Prüfung von Wearables: Kein Gerät erfüllt die datenschutzrechtlichen Anforderungen

Ende 2016 haben die Datenschutzbehörden Fitness-Armbänder unter die Lupe genommen und hierzu eine Pressemitteilung heraus gegeben:

Im Rahmen einer deutschlandweiten Prüfaktion hat die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen zusammen mit sechs weiteren Datenschutzaufsichtsbehörden 16 Wearables und Smart Watches mit Gesundheitsfunktionen geprüft. Das Ergebnis ist besorgniserregend: Kein Gerät erfüllt vollständig die datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Unter Laborbedingungen wurden insbesondere die Datenflüsse der Geräte analysiert. Die Prüfung ergab, dass fast alle Hersteller und Betreiber so genannte Tracking-Tools US-amerikanischer Unternehmen einsetzen und damit Programme nutzen, mit denen sie das Nutzerverhalten nachvollziehen können.

„Die Nutzerinnen und Nutzer von Wearables müssen wissen, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten regelmäßig an Dritte weitergeleitet werden und unklar bleibt, was mit den Informationen im Einzelnen geschieht”, so die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel.

Zwar sind die einzelnen Informationen wie Körpergewicht, zurückgelegte Schritte, Herzfrequenz oder Dauer des Schlafes für sich betrachtet oft wenig aussagekräftig. Aufgrund der Fülle der über einen längeren Zeitraum erfassten Daten und der möglichen Verknüpfung mit Standortdaten entsteht aber ein erstaunlich präzises Bild über den Gesundheitszustand und über den Tagesablauf der Nutzer.

„Permanente Übermittlungen der Daten an den Hersteller oder sogar an Dritte sind für die Funktionen der Wearables nicht erforderlich. Indem dies dennoch geschieht, signalisieren die Hersteller ein eigenes Interesse an den sensiblen Daten. Das macht misstrauisch”, so Thiel.

Problematisch ist auch, dass die meisten der den Geräten beigefügten Datenschutzerklärungen nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. So erfährt der Nutzer oftmals nicht, wer konkret Zugriff auf die Daten hat und wie lange sie gespeichert werden. Oft bleibt es bei dem pauschalen Hinweis, dass die Hersteller die Fitness-Daten für eigene Forschungszwecke und Marketing verwenden und an verbundene Unternehmen weitergeben. Thiel: „Aufgrund der mangelnden Transparenz ist der Nutzer nicht mehr Herr seiner Daten. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzrecht.”” – Quelle: Pressemitteilung, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Das Ergebnis überrascht nicht wirklich, ich hatte schon früher auf die Problematik in aller Kürze hingewiesen: Wer in diesem Bereich Produkte anbietet muss dringend auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben achten. Spätestens mit der Datenschutzgrundverordnung und ihren erheblichen Bussgeldmöglichkeiten, die “Privacy by Design” als Vorgabe enthält, droht hier ein böses Erwachen der Hersteller. Zugleich müssen sich Nutzer über die Missbrauchsmöglichkeiten derlei Geräte im Klaren sein.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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