Neue Kritik: Laura und der neue Personalausweis

Der ab 1. November erhältliche “neue elektronische Personalausweis” steht seit langem in der Kritik, die hier auf der Seite auch schon mehrfach thematisiert wurde (siehe “Ähnliche Artikel” unten). Nunmehr gibt es neuerliche Kritik, aber an ungewohnter Stelle – Das “Insitute of IT-Security and Security Law” der Uni Passau hat sich die Webseite zum neuen Personalausweis angesehen und spricht deutliche Worte. Die Kritik geht vor allem in drei Richtungen:

  1. In der Demo zeigt “Laura”, die Protagonistin der Webseite, genau das, was man nicht tun soll: Sie lässt den Personalausweis auf einem der unsicheren testgeräte liegen
  2. Das BMI hat nicht sämtliche Domains mit entsprechender Schreibweise gesichert, es ist m.E. nur eine Frage der Zeit, bis erste Angriffsversuche über täuschend-ähnliche Domains erfolgen.
  3. Die angegebene “Service-Nummer” – eine 0180er-Nummer – kommt ohne den notwendigen Hinweis auf entstehende Kosten daher.

Punkt (1) ist durchaus sensibel, da der Gesetzgeber dem Nutzer des Ausweises weitreichende Sorgfaltspflichten auferlegt hat (ich habe das hier beschrieben). Dass nun ausgerechnet diejenigen, die entgegen allen Warnungen von Experten (namentlich dem CCC) die Sicherheit des Ausweises beschwören, entgegen ihren eigenen Ratschlägen Anwendungs-Demos gestalten, spricht schon für sich. Den Punkt (2) betrachte ich als höchstsensibel und sehe hier mittelfristig erhebliches Gefährdungspotential. Punkt (3) ist zwar blöd, aber kein erhebliches Risiko.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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