Arbeitsrecht: Keine Kündigung wenn Arbeitnehmer trotz Krankschreibung an Bewerbungsgespräch teilnimmt

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern (5 Sa 106/12) hat festgestellt, dass Arbeitnehmer trotz Krankschreibung an einem Bewerbungsgespräch teilnehmen dürfen. Jedenfalls ist es kein automatischer Kündigungsgrund, wenn ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung an einem Bewerbungsgespräch teilnimmt.

Denn arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer müssen sich einerseits bemühen, so schnell es geht zu gesunden. Damit geht aber nicht einher, dass der Arbeitnehmer zwingend und durchgehend im Bett liegen muss, geschweige denn die Wohnung nicht verlassen darf. Abzustellen ist darauf, woran er erkrankt ist und ob mit dieser Krankheit einhergeht, dass man zwingend zu Hause (im Bett) bleibt oder ob andere Tätigkeiten möglich sind. Man könnte auch sagen: Man ist Arbeitsunfähig, nicht Lebensunfähig.

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Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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