Das Büro ist über Karneval vom 12.02 bis 17.02. geschlossen - Notruf erreichbar

Mindestuntergrenze für Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das OLG Dresden (4 U 1234/17) konnte sich zur Geldentschädigung bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung äussern und klarstellen, dass die für eine Geldentschädigung anzusetzende Mindestuntergrenze regelmäßig 2.500,00 Euro beträgt. Des Weiteren weist das OLG darauf hin, dass eine bloß abstrakte Möglichkeit, es könne in der Zukunft aufgrund einer Internetveröffentlichung zu einer Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten kommen, nicht für die Zubilligung einer Geldentschädigung ausreichen kann.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.