OLG Frankfurt: Bei Filesharing-Abmahnung keine Störerhaftung unter Eheleuten

Auch das OLG Frankfurt (11 W 8/13) sieht unter Eheleuten keine Störerhaftung hinsichtlich des Internetanschlusses. Zur Erinnerung: Das OLG Köln (6 U 239/11, sieht das genauso). Überwachungspflichten sieht das OLG Frankfurt – zu Recht – nicht und führt abschliessend dazu aus:

Sofern der Anschlussinhaber nicht mit einer Rechtsverletzung durch seinen Ehepartner rechnen muss, sind Hinweis-, Aufklärungs- und Überprüfungspflichten diesem gegenüber unzumutbar.

Die Entscheidung überrascht nicht, bringt aber eher begrenzten Nutzen: Jedenfalls eine doppelte Abmahnung, von beiden Ehepartnern ist damit eher ausgeschlossen. Doch sich damit zu verteidigen, dass man selbst es nicht war und dafür auf den Ehepartner verweisen, nützt wenig. Wenn dieser bestreitet, verbleibt es bei der Vermutung der Tat durch den Anschlussinhaber. Wenn er nicht bestreitet, wird er halt abgemahnt – und darf als Täter gleich den Schadensersatz mitzahlen, den der Störer nicht zahlen müsste. Profitieren dürften also nur frisch getrennte Ehepaare oder die mit strikt getrennten Kassen, wobei ich dahin stehen lasse, wie harmonisch die Ehe danach läuft. Letztlich, wenn der Rechtsverstoss tatsächlich durch einen Begangen wurde, wird es sinnvoller sein, als Störer weniger zu zahlen und die Familienkasse sinnvoll im Auge zu haben.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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