Der JMStV kommt (erst einmal) nicht: Who cares?

Wie ich eben schon berichtet habe, wird der JMStV – zumindest erst einmal – nicht in der geplanten Form kommen. Es geht nun (erwartungsgemäß) das große Aufatmen durch die Twitter- und zeitversetzt sicher auch Blog-Welt. Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, so wenig, wie ich die Hysterie nachvollziehen konnte, denn wie ich mehrfach schon betont hatte: Die vielfach kritisierte Kennzeichnungspflicht, wegen der so viele ihr Blog schliessen wollten, existiert ja schon heute. Die erneute Überarbeitung des JMStV hätte die Sachlage ja sicherlich noch verschlimmert, aber letztlich würde man nur in eine Kerbe hauen, die schon existiert.

Insofern kann ich mir das Grinsen nicht verkneifen, wenn ich dann heute auf Telemedicus lesen darf:

Die Rechtsstellung der Webseitenbetreiber ist im aktuellen Recht, bei dem es nun bleibt, ähnlich schlecht wie im neuen. Ähnlich wie der neue JMStV verlangt auch das geltende Recht von Webseitenbetreibern mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten derart strenge Schutzmaßnahmen, dass diese ihre Angebote genauso gut schließen könnten.

Gut, dass wir uns da nun einig sind. Aber Hauptsache, das grosse Aufatmen macht die Runde. Desinformierte Hypes gibt es eben nicht nur in den Printmedien, sondern auch im Internet.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.