung, Ermüdung und möglicherweise Panik, da es nicht sofort ersichtlich ist, warum diese Anfragen gesendet werden. Dies kann dazu führen, dass das Opfer unüberlegt handelt und die Sicherheitsanfrage bestätigt, ohne zu erkennen, dass es damit einem Angreifer den Zugang ermöglicht.

MFA Fatigue ist besonders heimtückisch, da sie eine der zuverlässigsten Sicherheitsmaßnahmen im Cyberspace – die Multi-Faktor-Authentifizierung – ins Visier nimmt und deren Effektivität durch psychologische Manipulation verringert.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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