Der JMStV kommt (erst einmal) nicht: Who cares?

Wie ich eben schon berichtet habe, wird der JMStV – zumindest erst einmal – nicht in der geplanten Form kommen. Es geht nun (erwartungsgemäß) das große Aufatmen durch die Twitter- und zeitversetzt sicher auch Blog-Welt. Ich kann das ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, so wenig, wie ich die Hysterie nachvollziehen konnte, denn wie ich mehrfach schon betont hatte: Die vielfach kritisierte Kennzeichnungspflicht, wegen der so viele ihr Blog schliessen wollten, existiert ja schon heute. Die erneute Überarbeitung des JMStV hätte die Sachlage ja sicherlich noch verschlimmert, aber letztlich würde man nur in eine Kerbe hauen, die schon existiert.

Insofern kann ich mir das Grinsen nicht verkneifen, wenn ich dann heute auf Telemedicus lesen darf:

Die Rechtsstellung der Webseitenbetreiber ist im aktuellen Recht, bei dem es nun bleibt, ähnlich schlecht wie im neuen. Ähnlich wie der neue JMStV verlangt auch das geltende Recht von Webseitenbetreibern mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten derart strenge Schutzmaßnahmen, dass diese ihre Angebote genauso gut schließen könnten.

Gut, dass wir uns da nun einig sind. Aber Hauptsache, das grosse Aufatmen macht die Runde. Desinformierte Hypes gibt es eben nicht nur in den Printmedien, sondern auch im Internet.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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