Arbeitsrecht: Keine Kündigung wenn Arbeitnehmer trotz Krankschreibung an Bewerbungsgespräch teilnimmt

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (5 Sa 106/12) hat festgestellt, dass Arbeitnehmer trotz Krankschreibung an einem Bewerbungsgespräch teilnehmen dürfen. Jedenfalls ist es kein automatischer Kündigungsgrund, wenn ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung an einem Bewerbungsgespräch teilnimmt.

Denn arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer müssen sich einerseits bemühen, so schnell es geht zu gesunden. Damit geht aber nicht einher, dass der Arbeitnehmer zwingend und durchgehend im Bett liegen muss, geschweige denn die Wohnung nicht verlassen darf. Abzustellen ist darauf, woran er erkrankt ist und ob mit dieser Krankheit einhergeht, dass man zwingend zu Hause (im Bett) bleibt oder ob andere Tätigkeiten möglich sind. Man könnte auch sagen: Man ist Arbeitsunfähig, nicht Lebensunfähig.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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